Ankündigung mit Berufung auf § 555 a BGB

13. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)
Ankündigung mit Berufung auf § 555 a BGB

Mein Vermieter hat mir heute eine "Ankündigung zur Kontrolle der Silikonfugen" am 30.10. zwischen 13 -16 (angeblich die üblichen Arbeitszeiten) zugesandt. Ich müßte persönlich anwesend sein. Ansonsten müßte ich bei einem anderen Termin jegliche Zusatzkosten selbst tragen.

Ich kann aus beruflichen Gründen an diesem Wochentag grundsätzlich nicht, Urlaub kann ich nicht nehmen, Überstunden auch nicht. Eine Person meines Vertrauens kann um diese Zeit auch nicht.

Ist das so zulässig?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Was denn nun?
Erst musst du persönlich anwesend sein.
Unten schreibst du dann, dass eine Person deines Vertrauens zu dem Termin nicht verfügbar ist.

Wie für diesen aös auch für den anderen Fall kann man ergänzen, dass der Mieter wohl das Recht hat auf einen Ausweichtermin. Darauf würfe ich den VM ansprechen.

Ich hab ehrlich gesagt wenig Verständnis für Leute, die überhaupt keine Lösung finden wollen.

Wenn ich gar niemanden kenne, dann überlasse ich dem VM eben den Schlüssel

Oder hast du irgendwas zu verbergen?




-- Editiert von der_böse_Vermieter am 13.10.2018 14:41

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Erstmal eine Rückfrage: Ist das ein Mehrfamilienhaus mit vielen Wohnungen, die alle zusammen besichtigt werden sollen, oder geht es nur um deine Wohnung?

Hintergrund der Frage: Der Mieter hat solche Maßnahmen zu dulden. Dennoch muss er nicht jederzeit springen, wenn der Vermieter ruft. Individuelle Termine sind gegenseitig abzustimmen. Wenn der Mieter keine Zeit hat, dann ist das halt so und man muss einen anderen Termin finden. Wenn viele Wohnungen in einem Rutsch besichtigt werden soll, dann ist das mit der individuellen Absprache schwierig. Aber auch dann sollte es midnestens zwei kostenfreie Termine geben. So ist meines Wissens nach ja auch die Regelung bei Ableseterminen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Ob der Mieter wegen solcher *Aufmaße* unbedingt höchstpersönlich anwesend sein muss, wage ich zu bezweifeln.
Der Vermieter müsste mE wenigstens 1 Ausweichtermin anbieten.

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#4
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Natürlich habe ich einen Ausweichtermin angeboten - heute per E-Mail. Wir wohnen in einem gemieteten Reihenhaus. Die ganze Reihenhaus Reihe gehört dem VM. Eine fremde Person - auch ein Vermieter - hat in meiner Wohnung ohne mich nichts zu suchen mA. nach. Und das hat mit "verbergen" nichts zu tun. Das ist meine Privatsphäre.
Es geht mir eher darum, das mir sofort geschrieben wurde, wenn ich nicht kann, muß ich den neuen Termin selbst zahlen.

-- Editiert von isd71 am 13.10.2018 15:42

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Natürlich habe ich einen Ausweichtermin angeboten
Der Vermieter sollte DIR einen anbieten. Was soll das denn bringen, wenn zB ein Großteil der Mieter am 30.10. nicht kann und alle diese ihm einen Ausweichtermin anbieten?
Zitat (von isd71):
Es geht mir eher darum, das mir sofort geschrieben wurde, wenn ich nicht kann, muß ich den neuen Termin selbst zahlen.
Deswegen sollte der Vermieter einen Ausweichtermin anbieten. Wenn du dann auch nicht kannst, müsstest du zahlen.

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#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Meines Erachtens hast du das Recht auf einen kostenlosen Ersatztermin.

Aber irgendwann mußt du dich halt selbst mal bewegen. Ich vermute, wenn etwas in deinem eigenen Interesse ist, bist du auch flexibel.

Du musst halt den Handwerkern und Ablesern gelegentlich Zutritt gewähren. Auch wenn es deine heilige Privatsphäre stört.

Wenn du keine Vertrauensperson in der Nähe hast wäre es mal Zeit etwas daran zu ändern.
Wäre doch jetzt die Gelegenheit.

Wenn du daran nichts änderst wirst du eben irgendwann dafür bezahlen

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 13.10.2018 16:23

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du dann auch nicht kannst, müsstest du zahlen.

Nö, nicht immer.



Zitat (von isd71):
Ansonsten müßte ich bei einem anderen Termin jegliche Zusatzkosten selbst tragen.

Wer kommt denn überhaupt? Der Vermieter oder wer?


Und was ist Sinn der Kontrolle? Ist da was undicht?



Ich würde dem Vermieter eine Liste der Zeiten der nächsten 4 Wochen senden, an denen ich persönlich anwesend wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Der §555a BGB beschreibt die Duldungspflicht von Instandhaltungsmaßnahmen. Soweit ist das schon korrekt. Aber übersehen Sie bitte nicht, dass die Ankündigung des Vermieter keine Instandhaltung beinhaltet, sondern eine Kontrolle über den Zustand der Silikonfugen. Das macht einen riesengroßen Unterschied.

Es würde sich also zunächst mal die Frage stellen, ob nach Ihrer Ansicht die Silikonfugen noch in Ordnung sind. Wenn nein, dann ist es eine Instandhaltung, die ja auch in Ihrem eigenen Interesse ist. Dies müssen Sie ermöglichen laut dem genannten Paragraphen. Jedoch soll zur Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse ein Termin in Absprache mit Ihnen getroffen werden. Diesen kann der Vermieter nicht einseitig vorgeben.

Führt man sich des Weiteren noch vor Augen, dass Sie als Mieter die Pflicht haben, den Vermieter über Beschädigungen an der Wohnung zu informieren, ist eine reine Kontrolle über den Zustand ein unangemessener Eingriff in Ihren privaten Bereich, den Sie nicht dulden müssen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Alte Socke):
Es würde sich also zunächst mal die Frage stellen, ob nach Ihrer Ansicht die Silikonfugen noch in Ordnung sind.

Der Mieter als Laie wird eine fachmännische Begutachtung nicht ersetzen können.

Im übrigen stellt sich erst mal die unter #7 erwähnte Frage.



Zitat (von Alte Socke):
ist eine reine Kontrolle über den Zustand ein unangemessener Eingriff in Ihren privaten Bereich,

Nö, das ist schlicht falsch. Es kann sein, muss aber nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Mieter als Laie wird eine fachmännische Begutachtung nicht ersetzen können.


Das ist irrelevant. Die reine Kontrolle der Wohnung auf mögliche Beschädigungen ist kein berechtigter Grund des Vermieters, den Mieter besuchen zu dürfen. Das muss der Mieter nicht dulden. Wenn Sie danach suchen wollen, werden Sie zahlreiche Urteile finden, die das bestätigen. Eine pauschale Kontrolle ist nicht als sachbezoger Grund anerkannt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Alte Socke):
Das ist irrelevant.

Nö.



Zitat (von Alte Socke):
Wenn Sie danach suchen wollen, werden Sie zahlreiche Urteile finden, die das bestätigen.

Ich fand zahlreiche Urteile die auf die Betrachtung des Einzelfalls abstellten.
Ergebnis: Es kann sein, muss aber nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und was ist Sinn der Kontrolle? Ist da was undicht?


Kontrolle der Silikonfugen, das ist höchst löblich, dass sich der VM darum kümmert BEVOR hier ein Wasserschaden entsteht. Machen wir auch (also unsere Hausmeister). Dokumentation macht sich immer gut bei den Versicherungen.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Kontrolle ist ja integrierter Teil der Instandhaltung. Denn ohne Kontrolle kann man auch nicht instandhalten. Und auch Mieter haben eine Schadensminderungspflicht. Also, Zugang verweigern, hinterher schreien, huch, der Wasserschaden, der vermeidbar gewesen wäre, das geht gar nicht. Bitte um einen Ausweichtermin, und es sollte doch möglich sein, Du lebst nicht allein auf einer Insel oder einem hohen Berg. Man kann ja auch alle anderen Zimmer abschließen, nur die Naßräume auflassen, einen Nachbarn bitten, das mit zu erledigen und gut ist.

wirdwerden

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich finde, wir haben hier zu wenig Infos....

Gabs dazu eine Vorgeschichte oder kam das aus heiterem Himmel ?
Evtl. gabs in einem der anderen Reihenhäuser des VM einen Schaden und er will nun verhindern, dass ein weiterer passiert ?
Kommt der Vermieter alleine oder mit einem Handwerker ?

Zum Termin selber wurde ja denke ich alles gesagt, er muss einen Ausweichtermin anbieten, bzw. ist es sicherlich hilfreich, wenn Du ihm mitteilst, wann Du Zeit hast.

Ansonsten stelle ich mir die Frage, was Du machst, wenn mal was größeres im Haus gemacht werden muss über mehrere Tage ? Urlaub ? Ein bisschen Vertrauen solltest Du schon haben.....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@Michael32

... wieso bedarf es bei Instandhaltung einer Vorgeschichte? Hier haben wir einmal einen VM der sich kümmert. Die wenigsten denken daran und gerade Silikonfugen sind ein beliebter Ort für Wasserschäden.

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@Michael32

... wieso bedarf es bei Instandhaltung einer Vorgeschichte?
Naja, es gibt mit Sicherheit irgendeine Vorgeschichte. Warum reagiert ein Vermieter ansonsten so derart dünnhäutig auf eine rechtlich absolut zulässige Verschiebung des Termins durch den Mieter?
Zitat (von isd71):
Es geht mir eher darum, das mir sofort geschrieben wurde, wenn ich nicht kann, muß ich den neuen Termin selbst zahlen.


Und es gibt ja durchaus Vermieter, die einfach mal so die Wohnung besichtigen wollen "um nach dem Rechten zu sehen". Das ist rechtlich nicht haltbar, also wird ein anderer Grund vorgeschoben. Es gab schon BGH Urteile zu Handgreiflichkeiten, die daraus resultierten, dass Vermieter sich gegen den Willen der Mieter auch andere Räume anschauen wollten. Hoffen wir mal, dass dies hier nicht passiert.

Grundsätzlich stimme ich aber durchaus zu, dass eine Kontrolle der Fugen durch einen Experten sinnvoll ist. Und ich verstehe auch, dass ein solcher Experte nicht immer Zeit hat. Das ändert aber nunmal nichts daran, dass man sich absprechen muss. Und es ist bei einem Termin, der vermutlich maximal 5 Minuten dauert, auch nicht notwendig, 3 Stunden mitten am Tag zu reservieren. Klar, bequem für Vermieter und Experten aber extremst unbequem für den Mieter. Durchsetzbar wird das also nicht sein.

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#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es kann doch diverse Gründe geben....

Einer der mir spontan einfiel, war eben, dass u.U. in einem der Reihnhäuser aufgrund eines Mangels an den Fugen ein Wasserschaden entstanden sein kann und er Vermieter schnellstens dies bei den anderen Häusern ausschließen will ?

Ansosnsten sehe ich das doch auch so wie Ihr !

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#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@isd71

Handwerker sind heutzutag gar nicht so schnell zu bekommen. Es ist auch in Ihrem Interesse, dass hier Vorsorge getroffen wird. Evtl. überdenken sie mal Ihre Haltung und versuchen einen Menschen zu finden, der (im schlimmsten Fall, wenn die Fugen erneuert werden müssten) 30 Min für Sie hat und den Termin statt Ihrer wahrnehmen kann. Sind die Fugen OK, sind es drei Minuten ... das ist doch wirklich nicht die Welt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
dass u.U. in einem der Reihnhäuser aufgrund eines Mangels an den Fugen ein Wasserschaden entstanden sein kann

Ja, oder man möchte erledigte Arbeiten nachkontrollieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):

Wenn ich gar niemanden kenne, dann überlasse ich dem VM eben den Schlüssel

Oder hast du irgendwas zu verbergen?


ich hätte gerne deinen Wohnungsschlüssel und deine PINs von Simkarte und Handy. Ausserdem noch die Passwörter für Windows und email.

Zitat:

Oder hast du irgendwas zu verbergen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
ich hätte gerne deinen Wohnungsschlüssel und deine PINs von Simkarte und Handy. Ausserdem noch die Passwörter für Windows und email.


... diese Posts muss man ja nicht ernstnehmen, allerdings sollte solche Accounts auch als nicht ernstzunehmen markiert werden können ...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

ich hab das gleiche Argument wie der böse Vermieter benutzt, warum soll dass auf einmal nicht mehr reichen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
ich hab das gleiche Argument wie der böse Vermieter benutzt, warum soll dass auf einmal nicht mehr reichen?


Ich meine doch nicht deine Posts, sondern die von dbV

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Für mich hat das Thema wenig in einem Rechtsforum zu suchen.
Das ist doch eher was für ein Alltagsbewältigungsforum.

Dementsprechend meine Reaktion.

Wenn ich zur Lösung des Problems Rechtsberatung brauche....

So richtig ernstzunehmen kann ich das einfach nicht
Und nun ernsthaft, bevor ich mir DAFÜR Urlaub nehme, dann lasse ich den VM auch in meine Wohnung, warum auch nicht?
Bevor ich einen Wildfremden von der Straße nehme

Will ich jetzt mit dem VM Streit anfangen wegen so einer alltäglichen Situation, die in nicht allzulanger Zeit wieder ansteht.

Das ist die Gelegenheit sich mal endlich seinen Nachbarn vorzustellen und vielleicht diese mal um Hilfe zu bitten.

Oder er muß sich wirklich Urlaub nehmen dafür 10 Minuten die Handwerker zu beobachten und aufpassen, dass da ja nichts abhanden kommt, und ja keiner sieht, welche Farbe sein Bettbezug hat.

Genauso dieser Parallelthread... vermutlich aus ein und derselben Feder

Wie hat man das denn in seinem vorigen Leben gemacht oder wie haben es die Eltern geschafft?

Viele Millionen andere sind auch voll berufstätig und schaffen das.

Auf nen zweiten Termin hat man wohl Anspruch, das ist aber auch das einzige, was man meiner Meinung nach in der Hinsicht ernsthaft anbringen kann.
Aber wenn der nicht passt, steht man ja wieder vor einem "unlösbaren Problem"

Am besten man beschäftigt auch noch Anwälte und Gerichte damit.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 15.10.2018 19:48

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Für mich hat das Thema wenig in einem Rechtsforum zu suchen.
Gott sei Dank spielt diese Meinung nun absolut gar keine Rolle.

Natürlich wäre es schön, wenn man wegen so etwas nicht in einem Rechtsforum um Rat fragen oder sogar Anwälte und Gerichte bemühen müsste. Nur muss sich jeder klar machen, dass ein gemeinsames, gutes Miteinander eben ein Miteinander ist.

Wenn ein Vermieter einseitig Termine vorschreibt, dann ist das gerade kein Miteinander. Und auf eine Terminabsage mir haltlosen Drohungen zu reagieren ("Mieter muss Ersatztermin bezahlen"), ist auch kein gutes Miteinander. So geht man einfach nicht miteinander um. Wenn der Mieter nicht anwesend sein kann, dann ist das halt so und man muss eine andere Lösung suchen.

Und um zum Ausgangspunkt zurückzukommen: Wenn der Teilnehmer sich nicht sicher ist, ist eine Nachfrage hier absolut sinnvoll. Das Forum ist auch dafür da. Egal ob das einem anderen user gefällt oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Der Eröffner scheint sich sowieso nicht für die Antworten zu interessieren
In beiden fast identischen Threads wurde erzählt , dass man sich ja dafür Urlaub nehmen müßte, oder hier: kein Urlaub nehmen kann.
Also gehts hier meiner Meinung nach primär auch um Problembewältigung des Alltags.
Und ich bin auch nicht der einzige User hier, der schon mal die soziale Komponente ins Spiel gebracht hat.
Was nützt den HIER Recht zu haben, wenn man keine generelle Lösung für dieses Problem hat

Wir kennen ja die Hintergründe nicht, vielleicht reagiert der VM so, weil der TE schon in der Vergangenheit einfach nur nervig war und keine endlosen Diskussionen und sinnlose Terminverschiebungen mehr führen will.

Ich hatte auch mal so ne Mieterin

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 15.10.2018 20:26

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich glaub', ich mach's ein Gewerbe auf: "Handwerkertermine? Ich passe auf diese auf wie ein Schießhund und gleichzeitig auch noch auf den Vermieter, diesen Halunken!"

Man müsste mir ja die Bude einrennen :wipp: :devilangel:

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#28
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ich verkaufe lieber Vertrauen in Tüten.

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