Ausserordentliche Kündigung - Gibt es soetwas im Mietrecht?

11. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
angelofhope
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausserordentliche Kündigung - Gibt es soetwas im Mietrecht?

Gibt es soetwas im Mietrecht? Hier mal ein Beispiel:
Alleinstehende Frau zieht in eine 1 Zimmerwohnung, Tochter trennt sich vom Freund und muß zur Mutter zurück da noch keine 25 Jahre alt. Nun ist die Wohnung ja zu klein für beide. Wie ist das dann mit der Kündigung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ach, und die Mutter will außerordentlich kündigen, damit sie mit ihrer Tochter wieder eine gemeinsame Wohnung mieten kann?

Trotz des Verdachts, dass Du ein Fake bist... Nein, das Recht, außerordentlich zu kündigen, hat die Mutter nicht. Sie hat allerdings das Recht, ihrer volljährigen Tochter mal in den Hintern zu treten, damit die ihr Leben auf die Reihe bringt. Was kann der VM dafür, wenn das Töchterchen nicht erwachsen werden mag?

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#2
 Von 
angelofhope
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Kein Fake, nur allgemeine Frage wegen unklarheit einer diskussion. . .

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na gut... Mutter könnte normal kündigen (3 Monatsfrist, wenn nichts anderes vereinbart wurde) und sich aber dazu die Frage stellen was passiert, wenn sie mit ihrer Tochter eine Wohnung mietet, diese dann erneut mit einem Freund zusammen zieht, etc.

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#4
 Von 
angelofhope
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, danke. . .

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