Arbeiten am Balkon durch den Vermieter

22. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gawi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten am Balkon durch den Vermieter

Hallo zusammen,
auf meinem Balkon (Mietwohnung) soll der alte Boden entfernt und ein neuer Boden gelegt werden (Fliesen oder Farbe). Und nun soll ich mehrere Tage zu Hause sein und Zugang durch meine Wohnung gewähren. Zum einen kostet mich das mehrere Urlaubstage, zum anderen soll sehr viel Dreck durch meine Wohnung transportiert werden. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet? Nur weil der Vermieter das Geld für ein Gerüst oder Steiger sparen möchte ....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Verzichten Sie doch auf ie Sanierung für ie Dauer der Mietzeit, evtl lässt sich der VM darauf ein, oder lassen Sie doch auf Ihre Kosten ein Gerüst aufstellen, oder zahlen Sie den Steiger, wenn Sie ncht zu geizig sind, ansonsten, ja müssen Sie sich damit arrangieren, dass es Umtände macht die Wohnung aufzuhübschen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Geht das ganze mit der Sanierung (alten Boden entfernen und neuen legen) auch, wenn man die Balkontüre geschlossen hat?

Dann muss man da nicht unbedingt mitwirken und Urlaub opfern - zumindest nicht ohne ausreichenden Ausgleich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gawi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne in der dritten Etage...und die Handwerker müssen ja durch die Wohnung....und den abgetragenen alten Boden durch die Wohnung hinaus tragen....ich kann die Leute nicht rein lassen und dann auf dem Balkon aussperren . Habe mich inzwischen damit abgefunden das ich Evtl.einige Tage da sein muss ...danach ist es ja hoffentlich "hübscher"

0x Hilfreiche Antwort

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