Eine Bekannte von mir hat eine Wohnung angemietet, in dessen Mietvertrag geregelt ist, dass er zunächst 2 Jahre gilt. Bei einer ausserordentlichen Kündigung jedoch 1 Monat, bei Benennung eines Grundes.
Sie hat jetzt gekündigt, mit dem Grund, dass ihre Oma pflegebedürftig ist und sie zu ihrer Oma ziehen müsse.
Der Vermieter meint, das wäre kein Grund, sie solle einen Nachmieter stellen, dann wäre die Kündigung kein Problem, ansonsten müsse sie die 2 Jahre abwarten.
Meiner Meinung nach ist das aber doch ein guter Grund, oder?
Ausserordentlicher Kündigungsgrund?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
... das ist sozusagen das gegenstück zur eigenbedarfskündigung durch den vm. da nicht festgehalten ist, was als 'grund' gilt, sollte diese unklarheit zulasten des vm gehen.
Wieso ausgerechnet sie muss
ihre Oma pflegen ?
Wo sind die Mutter, Vater,
Schwester, Bruder, Tanten,
Onkeln.... ?
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...das ist in meinen Augen kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung nach BGB. Auch nur bei ausserordentlicher Kündigung ist es möglich, dass sich die Kündigungsfrist unter 3 Monate verkürzt.
JoKu
Von wann ist denn der Mietvertrag ?
--- editiert vom Admin
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Warum reicht die Pflege eine Verwarnte
Sind das die, die statt Pflegegeld Verwarnungsgeld bekommen ?
--- editiert vom Admin
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