Aus dem Netz erfuhr ich dass ich seit 11 Jahren auf "nur zum Teil" genehmigter Wohnfläche lebe!

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)
Aus dem Netz erfuhr ich dass ich seit 11 Jahren auf "nur zum Teil" genehmigter Wohnfläche lebe!

Hallo zusammen!

Ich lebe seit 11 Jahren im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses (mit 2 Gewerbeeinheiten/Arztpraxen).
Das Haus wurde 1952 erbaut und die Wohnung wurde bis zu meinem Einzug im Jahre 2006 (37 Jahre lang) von einer Familie bewohnt.

Nun möchte mein Vermieter das Haus verkaufen. Im Internet bzw im Expose fand ich überraschenderweise folgende Aussage:
"Zusätzlich bietet das Dachgeschoss eine ca. 64 m² große Einheit, die aber nur zum Teil genehmigte Wohnfläche ist."

Es handelt sich bei diesen 64 qm um meine Wohnung.

Mein Vermieter betonte mir gegenüber, dass er das Haus nur als Invest verkaufen möchte und wir (langjährigen Mieter) uns keine Sorgen machen bräuchten. Mich verunsichert dieses neue Wissen (bezüglich meiner Wohnung) jedoch sehr!

Wie soll ich mich verhalten? Was kann ich tun? (Beratungstermin beim Mieterverein habe ich gerade vereinbart)
Ich fühle mich sehr wohl hier und war bisher auch sicher, dass ein Verkauf (schon alleine auf Grund der langen Mietzeit) für mich nichts ändern würde.





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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von britt77):
"Zusätzlich bietet das Dachgeschoss eine ca. 64 m² große Einheit, die aber nur zum Teil genehmigte Wohnfläche ist."


Liegt es im Bereich der Möglichkeit, dass das Dachgeschoss über mehr m² verfügt als die Ihrer Wohnung? Bestünde darüberinaus nicht die Möglichkeit, dass seinerzeit lediglich für den Ausbau nur einer (jetzt von Ihnen gemieteten) Wohnung eine Baugenehmigung beantragt und erteilt wurde?

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#2
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:
Liegt es im Bereich der Möglichkeit, dass das Dachgeschoss über mehr m² verfügt als die Ihrer Wohnung? Bestünde darüberinaus nicht die Möglichkeit, dass seinerzeit lediglich für den Ausbau nur einer (jetzt von Ihnen gemieteten) Wohnung eine Baugenehmigung beantragt und erteilt wurde?


Der Gedanke liegt nahe, allerdings umfasst das Dachgeschoss wirklich nur diese wie im Mietvertrag (abzüglich der Schrägen) angegebenen 64 qm Wohnfläche, welche ich auch komplett nutze.

Ich muss daher leider davon ausgehen, dass es sich bei den Ausführungen im Expose um den von mir angemieteten Wohnraum handelt.



-- Editiert von britt77 am 27.09.2017 16:33

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich tun?


Wahrscheinlich nichts.

Problematisch wird das erst dann, wenn durch die zuständige Behörde eine Nutzungsuntersagung erfolgt. Dann müsstest Du ausziehen. In so einem Fall muss aber der Vermieter Schadenersatz an Dich zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von britt77):
Der Gedanke liegt nahe, allerdings umfasst das Dachgeschoss wirklich nur diese wie im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) (abzüglich der Schrägen) angegebenen 64 qm Wohnfläche, welche ich auch komplett nutze.

Ich muss daher leider davon ausgehen, dass es sich bei den Ausführungen im Expose um den von mir angemieteten Wohnraum handelt.


Ich zweifel nicht an den im Exposé angegebenen Wohnraum, ich vermutete, dass da evtl noch mehr Raum zur Verfügung steht, der allerdings nicht mehr ausbaufähig ist aufgrund fehlender Genehmigung. Ansonstens leider so wie hh schrieb.

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#5
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Was kann ich tun?


Wahrscheinlich nichts.

Problematisch wird das erst dann, wenn durch die zuständige Behörde eine Nutzungsuntersagung erfolgt. Dann müsstest Du ausziehen. In so einem Fall muss aber der Vermieter Schadenersatz an Dich zahlen.


Ich denke auch dass ich da nichts tun kann.. und ganz ehrlich.. was auch?
Ich kann nur hoffen dass der neue Eigentümer alles so übernimmt und laufen lässt, wobei ich mir irgendwie gar nicht sicher bin, ob sich Vermieter nicht eigentlich strafbar machen wenn sie nicht genehmigten Wohnraum als solchen vermieten.
Mein (noch) Vermieter ist Arzt und eigentlich ein (gerade in solchen Sachen) überkorrekter Mensch.. also dachte ich bis heute.
Nun gut, da hilft wohl nur abwarten..

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#6
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat:


Ich zweifel nicht an den im Exposé angegebenen Wohnraum, ich vermutete, dass da evtl noch mehr Raum zur Verfügung steht, der allerdings nicht mehr ausbaufähig ist aufgrund fehlender Genehmigung. Ansonstens leider so wie hh schrieb.


Natürlich ist über mir noch der Dachboden, dort kann man allerdings nicht stehen (Höchste Stelle 1,50m) und auch recht schmal zugehend/spitz zulaufend (höchstens 20 qm).. also typischer sehr kleiner Dachboden alter Häuser halt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
wobei ich mir irgendwie gar nicht sicher bin, ob sich Vermieter nicht eigentlich strafbar machen wenn sie nicht genehmigten Wohnraum als solchen vermieten.


Nein, strafbar machen sie sich nicht, aber es kann teuer werden.

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, das je nach Bundesland auch 5-stellig sein kann.

Teuer sind auch die Rückbaumaßnahmen und fällige Schadenersatzzahlungen an Mieter u.ä.

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#8
 Von 
britt77
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
wobei ich mir irgendwie gar nicht sicher bin, ob sich Vermieter nicht eigentlich strafbar machen wenn sie nicht genehmigten Wohnraum als solchen vermieten.


Nein, strafbar machen sie sich nicht, aber es kann teuer werden.

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, das je nach Bundesland auch 5-stellig sein kann.

Teuer sind auch die Rückbaumaßnahmen und fällige Schadenersatzzahlungen an Mieter u.ä.


Ich muss zugeben dass ich "Schadenersatz" in dem Zusammenhang nicht verstehe.. also nur, falls ich wirklich ausziehen müsste.

Das einzige was mir zu meiner ganzen Wohnungsgeschichte eigentlich einfällt, ist, dass ich die Wohnung vor 11 Jahren unrenoviert übernommen habe und die "Ausstattung" (bis auf das Badezimmer) eigentlich eher den 70er Jahren entspricht. Ich erinnere mich noch, dass mein Vermieter damals zu mir sagte "entweder Sie übernehmen die Wohnung so wie sie ist, die Miete bleibt dann auch wie sie ist, oder ich führe eine Grundsanierung durch, dann allerdings hebe ich die Miete auch entsprechend an. Sie entscheiden".
Ich habe mich dann für die erste Variante entschieden, grundlegend renoviert und in all den Jahren auch in keiner Form Kontakt zu meinen Vermietern, keine Schadensmeldung oder sonstiges. Seit einigen Jahren wird das Haus ohnehin von einer Hausverwaltung betreut.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Schadenersatz bezieht sich auf die Kosten, die dem Mieter als Folge einer behördlichen Nutzungsuntersagung entstehen.

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