Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen, aber hab bis Ende diesen Monats noch meine alte Wohnung.
Als ich damals die Wohnung angeschaut habe, hieß es von Seiten des Vermieters, dass derjenige der einzieht die Wohnung renovieren kann, und der Vormieter muss NICHT renovieren.
Allerdings fordert der Vermieter jetzt von mir, dass ich die Wände streiche, da die zugespachtelten Bohrlöcher sich farbmäßig zu sehr von der Wandfarbe abheben. Da ich damals nicht gestrichen habe, weil mich das nicht gestört hat (ihn anscheinend auch nicht, sonst hätte das ja damals schon der Vormieter machen müssen), frage ich mich nun ob ich verpflichtet bin die Wohnung zu streichen.
Im Mietvertrag steht zudem, dass Schönheitsreparaturen wie Wohnung streichen nur alle 5 Jahre ab letzter Schönheitsreparatur bzw. ab Einzug durchgeführt werden muss.
Zudem habe ich gelesen, dass einige Klauseln im Mietvertrag als unwirksam von den deutschen Gerichten bewertet wurden, möchte mich da aber nochmal absichern, da ich nicht 100% sicher bin.
Ich meine gelesen zu haben, dass derjenige der auszieht nicht renovieren muss, es sei denn die Tapeten haben eine ungewöhnliche Farbe wie z.B Grün oder pink.
Ist das so richtig?
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Auszug - Vermieter will, dass renoviert wird
Fragen zur Miete?
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Wenn ich den zweiten Satz richtig lese, steht da aber nicht, dass der Mieter bei Einzug renoviert, sondern dass er bei Einzug renovieren KANN.
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In meinem Mietvertrag steht nur das erwähnte "Schönheitsreparaturen alle 5 Jahre!" bei 2 wohnungsbesichtigungen, bei denen ich auch anwesend war, sagte er auch zu den Interessenten, dass ich nicht renovieren muss und falls dem nachmieter was nicht passt, dass er dann renoviert ( also gleiche situation wie bei mir damals).
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Schreibe hier mal die komplette Klausel deines Mietvertrages was Schönheitsreparatueren und Renovation betrifft hier rein. Eine verlässliche Aussage über die Gültigkeit kann man nur geben wenn man die komplette Klausel kennt und nicht nur einen Satz daraus.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
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was wäre denn, wenn der VM sich auf die Abgeltungsklausel bezieht?
Wollte ihm heute mitteilen, dass ich nicht streichen werde, aber er war nicht erreichbar.
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das müsste dann so auch im mietvertrag stehen, oder?
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