Hallo zusammen!
Wir leben seit 10 Jahren in einem Hochhaus mit 20 Stockwerken. Seit 1 Jahr wurde das Haus von einem großen deutschen Unternehmen aufgekauft. Seitdem gibt es nur Stress.
Es gibt 2 Aufzüge, einer fährt die geraden Stockwerke an, einer die ungeraden. Seit ca. 1 Monat ist der gerade Aufzug defekt. Man muss immer einen stockwerk hoch oder runter laufen, was gerade für Ältere und Krank oder nach dem Einkaufen nicht sehr leicht ist.
Auserdem kommt hinzu, dass an 2-3 Tagen BEIDE Aufzüge defekt waren. Stellt euch vor, ihr lebt dann im 20. Stock..
Außerdem wird seit Wochen (!) am Wasser gearbeitet. Wochenlang haben wir immer wieder kein Warmwasser tags, mindestens 5 Tage hatten wir überhaupt kein Wasser von 8-16 Uhr.
Jetzt habe ich eben gelesen, dass auch nächste Woche das Trinkwasser tagsüber ausfällt und die Aufzüge ebenso..
Nun meine Frage:
Haben wir ein Recht auf Mietminderung oder können wir klagen? Wie stehen die Aussichten?
Danke im Voraus und viele Grüße.
Aufzug und Wasserproblene: Mietminderung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Natürlich hab Ihr bei Mängeln die die Tauglichkeit der Mietsache aufheben bzw. mindern das Recht auf Mietminderung. Sogar per Gesetz. BGB § 536
Die Aussichten stehen hier recht gut.
Am besten läßt Du dir dazu fachanwaltlich helfen. Denn als Laie kann man da viel falsch machen und hat im Handumdrehen Mietschulden.
Vielen Dank!
Gibt es irgendein Gesetz, dass dem Vermieter das Recht gibt, bei Schäden oder Mängeln die Wasserleitungen zu reparieren, womit der Vermieter sich retten könnte?
Ich ärgere mich gerade extrem, da ich zur Arbeit wollte und wieder nicht ein Tropfen Wasser da war, weder in der Küche noch im Bad.. Ärgerlich auch für die Toilette! ...
Edit: In 536 BGB steht es ist außer Betracht, wenn es Modernisierungsmaßnahmen laut BGB 555b sind. Kann der Vermieter sich damit retten?
-- Editiert von Afg001 am 26.09.2016 08:54
-- Editiert von Afg001 am 26.09.2016 08:54
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ZitatGibt es irgendein Gesetz, dass dem Vermieter das Recht gibt, bei Schäden oder Mängeln die Wasserleitungen zu reparieren, womit der Vermieter sich retten könnte? :
Recht? Pflicht! [link=https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html]§ 535 BGB [/link]
ZitatIn 536 BGB steht es ist außer Betracht, wenn es Modernisierungsmaßnahmen laut BGB 555b sind. Kann der Vermieter sich damit retten? :
Da steht wenn es energetische Modernisierung ...
Defekter Aufzug hat damit nichts zu tun und ständige Probleme mit den Wasserleitungen auch nicht.
Zitat:ZitatGibt es irgendein Gesetz, dass dem Vermieter das Recht gibt, bei Schäden oder Mängeln die Wasserleitungen zu reparieren, womit der Vermieter sich retten könnte? :
Recht? Pflicht! [link=https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html]§ 535 BGB [/link]
ZitatIn 536 BGB steht es ist außer Betracht, wenn es Modernisierungsmaßnahmen laut BGB 555b sind. Kann der Vermieter sich damit retten? :
Da steht wenn es energetische Modernisierung ...
Defekter Aufzug hat damit nichts zu tun und ständige Probleme mit den Wasserleitungen auch nicht.
Da steht, wenn es den Wert des Objekts erhöhrt, oder sehe ich das falsch? Und zb auch dass es die allgemeine Wohnquaöität erhöht. Könnte der Vermieter nicht sagen er "verbessert" das Wasser und die Aufzüge?
Sorry, ich will nur sichergehen bevor ich klage und hohe Kosten tragen muss und vllt ausziehen muss..
ZitatKönnte der Vermieter nicht sagen er "verbessert" das Wasser und die Aufzüge? :
Könnte er, müßte das im E-Fall aber nachweisen.
Zudem müßte eine "Verbesserung" (Modernisierung) angekündigt werden und würde normalerweise in einem Rutsch durchgeführt werden.
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