Argumentation bei nichtigem Mieterhöhungsverlangen....

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Argumentation bei nichtigem Mieterhöhungsverlangen....

Hallo in die werte Runde,

angenommen Mieter M erhält Anfang Juni diesen Jahres ein Mieterhöhungsverlangen von Vermieter V mit der Argumentation die Miete wäre seit gut acht Jahren nicht erhöht worden und daher wolle V mehr. Es sind zwar grad mal runde sieben Prozent.

Nun wurde M in diesem Mieterhöhungsverlangen mitgeteit, das der höhere Betrag zum ersten September diesen Jahres fällig werden wird.

Soweit so gut - oder auch nicht. Mir ist klar, das die Begründung zur Mieterhöhung hinfällig ist, da weder Vergleichsmieten noch Mietspiegel, etc. angegeben werden.

Auch die Frist ist um einen Monat zu kurz und die Aufforderung zur Zustimmungserklärung fehlt ja auch noch.

Von daher brauche ich ja erst mal nix unternehmen.

ABER: V wird sicherlich Anfang September vor meiner Haustüre stehen und mit mir reden wollen.

Nun zu meiner Frage: wie argumentiere ich da nun?

Ich hab echt keinen Plan!

Muss ich Stellung zu dem Mieterhöhungsverlangen nehmen?

Erläutern was darin falsch ist?

Vielleicht seh ich vor lauter Bäumen einfach den Wald nicht :???:

Dankeschön für Eure Anregungen

Herzlichst
Quarx40

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Quarx40):
Auch die Frist ist um einen Monat zu kurz


Nein. Mit Zugang des Mieterhöhungsverlangens ist die erhöhte Miete ab September zu zahlen.

Die sog. Überlegungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate, nicht 3.

Du hast die Argumente doch schon selbst gefunden. Fehlender Verweis auf den Mietspiegel oder Angabe von 3 Vergleichswohnungen.

Zitat (von Quarx40):
Muss ich Stellung zu dem Mieterhöhungsverlangen nehmen?

Erläutern was darin falsch ist?


Nein. Unwirksam ist unwirksam.

Allerdings könnte der VM, wenn er merkt das er was falsch gemacht hat, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dann folgt sicher ein wirksames Mieterhöhungsverlangen. Mit evtl. sogar mehr als nur 7 % Erhöhung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anitari,

Schande auf mein Haupt - es ist nicht Juno sondern Juli. Da habe ich mich vertippt.

Danke für Dein Statement.

Mir war bekannt, das Vergleichswohnungen angegeben werden müssen, oder der Mietspiegel herangezogen werden muss, oder gar ein Gutachten.....

Nur weiß ich immer noch nicht, was ich als Argumente vorbringen kann.

Sage ich dann, das Mieterhöhungsverlangen sei falsch, sowas in der Richtung?!?
Dann wird wohl V wissen wollen, was ich genau moniere?!?

Erläutere ich das dann? Bin ich dazu verpflichtet?

-- Editiert von Quarx40 am 04.08.2018 08:54

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Quarx40):
Nur weiß ich immer noch nicht, was ich als Argumente vorbringen kann.


Na das :

Zitat (von Quarx40):
Mir war bekannt, das Vergleichswohnungen angegeben werden müssen, oder der Mietspiegel herangezogen werden muss, oder gar ein Gutachten.....

___

Zitat (von Quarx40):
Sage ich dann, das Mieterhöhungsverlangen sei falsch, sowas in der Richtung?!?
Dann wird wohl V wissen wollen, was ich genau moniere?!?


Nein, sagen Sie es sei unwirksam. Dann bekomen Sie ein neues und das wird höher sein als 7 %, da der VM sich - so würden wir das machen, wenn wir nicht wüssten wie es geht - mit einem Anwalt beraten wird und von ihm ein "richtiges" MEV aufsetzen lassen wird. Klar Sie haben dann Recht .. und müssen in Zukunft vermutlich rund 8 % mehr zahlen als vom VM eigentlich angedacht. Bei uns nennt man das Milchmädchenrechnung.

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#4
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Jepp AltesHaus,

mir ist schon klar das es letztendlich nur eine zeitliche Verzögerung sein wird.

Allerdings sollte ich noch ergänzen, dass die Quadratmeterzahl der Wohnung des M nicht bekannt ist und auch im Mietvertrag fehlt. Vielleicht wurde dieses alte Gemäuer auch "schwarz" zu einer Wohnung umgebaut, aber das kann ich nicht beweisen.

Dann kann ich das wohl nur mal darauf ankommen lassen, wie sich die Sache weiterentwickelt.

Dankeschön für Eure Anregungen/Anmerkungen.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Quarx40):
Dann kann ich das wohl nur mal darauf ankommen lassen, wie sich die Sache weiterentwickelt.


Nein. Du könntest auch einfach zahlen. Wie dir nun schon mehrere Beiträge vermitteln wollten könnte das die wesentlich günstigere Variante sein.

Sonst zahlst du halt ab Dezember 15% mehr.

Und 7% nach 8 Jahren: das ist ja noch nicht einmal der Inflationsausgleich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Quarx40):
Dann kann ich das wohl nur mal darauf ankommen lassen, wie sich die Sache weiterentwickelt.


Nein. Du könntest auch einfach zahlen. Wie dir nun schon mehrere Beiträge vermitteln wollten könnte das die wesentlich günstigere Variante sein.

Sonst zahlst du halt ab Dezember 15% mehr.

Und 7% nach 8 Jahren: das ist ja noch nicht einmal der Inflationsausgleich.



Das ist mir schon klar, war aber nicht die Antwort auf meine Frage. Mir geht es ja um die Argumentation.
Und da wurde schon alles mitgeteilt.

Dankeschön!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Quarx40):
Nun zu meiner Frage: wie argumentiere ich da nun?

"Ihr Mieterhöhungsverlangen ist nichtig."



Zitat (von Quarx40):
Muss ich Stellung zu dem Mieterhöhungsverlangen nehmen?

Nein.
Hat man aber mit "Ihr Mieterhöhungsverlangen ist nichtig." schon mehr als ausreichend getan.



Zitat (von Quarx40):
Erläutern was darin falsch ist?

Nein, man muss dem Vermieter keine Nachhilfe geben wie er seinen Job richtig macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Genau und mit dieser Erklärung latscht der VM dann (wenn er es nicht besser weiß) zum Anwalt und damit nehmen die Dinge ihren Lauf.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Genau und mit dieser Erklärung latscht der VM dann (wenn er es nicht besser weiß) zum Anwalt und damit nehmen die Dinge ihren Lauf.

Und? Wenn man mehrfach betont das das nicht die Frage ist und einen nicht interessiert, dann beantworte ich halt nur die Frage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Quarx40):
Nun zu meiner Frage: wie argumentiere ich da nun?

"Ihr Mieterhöhungsverlangen ist nichtig."



Zitat (von Quarx40):
Muss ich Stellung zu dem Mieterhöhungsverlangen nehmen?

Nein.
Hat man aber mit "Ihr Mieterhöhungsverlangen ist nichtig." schon mehr als ausreichend getan.



Zitat (von Quarx40):
Erläutern was darin falsch ist?

Nein, man muss dem Vermieter keine Nachhilfe geben wie er seinen Job richtig macht.


Danke lieber Harry van Sell,

es gibt sie doch noch, die Experten, die am Thema bleiben!


Wie bereits mehrfach hier angedeutet - es ist mir klar, daß es zu einem zeitlichen Hinausschieben kommen wird. Aber der Mieter kennt den Vermieter ein wenig. Naja - glaube der Eine oder Andere kann ja auch zwischen den Zeilen lesen. Und wer nicht, der kommt mit Milchmädchenrechnungen.....

Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende
Quarx40

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Quarx40):
Wie bereits mehrfach hier angedeutet - es ist mir klar, daß es zu einem zeitlichen Hinausschieben kommen wird.


Das wird Ihr geringstes Problem sein, ich würde die zu erwartende Erhöhung von mindestens 15 % als problematischer ansehen, aber das ist sicherlich Ansichtssache.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Quarx40):
Wie bereits mehrfach hier angedeutet - es ist mir klar, daß es zu einem zeitlichen Hinausschieben kommen wird.


Das wird Ihr geringstes Problem sein, ich würde die zu erwartende Erhöhung von mindestens 15 % als problematischer ansehen, aber das ist sicherlich Ansichtssache.


Mit Verlaub AltesHaus,

geht es jetzt hier um Hilfestellung geben bezüglich meiner Eingangsfrage oder geht es um das Rechthaben?

Es darf davon ausgegangen werden, das der Mieter M ein mündiger Bürger ist und auch noch unterscheiden kann zwischen 7 Prozent und 15 Prozent.

Was Sie aber nicht wissen können, verehrtes AltesHaus, ob bei Mieter M nicht sogar 20 Prozent Erhöhung möglich wären. Und wenn?

Des Weiteren kennen Sie nicht die weiteren Rahmenbedingungen des M. Diese waren und sind auch nicht Gegenstand dieses Posts.

Dennoch dankeschön für Ihre große aber noch nicht unendliche Mühe und Hilfestellung bei dem darauf Hinweisen der vermaledaiten Prozentzahl.

Herzlichst und einen schönen Restsonntach
Quarx40

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Quarx40):
geht es jetzt hier um Hilfestellung geben bezüglich meiner Eingangsfrage oder geht es um das Rechthaben?


Ihnen geht es offensicht darum "Recht zu haben" und das haben Sie und Ihrem Recht wird gewiss genüge getan und dann ... wird Sie dieses Verlangen teuer zu stehen kommen. Bei uns nennt man das Milchmädchenrechnung. Was haben Sie davon, wenn Sie dem VM die Bürste vorhalten "bähbähbäh das Verlangen ist unwirksam..." und er es prüfen lässt und der Anwalt sagt, "ja der Mieter hat Recht, das Ding ist falsch und viel zu niedrig kalkuliert", da werden Sie evtl. noch ein paar Pralinchen bekommen. Einfach mal drüber nachdenken was wichtiger ist, Recht zu bekommen oder ein evtl. unwirksames MEV zu akzeptieren und Geld zu sparen?

Zitat (von Quarx40):
Was Sie aber nicht wissen können, verehrtes AltesHaus, ob bei Mieter M nicht sogar 20 Prozent Erhöhung möglich wären. Und wenn?


Na dann .. zahlt er 13 % mehr statt der eigentlich verlangten 7 %, wird ja immer doller.

Was Sie hier nicht verstehen ist, dass wir Ihnen wirklich helfen wollten .... aber jut Sie haben Recht, Sie bekommen Recht und werden das dann auch bezahlen. Alles gut.

Btw ... der VM kann durchaus in seinem neuen Verlangen MEHR verlangen als die ursprünglichen 7 %, einfach mal als Denkansatz.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Was soll der Blödsinn? Niemand weiß, was passieren wird.

Auch wenn das manche in diesem Forum überraschen mag, so haben manche Menschen durchaus eine Aversion gegen Anwälte und Gerichte bzw. gegen den Aufwand, der damit verbunden ist. Und natürlich ist ein gewisser Aufwand und auch ein gewisser Kosteneinsatz mit einem korrekten Mieterhöhungsverlangen verbunden. Langfristig mag sich das vielleicht lohnen, dennoch scheuen nicht wenige davor zurück. Es ist schlicht unsinnig, eine höhere Mieterhöhung als Gewissheit anzunehmen und ständig darauf herumzureiten.

Mal abgesehen davon, dass es noch diverse weitere Gründe geben kann, aus denen das Vorgehen des Mieters gerechtfertigt ist. Dieser muss aber nun wirklich hier keine Rechenschaft ablegen, warum er so handeln will. Er wurde von Anitari in der ersten Antwort bereits auf die mögliche Reaktion des Vermieters hingewiesen, das reicht dann auch. Eigentlich hätte der Thread damit schon nach dem ersten Post beendet sein können, weil die eigentliche Frage des Teilnehmers vollständig beantwortet wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

@cauchy ... evtl. bewerben Sie sich hier als Threadschließer, vllt ist der Posten ja noch vakant?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was soll der Blödsinn? Niemand weiß, was passieren wird.

Auch wenn das manche in diesem Forum überraschen mag, so haben manche Menschen durchaus eine Aversion gegen Anwälte und Gerichte bzw. gegen den Aufwand, der damit verbunden ist. Und natürlich ist ein gewisser Aufwand und auch ein gewisser Kosteneinsatz mit einem korrekten Mieterhöhungsverlangen verbunden. Langfristig mag sich das vielleicht lohnen, dennoch scheuen nicht wenige davor zurück. Es ist schlicht unsinnig, eine höhere Mieterhöhung als Gewissheit anzunehmen und ständig darauf herumzureiten.

Mal abgesehen davon, dass es noch diverse weitere Gründe geben kann, aus denen das Vorgehen des Mieters gerechtfertigt ist. Dieser muss aber nun wirklich hier keine Rechenschaft ablegen, warum er so handeln will. Er wurde von Anitari in der ersten Antwort bereits auf die mögliche Reaktion des Vermieters hingewiesen, das reicht dann auch. Eigentlich hätte der Thread damit schon nach dem ersten Post beendet sein können, weil die eigentliche Frage des Teilnehmers vollständig beantwortet wurde.


Recht herzlichen Dank lieber cauchy!

Sie treffen den Nagel auf den Kopf!!!

Ob AltesHaus so langsam senil zu werden droht?
Ist der Nickname vielleicht Programm?

By the way - Mieter M wohnt in einem alten Haus - Baujahr ca. Anfang 1700 - und M weiß und erlebt es immer wieder, was das bedeuten kann......

So - nun gut. Genug geschwallt.

Wenn das machbar ist, dann kann dieser Thread gern geschlossen werden. Bin nicht darauf angewiesen, daß die Zahl meiner Beiträge nach oben schnellt.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Nö nicht senil sondern (im Gegensatz zu cauchy) Vermieter und daher aus Erfahrung plaudernd und nachvollziehend wie das für M endet, aber das ist Problem von M und nicht meines :devil: ... für den VM ist es gut, dass es Menschen wie SIe und cauchy gibt. SIe, weil Sie auf Ihr - Ihnen selbstverständlich zustehendes Recht pochen, auch wenn das die Dinge wahrscheinlich unnötig verteuert und cauchy, der immer noch was draufsetzen muss um diese Dinge zu forcieren ;) ... ja da freut sich des Vermieter Herz.

Thread können Sie selber schließen, oben rechts neben Ihrem Eröffnungspost den Button drücken und Thread schließen.

-- Editiert von AltesHaus am 05.08.2018 18:39

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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