Anmeldung beim Vermieter und Wohnungsamt ?

20. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Esukotti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung beim Vermieter und Wohnungsamt ?

Hallo,
Meine Freundin will bei mir einziehen und wir haben folgendes Problem: Sie lebt noch in Scheidung und ist bei Ihrer Mutter wohnlich gemeldet. Muß ich sie ummelden, wenn sie bei mir dauerhaft einzieht, oder kann sie bei mir als "Zweitwohnsitz" gemeldet werden ? Kann ihr das bei der rechtlichen Scheidung auf die Füße fallen ? Mein Vermieter drängt darauf, das sie wohnlich gemeldet wird und droht mir mit Rausschmiss, wenn ich nicht nach seinen Regeln handeln tue :(

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stigma S.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 16x hilfreich)

Prinzipiell ist es so, dass man an dem Standort seinen 1. Wohnsitz anmelden muss, an dem man sich zum grössten Teil aufhält. Dies wäre bei deiner Freundin dann in dem Ort, wo du deine Wohnung hast.

Das Anmelden Ihres Wohnsitzes bei "dir", sollte im Falle ihrer Scheidung keine Probleme machen. Ausser natürlich, wenn ihr derzeitiger Ehemann nicht in eine Scheidung einwilligt und es deswegen Stress gibt.

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#2
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Esukotti !
Wenn sie nur 6 Wochen bleibt gild das als Gastrecht geht sie ca.1 Woche nach ihrer Mutter und kommt dann wieder ist sie wieder Gast usw.

Grüße von Tracheo !!

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"Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer!"

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