Auszug Renovierung

18. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Seniler
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)
Auszug Renovierung

Hallo Zusammen,

folgendes:
- Mietvertrag mit gültiger Schönheitsreperaturenklausel
- Auszug nach einem Jahr Wohnen
- Vorherige Renovierung liegt min. 9Jahre zurück

Ich Ziehe aus und die Nachmieterin möchte nun Ihr neues Nest von mir in perfektem Zustand erhalten.
- An den Türzargen sind leichte Abnutzungserscheinungen vorhanden,
- An einem Fenster geht der Anstrich über dem Anstrich ab (Holzfenster in Nasszelle über Badewanne)
- Alle Wände sind Weiss mit Raufasertapete. Einige Wände wurden löcher schlecht Verschlossen, müssen neu Gestrichen werden.
- Steckdose Defekt (ging noch nie) ist ein Defekt in der Dose, dort ist keine Spannung vorhanden.
- Heizkörper an einigen Randstellen leichte Abnutzungserscheinungen, ein Heizkörper ist eine Halterung lose.

Alle diese Mängel soll ich nun Zahlen. Zudem Möchte die Nachmieterin auch alle Weissen Wände ohne Mängel neu gestrichen haben. Mängel hat sie dem Vermieter vorgelegt und mir wurden sie zur Vollständigen alleinigen behebung vorgelegt.

Muss ich mich schröpfen lassen, schliesslich habe ich a) nur kurz dort gewohnt b) die Mängel (Türen/Fenster/Steckdose/Heizung) standen bei meinem Einzug nie zur Disposition obwohl sie damals schon fast Vollständig vorhanden waren.

Es gibt ein Übergabeprotokoll, dort sind keine Mängel vermerkt, (hab mich da auch etwas über den Tisch ziehen lassen). Meine Ausführung des Übergabeprotokolls wurde nur von mir und dem Vormieter unterschrieben, nicht vom Vermieter. Die Schäden (Steckdose/Fenster) wurden damals bei einer Vorabbegehung dem Vermieter mitgeteilt. Bei der Übergabe waren nur der Vormieter und ich anwesend.

Ich wäre ja bereit, die Schadhaften Wände zu streichen, aber weisse Wände (kein Gilb/keine Löcher nur etwas länger nicht gestrichen) sehe ich nicht ganz ein. Zudem sehe ich nicht ein die vollen Kosten für die vollständige Renovierung zu tragen. Schliesslich habe ich im durch Abnutzung nur Maximal 1/9 dazu beigetragen.

Helft mir ich kann nicht mehr schlafen :)

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-- Editiert am 18.10.2010 10:43

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seniler
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

D.h. also drastisch gesagt ich wurde Verarscht.

Mich würde nur Interessieren inwiefern sich das ganze Deckt, das Mieter nur soviel Reparieren und Instandhalten müssen wie sie selbst verursacht haben.
Meinen Vormieter kann sich an die Kaputte Steckdose erinnern, sowie das Fenster mit den Lackabplatzern.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Ich wäre ja bereit, die Schadhaften Wände zu streichen, aber weisse Wände (kein Gilb/keine Löcher nur etwas länger nicht gestrichen) sehe ich nicht ganz ein.

Ein einheitliches Weiß und nicht was 'zusammengestückeltes will die neue Mieterin.



Wenn man in eine Wohnung einzieht, bei der die vorherige Renovierung mindestens 9 Jahre zurückliegt, noch dazu mit Mietvertrag mit gültiger Schönheitsreperaturenklausel und dann den Zustand der Wohnung nicht im Übergabeprotokoll vermerkt, der
- wurde über den Tisch gezogen
- muss nun die vertraglich vereinbarten Renovierungen leisten
- wird daraus seine Lehren für die nächste Wohnungsübergabe ziehen




quote:
- Steckdose Defekt (ging noch nie) ist ein Defekt in der Dose, dort ist keine Spannung vorhanden.
- ein Heizkörper ist eine Halterung lose.

Das dürfte dem Mieter nicht anzulasten sein...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
Seniler
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Das hat man nun davon, einmal nicht aufgepasst und schon darf man blechen.

Kann ich zur späteren Wohnungsübergabe jemand anderen hinschicken, den ich bevollmächtige diese für mich durchzuführen?

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Mal eine andere Frage:
Gültige SR-Klausel bedeutet doch, dass man "im Allgemeinen" nach x jahren streichen müsste. Nach 1 Jahr dürfte diese Frist ja noch gar nicht erreicht sein, wieso solltest Du dann streichen müssen ??



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Vorherige Renovierung liegt min. 9Jahre zurück

+ 1 Jahr wohnen
= 10 Jahre nichts gemacht

Im allgemeinen bedeutet halt auch, das eine Abweichung nach unten möglich ist.

Da es keine Hinweise gibt, das der Vormieter die Wohnung mangelbehaftet übergeben hat (im Übergabeprotokoll steht ja nichts), muss der TE sich zurechnen lassen das die Wohnung nun so 'ausgelutscht' aussieht ...




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