Auszug / Renovierung - muss ich Kalt- oder Warmmiete für die Restzeit bezahlen?

7. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
KiKi1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug / Renovierung - muss ich Kalt- oder Warmmiete für die Restzeit bezahlen?

Also, ich hätte da zwei Fragen:

1. Ich habe eine Kündigungsfrist von 9 Monaten – da gibt es nichts dran zu rütteln. Wenn ich nun vorher aus der Wohnung ausziehe bzw. mich komplett abmelde, muss ich dann die Kalt- oder die Warmmiete für die Restzeit (6 Monate) bezahlen? Die Nebenkosten/Betriebskosten werden nach qm berechnet.

2. In dem Mietvertrag ist geregelt, dass ich für Schönheitsreparaturen zuständig bin, es sind aber keine Fristen angegeben. Ich habe vor fast neuen Jahren die Wohnung unrenoviert übernommen. Als Zusatz steht in dem Mietvertrag, dass die Wohnung bei Auszug renoviert übergeben werden muss.

Was bedeutet das genau? Was muss ich genau renovieren? Zur Renovierung muss ich noch hinzufügen, dass der 1. Hauseigentümer in meiner Wohneinheit neue Türen und Zargen einbauen ließ. Diese Arbeiten wurden nicht von einem Fachmann durchgeführt und der Verkauf des Hauses kam in diese Zeit. Das Resultat ist: die Zargen sind krumm und schief eingebaut, nicht gestrichen und teilweise wurden die Zargen nicht verspachtelt bzw. dort wo Fliesen (Bad) hinkommen müssten, wurde mit Gips aufgefüllt – sieht ziemlich .... aus. Muss ich da dann auch noch für hinhalten? Der neue Vermieter war nur bereit, die Zargen zu streichen – was ziemlicher Blödsinn ist, wenn die Wände nicht verspachtelt sind oder? Von daher ließ ich es dabei – Auszug war für mich sowieso klar. Ich finde es ziemlich ungerecht – Einzug: renovieren, zwischendurch renovieren und beim Auszug noch mal ... das haut mich echt um. Damals war ich aber froh, dass ich die Wohnung bekam und wohl ziemlich naiv!

Von dem Vormieter wurden bauliche Veränderungen vorgenommen (Küche und Flur sind mieserabel gefliest, ein Durchbruch zum Wohnzimmer wurde damals mit Holz zugehämmert, wir haben das mit Regibs neu gemacht, damit es besser aussah (wurde mit dem Vermieter abgesprochen, allerdings sind die Unterlagen dazu bei einem Wasserschaden geflutet worden und unleserlich)

Hinzufügen muss ich noch, dass unser Haus zwischenzeitlich verkauft wurde. Die Absprachen fanden alle mit dem Vorbesitzer statt. Ebenso ist das Haus noch gebunden – es sind Sozialwohnungen, die bald frei werden.

Ich stecke echt in einem Dilemma, zumal die andere Wohnung echt toll ist und der Vermieter sogar noch warten will, bis ich die Sache mit dem Kündigungstermin mit dem alten Vermieter geklärt habe. Ich hoffe noch darauf, dass der Vermieter nicht auf die 9 Monate besteht, denn evtl. kann ich früher raus, wenn die Wohnung noch mal vermietet wird.

Supervielen Dank schon mal!

KiKi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Kiki,

soweit ich weiß, beträgt die Kündigungsfrist für Mieter nur noch 3 Monate, egal, wie lange Du in der Wohnung gewohnt hast.

Was die Renovierung angeht, da wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Allerdings würde ich dazu mal mit dem Vermieter sprechen, manchmal reicht es auch, wenn man die Tapeten und den Teppich rausreißt.
Die Türzargen und unverputzen Stellen sind meiner Meinung nach sowieso Sache des Vermieters, so daß Du da nichts dran machen mußt.

Gruß

Line

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#2
 Von 
KiKi1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Line,

bei den 9 Monaten bleibt es leider. Ich habe einen alten Mietvertrag und der ist gültig. Nur nach dem 1.9.01 gibt es die Kündigungsfrist von drei Monaten.

Danke für deine Info! :)

Gruß
KiKi

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