Hallo,
eine Eigentümergemeinschaft hat von einem Eigentümer (aus dieser ETG) einen PKW-Stellplatz angemietet und daraus einen Mülltonnenstellplatz gemacht. Ist diese Miete des Stellplatzes auf die Bewohner umlegbar oder sind dies nicht umlegbare Kosten?
Danke
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Angemieteten Stellplatz auf Mieter umlegbar?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn es sonst keinen Platz gibt, wäre die Alternative keinen Mülleimer zu haben.
Dazu ist ein Beschluss "aller" notwendig.
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Was war der Grund für den Stellplatzwechsel ?
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Wie Beschluss notwendig?? Natürlich ist beschlossen worden das dieser Stellplatz als Mülltonnenstellplatz genutz wird, aber das war nicht die Fragen.
Kann man die Kosten, also die monatl. Miete die an den einen Eigentümer gezahlt wird auf die Mieter umlegen?
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Nein, genauso wenig deine Finanzierungskosten für die Wohnung. Das ist in der Miete drin, das gibts nicht extra.
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Danke
Kann man das irgendwo nachlesen?
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Wo soll so was stehen. Die Kosten für die Miete eines Grundstücks kannst du als Miete auf dem Mieter umlegen, nicht als zusätzliche Nebenkosten.
Da wird es auch keine Urteile geben, wer klagt wegen so was.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_%28Deutschland%29
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Ich finde immer noch, es muß einen alten Stellplatz gegeben haben und es ist zu prüfen, ob und welche Vorteile es aus der Aufgabe des alten Stellplatzes
gibt.
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Die WEG und Ihre Eigentümer können den Marktplatz mieten, wenn sie den brauchen um Ihre Wohnungen zu vermieten. aber Das sind keine Nebenkosten die man der Miete aufschlagen kann
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Die WEG und Ihre Eigentümer können den Marktplatz mieten,
So ungewöhnlich ist das auch nicht.
Es kommt doch vor, dass es eine Hausmeisterwohnung gibt, und dieser geldwerte Vorteil ist ja auch als Hausmeisterkosten umlegbar.
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quote:
Ist diese Miete des Stellplatzes auf die Bewohner umlegbar oder sind dies nicht umlegbare Kosten?
Kommt drauf an, auf die ET aber allemal.
quote:
also die monatl. Miete die an den einen Eigentümer
Nicht Miete, NK.
Evtl. wird Die auch mit den Rücklagen verrechnet.
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quote:<hr size=1 noshade>Kann man das irgendwo nachlesen? <hr size=1 noshade>
Ja, auf Mieter sind nur die nach § 556 BGB zulässigen BK umlegbar.
In § 2 Nr. 8 BetrKV sind die Kosten der Müllentsorgung klar definiert.
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