Hallo,
wir haben den Mietvertrag unterschrieben, aber noch keine Abnahme der Wohnung vorgenommen.
Einzugstermin ist 14.05.07. Bei der Sichtung der Wohnung, netterweise durch den Vormieter erlaubt, sind uns diverse Macken der Wohnung aufgefallen. Die Küchenschränke sind kaputt, viele Boden/Wandfliesen im Bad sind gebrochen, die meissten Silikonfugen im Bad und in der Küche sind vergilbt/angeschimmelt/zerlöchert. Die Toilette sieht auch ekelig aus. Die Velux Holzfenster sehen auch aus, als wenn sie im Krieg eingebaut wurden. Die Vormieter haben die Fliesen und Fenster, Toilette schon so vorgefunden. Das soll auch bei ihrem Einzug, vor einem Jahr, in dem Abnahmeprotokoll aufgeführt worden sein.
Ist es möglich den Vermieter für den Austausch verantwortlich zu machen? Gibt es eine Lebensdauer für Badkeramik, Fliesen, Küchen usw.?
Wenn der Vermieter das nicht machen möchte, können wir dann vom Mietvertrag zurücktreten?
Die Wohnung ist leider in diesem Zustand unter unserem Niveau!;-(
Austauschanspruch Küche/Badkeramik, Fliesen vor Einzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
habt ihr euch die Wohnung bei der érsten Begehung im dunkeln angeschaut?
Ihr habt den Mietvertrag unterschrieben und der ist nun mal gültig. Bei der Wohnungsübergabe könnt ihr die vorhandenen Mängel auflisten, solltet ihr auch unbedingt. Ferner könnt ihr natürlich versuchen, vom VM ein neues Bad samt Fliesen (Villeroy & Boch) sowie eine neue hochwertige Küche zu bekommen. Vielleicht solltet ihr auch noch darauf bestehen, dass der Fußboden in einer höherwertigen Qualität ausgetauscht wird. Vielleicht noch Echtholzzimmertüren?
Alles Gute zum Einzug.
Ja, die Begehung war leider im Dunkeln. Der Termin war so festgesetzt. Und wenn da 20 Mann durch die Wohnung huschen, möchte ich jemanden sehen, der auf solche Sachen achtet! Die Maklerin sagte auch, das die Küche schon von einem Zimmermann vermessen wurde, um eine neue einzubauen. Jedoch will der Vermieter von sowas nix gewußt haben!!
Gibt es nun eine Lebensdauer für Badkeramik?
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die gibt es bestimmt. Aber versuch mal, den VM davon zu überzeugen. Der kann das Bad sanieren, muß er aber aber. Der kann dir eine neue Küche einbauen, muß er aber nicht.
Solltest du dazu in deinem Mietvertrag nichts finden, kannst du nur noch versuchen, bei der Wohnungsübergabe den VM davon zu überzeugen.........und wenn er sich darauf einläßt, sofort schriftlich fixieren lassen.
Ja, das werden wir!:-)
Ja, das werden wir!:-)
Hallo Xsoodom,
die Lebensdauer von Badkeramik hängt im wesentlichen davon ab, wie sie von Mietern behandelt bzw. gepflegt wird. Ich habe gestern eine Wohnung abgenommen, die über 25 Jahre am Stück vermietet war. Waschbecken und Badewanne sehen aus, als wenn sie vorgestern erst installiert worden wären.
Deinen Vormietern war ja anscheinend die Toilette ein Jahr lang nicht eklig genug.
Wenn vermieterseits an der Wohnung vorläufig nichts gemacht wird, bist Du leider jetzt in einer zweischneidigen Situation:
Du listest zu Beginn alle Mängel auf, damit Dir hinterher niemand vorwerfen kann, daß Du die Sachen kaputt gemacht hast, und schaffst damit gleichzeitig eine Aufstellung von Mängeln, die Du für evtl. Mietminderungen nicht mehr anführen kannst, weil: gemietet wie gesehen.
Also Vorsicht !
auch wenn eine Wohnung trotz Mängel angemietet wird, kann noch eine Mietminderung gemacht werden.
Aber, nur weil einige Fliesen einen Riss haben, bedeutet das noch nicht, dass die Wohnung einen Mangel hat.
Wenn es nur einige Fliesen wären. Es ist fast 1/3 des Badbodens. Wie man das schafft ist mir ein Rätsel. Die Eckfliesen der "Toilettenspülungsverschalung" sieht aus, als wenn die abgenagt wurden.
In der Wohnung haben vor den jetzigen Mietern Starkraucher gewohnt. Das Fliesensilikon ist in Bad und Küche statt weiß, dunkelgelb.
Zunächst einmal gilt, dass die Wohnung so gemietet wurde, wie sie besichtigt wurde.
Insbesondere bei optischen Mängeln ist es dann nahezu unmöglich, eine Beseitigung durchzusetzten. Da bist Du auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen. Eine Mietminderung ist für solche Dinge auch nicht möglich.
Auf jeden Fall sollten diese Mängel im Übergabeprotokoll aufgelistet werden, damit es nicht beim Auszug heißt, Du hättest sie verursacht.
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist ebenfalls nicht möglich. Du kannst nur mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen.
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