Hallo zusammen,
ich ziehe am Ende diesen Monats aus meiner Wohnung aus und weiß nicht, wie ich die Wohnung nun hinterlassen muss. Besenrein, alle Räume streichen, oder oder oder?
In meinem Mietvertrag steht etwas von Schönheitsreperaturen: Diese Klausel ist doch jetzt ungültig, oder?
Auszug: "Paragraph 15 Schönheitsreperaturen: Der Mieter ist verpflichtet, auf seine kosten Schönheitsreperaturen durchzuführen. Zu den Schönheitsreperautren gehören insbesondere der Anstrich von Decken, wänden, ...
Die Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnitlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht."
Weiter heist es: "Paragraph 21 Beendigung des Mietverhältnisses: Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in sauberem und vertragsgemäßem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben."
Was heißt das jetzt für mich?
Vielen Dank im Voraus
Auszug: Vertrag noch gültig???
10. September 2008
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Frage vom 10. September 2008 | 10:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug: Vertrag noch gültig???
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 10. September 2008 | 10:36
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Bitte wie immer genauen und vollständigen Wortlaut der Klauseln (insb. zu Schönheitsreparaturen) posten.
Wenn die Wände bunt sind, dann ist auf jeden Fall zu malern.
#2
Antwort vom 10. September 2008 | 10:59
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2040x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 10. September 2008 | 13:13
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... dein mv sagt nichts über fristen - oder du hast diesen passus weggelassen. so, wie du zitierst, ist es möglich und gültig, dich zur renovierung zu verpflichten.
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