Hallo,
angenommen Frau M. wohnt seit Oktober 2000 in ihrer Wohnung und möchte nun demnächst Oktober 2007 (nach 7 Jahren)ausziehen. In ihrem Mietvertrag steht:
"Die vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen. Sie umfassen...
Die Schönheitsreparaturen sind SPÄTESTENS nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
Küche,Bäder,Duschen alle 3 Jahre
Wohn-,Schlafräume,Flur,Toiletten alle 5 Jahre
Nebenräume alle 7 Jahre.
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen...
Rückgabe der Mietsache:
- bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in vollständig geräumten und sauberem Zustand ordnungsgemäß zu übergeben.
- Hat der Mieter Schönheitsreparaturen übernommen, sind die noch fälligen SR spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. Kosten für nachträgliche vom Vermieter ausgeführte SReparaturen sind zu erstatten.
Muss die Mieterin M. überhaupt SR auszuführen? Wenn ja welche? Wenn nein, was muss sie nur tun?
Vielen Dank für die Antworten...
Auszug / Schönheitsreperaturen / Renovierung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
das ist genau dasselbe Problem, das ich angesprochen habe (wer ist für die Zahlung zuständig). Wie ich das inzwischen sehe: es handelt sich noch um einen Altmietvertrag, der vor der neuen Mietrechtsreform geschlossen wurde. Die war 2001. Und genau dieser Passus ist so nicht mehr haltbar, der wurde geändert. Meiner Meinung nach bewegen wir uns hier in einer Grauzone und da wird es nur möglich sein ein vernünftiges Gespräch zwischen Vermieter und Mieter herbeizuführen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieter sich aus der Affäre ziehen kann indem er sagt: ich muss gar nichts mehr machen. Er muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Und der hängt sicherlich auch davon ab was er in der Vergangenheit an Renovierungsarbeiten durchgeführt hat. Hat er vor 1/2 Jahr alles frisch gestrichen, so kann man ihn jetzt nicht mehr dazu verdonnern. Ist das letzte Streichen jedoch schon 4 Jahre her, kann man ihn an seinen Vertrag erinnern und ihn um ein erneutes Streichen bitten. Im Zweifelsfall muss er anteilig Kosten übernehmen, die für eine Renovierung anfallen würden. Dazu kann sich der Vermieter von einem Fachunternehmen einen Kostenvoranschlag geben lassen.
Hier gibt es aber eine Menge versierte Leute, die sicherlich noch ein paar Ideen haben. Viel Glück!
Hexi
Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine starre Fristenregelung ("SPÄTESTENS.....")und der Mieter ist nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet.
Besenrein die Wohnung verlassen, das reicht.
Gruß
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Sehe ich auch so. Die Rechtsprechung bzgl der starren Fristen ist eindeutig.
Das ist zwar ärgerlich für die Vermieter aber nunmal mittlerweile ständige Rechtsprechung.
--> Besenrein ausziehen.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern die größte Sauerei, die sich der BGH in den letzten Jahren geleistet hat.
Warum ?
Es ist einfach übertrieben, alle 3-7 Jahre zu renovieren ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand. Daß machen nicht mal Hauseigentümer.
Mein Vater (Eigenheimbesitzer) versteht das auch nicht, daß so was überhaupt mal Gang und Gebe war.
Gruß
Michael
Hi Mike,
deshalb hätte es ja auch gereicht, die Fristen zu relativieren, und nicht gleich die komplette Verpflichtung grundsätzlich zu kippen.
Ja Morti,
für die netten und ehrlichen VM gebe ich Dir Recht, aber denen, die meinen, der Mieter muss Miete zahlen + alle Reperaturen und Instandsetzungen + am besten jährlich renovieren, denen geschieht es recht....
Ich habe noch nie von einem Vermieter gehört, der die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen periodisch überprüft hat geschweige denn versucht hat, ihre Einhaltung durchzusetzen.
Vielen Dank für die Antworten!
Eure verschiedenen Ansichten sind gut nachvollziehbar!
Ciao
--- editiert vom Admin
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