Hallo, wer kann mir bei folgender Sache behilflich sein:
Ich habe vor 11,5 Jahren eine kleine 1-Zimmer Wohnung aus beruflichen Gründen angemietet. Jetzt werde ich zum 31.05.2011 aus dieser Wohnung ausziehen. In der Wohnung ist Laminat verlegt, es lag schon bei Einzug in der Wohnung und war nicht neu, es ist zudem von sehr einfacher Qualität. Natürlich sind nach den vielen Jahren doch etliche Spuren am Laminat zu finden (unter anderem Kratzer die durch einen Stuhl verursacht wurden.) Es sieht schon ziemlich "bescheiden" aus an einigen Stellen.
Inwiefern kann mich der Vermieter für diese Schäden in Haftung nehmen? Wahrscheinlich wird er argumentieren, dass die Schäden über normale Abnutzung hinausgehen. Ist das nach 11,5 Jahren Mietdauer aussichtsreich für ihn? Nach einer bestimmten Lebensdauer müßte er das Laminat ja eh austauschen?
Bin ich verpflichtet dem Vermieter schon jetzt von den "Schäden" in Kenntnis zu setzen oder muss ich das erst bei Wohnungsübergabe tun?
Da ich zum 31.05.11 ausziehe, wird er die Wohnung ja sicherlich zum 01.06.11 neu vermieten wollen.
Muss ich potenziellen Mietinteressenten die Stellen zeigen? Jetzt liegt ein Teppich (Läufer) drüber, sieht man also nicht.
Ich danke Euch recht herzlich für die Beantwortung meiner Fragen.
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Auszug /Laminatboden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
quote:
Jetzt liegt ein Teppich (Läufer) drüber
Aha.
JETZT.
Sag es ihm lieber rechtzeitig (vermindert das Stressmoment).
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quote:
es lag schon bei Einzug in der Wohnung und war nicht neu, es ist zudem von sehr einfacher Qualität.
Ein bereits vor Einzug vorhandenes Laminat hat 11 1/2 Jahre stand gehalten und wird auf einmal bei Einzug plötzlich als minderwertig bezeichnet?
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--- editiert vom Admin
Haha, hier hast du einmal Recht, Danke deshalb für die Korrektur.
Aber ich denke, mein Denkfehler war eigentlich für jeden hier sehr leicht rauszulesen?
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Nach 11,5 Jahren könnte die Lebens- und Nutzungsdauer des Laminates durchaus überschritten sein.
quote:
Bin ich verpflichtet dem Vermieter schon jetzt von den "Schäden" in Kenntnis zu setzen oder muss ich das erst bei Wohnungsübergabe tun?
Warum überhaupt?
Eventuell weis der Vermieter um die Nutzungsdauer, ist Realist und empfindet das ganze nicht als Schaden?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wenn das Laminat nicht mutwillig beschädigt wurde und es sich hier nur um normale Abnutzungs-erscheinungen handelt hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ich würde die Reaktion des Vermieters in Ruhe abwarten. Vielleicht läßt er ja vor einer erneuten Vermietung neues Laminat auf seine Kosten verlegen.
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"PT"
quote:
Ich würde die Reaktion des Vermieters in Ruhe abwarten.
Genau, Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
quote:
Vielleicht läßt er ja vor einer erneuten Vermietung neues Laminat auf seine Kosten verlegen.
Der VM hat einen Leerstand also bereits einkalkuliert ?
Oder läßt er das neue Laminat unter die Möbel des neuen Mieters verlegen ?
Aus der "Tarnaktion" mit dem Teppich ließe sich da bestimmt noch etwas machen.
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Danke für die Rückmeldungen, ich werde es dann ruhig angehen lassen... "Getarnt" wird da übrings nichts, was sollte das im Endeffekt auch bringen...
Habe auch gelesen, dass die Nutzungsdauer bei Laminat 10 Jahre beträgt. Müsste er demnach ja eh austauschen, zumal das Laminat auch schon bei meinem Eizung drinlag und also noch viel älter als 11,5 Jahre ist. Das es nicht neu war, konnte man damals schon deutlich erkennen.
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