Auszug / Renovierung

23. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
haffi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
Auszug / Renovierung

Guten Tag!

Vielleicht kann mir jemand von ihnen weiter helfen.
Ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen.
Sie ist eine Altbau Wohnung. Mir war zu dem Zeitpunkt bewusst das sie Renouviert werden muss, das war auch mit dem Vermieter abgesprochen. Doch das Masse an Schäden war nicht ein zu sehen.
Nach entfernen der Tapete prökelte der Putz in ganzen Stücken von der Wand und noch vieles mehr.
Weil dann irgendwann Geld mehr da war habe ich die Heizkörper und Türen nicht gestrichen.
Ist das jetzt bei Auszug meine Pflicht?
Muss ich denn überhaupt noch einmal Renovieren. Im Vertrag steht, dass der Mieter die Reperaturen regelmäßig ausführen muss.

Vielen dank schon im voraus.
Björn

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Tja Björn,

das war auch mit dem Vermieter abgesprochen

In welcher Form und welchen Inhalts ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
haffi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vermieter meinte in der Wohnungs Anzeige stand, dass die Wohnung Saniert werden muss. Ich sage das dass nicht so war. Bei der Übergabe dann habe ich Angeboten, Tapeten zu erneuern, etc. Auch das Bad wollte ich komplett renoviern und dafür hat mir der Vermieter einen Zuschuss zugesichert ( Neue Fliessen etc.). Doch als mir die Wand entgegen kam haben wir uns darauf geeinigt, dass der Zuschuss für das Bad dafür verwendet wird, die Wohnung mit Gipskartonplatten zu verkleiden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und das ist auch passiert ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Es wäre vielleicht hilfreich, mal en Mietvertrag zu zitieren. Und zwar, alles was da steht zu schönheitsreparatuen und zu auszugsklauseln bzw. abgeltungsklauseln und übergabevereinbarungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

@björn: bitte den genauen Vertragstext zu Schönheitsreparaturen, Auszugsvereinbarungen und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen posten - insb. auch, ob du durch die Vereinbarung z.B. einen Monat kostenfrei gewohnt hast o.ä. Was steht im Übergabeprotokoll vom Einzug? Alles was Mortinghale sagt erstmal pauschal ignorieren. Er ist Vermieter und argumentiert, aus welchen Gründen auch immer, nur in Richtung was der Mieter machen muss.

Bei einem Jahr Mietzeit die ganze Wohnung ohne Gegenleistung renovieren zu müssen sieht stark nach unangemessen aus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
haffi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja. das wurde von ihnen gemacht...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
haffi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

So, da kommt irgendwie immer mehr....

Also:

Wie gesagt stand in der Wohnungs Anzeige das die Wohnung "SANIERT" werden muss. Ich sage aber das ich das jnciht gelesen habe.
Bei Besichtung mit dem VM habe ich gesagt, das ich einiges machen werde.
dann bei dem vertrag Abschluss gingen wir nochmal durch die Wohnung.

Dabei haben wir besprochen, dass ich das Bad Renovieren werde ( Fliessen erneuern etc.)
Dafür wollte sich der VM ab den Kosten beteiligen. ( Nicht im MV angegeben)
Ich habe auch gesagt, dass ich neu tapezieren werde, neuer Teppich. Da die vorhandene tapete nicht mehr so toll aussah.

Soweit so gut. Nachdem der Vormieter ausgezogen war, bin ich in die Wohnung um zu Renovieren.
Ich muss dazu sagen das der Vormieter die Wohnung wie eine Sau hinterlassen hat.
Beim tapeten entfernen, kam mir dann der Putz entgegen.
Ich habe erst auf eigene Faust versucht die Wände mit Gipskartonplatten zu verkleiden.
deweiteren habe ich noch mehr Mängel festgestellt. (Kaputte Dielen, feuchtigkeit in Steckdosen)
Dann habe ich die VM um ein Gespräch gebeten und gesagt wenn sie das nicht machen, werde ich hier erst gar nicht einziehen und gleich wieder kündigen.
Nach langem gezeter haben sie sich dann bereit erklärt aber unter der bedingung, dass sie den Zuschuss für das Badezimmer in die Wände Investieren.
Nach zwei Monaten war dann alles fertig und ich konnte einziehen.


Jetzt zu den Fragen bei Auszug:

- Türrahmen und Heizkörper lackieren? Habe ich nicht bei einzug gemacht und sie sehen schon etwas älter aus.

- Neu streichen? Eine Wand im Wohnzimmer in Blau der Rest weiß.
Zwei Wände im Schlafzimmer in hellgrün , rest weiß.
Küche gelb.

- Mein VM verlangt, dass ich alle Bodenbeläge entferne ( habe ich eingebracht)



Zum Vertrag:

- Die Schönheitsreperaturen übernimmtder Mieter auf eigene Kosten. der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.

- Rückgabe der Mietsache:
Bei beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im Sauberen Zustand mit allen Schlüsseln an den VM auszuhändigen.

Danke schonmal

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.128 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen