Auszug Mieter - muss ich meiner Mieterin am Sonntag zumuten, dass die Tür offen steht?

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Auszug Mieter - muss ich meiner Mieterin am Sonntag zumuten, dass die Tür offen steht?

Meine Mieter haben per 31.10. ordentlich gekündigt. Da wir leider nicht mehr miteinander reden, sondern nur noch schriftlich über dessen Anwalt, hat mir dieser vor ca. 3 Wochen mitgeteilt, dass mein Mieter am 24.10. umzieht und für die großen Möbelstücke müsste die Wohnungstür in der unteren Etage (Eingangstür ist 2flügrig) geöffnet werden. Habe dem Anwalt geschrieben, dass die Wohnung von einer schwerkranken alten Damen bewohnt wird und diese nicht selbst öffnen kann und der 24.10. ein Sonntag ist und er am 23. oder 30. den Umzug der großen Möbelstücke vornehmen kann und den Rest auch am Sonntag.
Kann ich auf den Samstag bestehen oder muss ich meiner Mieterin am Sonntag zumuten, dass die Tür offen steht? Welche Folgen hat es, wenn mein Mieter keine ordentliche Wohnungsübergabe macht und mir die neue Anschrift nicht mitteilt. Was kann man unternehmen, reden hat mit dem in Vergangenheit schon keinen Zweck gehabt. Auch die Miete Okt. u. 2 x NK-Vorauszhl. stehen noch aus. Über dessen Anwalt komm ich auch nicht weiter.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
microstar1981
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
also denke Sonntags muss sowas wirklich nicht sein. Vorallem die arme Frau. Müßte also auch Samstags klappen. Wegen der Miete hab ich das gleiche Problem. Meine Mieter zahlen schon seit Monaten nicht voll und jetzt nach er Kündigung gar nicht mehr. Weiß auch nicht genau wie ich noch an mein Gled kommen soll.
Viel Glück!
Gruß microstar1981

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#2
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Geht es um die Wohnungstür der alten Frau oder um die Haustür?

Bei der Wohnungstür der Wohnung der alten Frau ist die Erlaubnis Sache der alten Frau. Da bist Du der falsche Ansprechpartner für einen Erlaubnis oder auch ein Verbot.

Bei der Aussen-Haustür wäre ein Verbot Deinerseits nur Schikane. Ich denke, Du würdest Dich schadensersatzpflichtig machen, wenn Du die Haustür am Sonntag nicht öffnest...

Wenn die Miete noch offen ist, kannst Du aber von Deinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen. So ein großer, alter Schrank stellt ja schon einen gewissen Wert da. Da könnte die Miete und die Adresse schnell kommen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

"Geht es um die Wohnungstür der alten Frau oder um die Haustür?"

Es geht um die Wohungstür der alten Dame. Ist auf fremde Hilfe angewiesen und sonntags kommt die Pflegerin nicht vor 11 h.

Ist ein Umzug am Sonntag nicht Ruhestörend?

Ist es legal, wenn ich z. B. den übergroßen Fernseher als Pfand für die ausstehende Miete (z.Zt. ca. 650 €) zurückbehalte?

Danke schon jetzt für die Antwort.


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