Angemieteten Stellplatz auf Mieter umlegbar?

19. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
dmarx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Angemieteten Stellplatz auf Mieter umlegbar?

Hallo,
eine Eigentümergemeinschaft hat von einem Eigentümer (aus dieser ETG) einen PKW-Stellplatz angemietet und daraus einen Mülltonnenstellplatz gemacht. Ist diese Miete des Stellplatzes auf die Bewohner umlegbar oder sind dies nicht umlegbare Kosten?

Danke

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn es sonst keinen Platz gibt, wäre die Alternative keinen Mülleimer zu haben.

Dazu ist ein Beschluss "aller" notwendig.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Was war der Grund für den Stellplatzwechsel ?

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#3
 Von 
dmarx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie Beschluss notwendig?? Natürlich ist beschlossen worden das dieser Stellplatz als Mülltonnenstellplatz genutz wird, aber das war nicht die Fragen.

Kann man die Kosten, also die monatl. Miete die an den einen Eigentümer gezahlt wird auf die Mieter umlegen?

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nein, genauso wenig deine Finanzierungskosten für die Wohnung. Das ist in der Miete drin, das gibts nicht extra.

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#5
 Von 
dmarx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke

Kann man das irgendwo nachlesen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wo soll so was stehen. Die Kosten für die Miete eines Grundstücks kannst du als Miete auf dem Mieter umlegen, nicht als zusätzliche Nebenkosten.

Da wird es auch keine Urteile geben, wer klagt wegen so was.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_%28Deutschland%29

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich finde immer noch, es muß einen alten Stellplatz gegeben haben und es ist zu prüfen, ob und welche Vorteile es aus der Aufgabe des alten Stellplatzes gibt.

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"Bewertungen freuen mich immer"

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die WEG und Ihre Eigentümer können den Marktplatz mieten, wenn sie den brauchen um Ihre Wohnungen zu vermieten. aber Das sind keine Nebenkosten die man der Miete aufschlagen kann



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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Die WEG und Ihre Eigentümer können den Marktplatz mieten,

So ungewöhnlich ist das auch nicht.
Es kommt doch vor, dass es eine Hausmeisterwohnung gibt, und dieser geldwerte Vorteil ist ja auch als Hausmeisterkosten umlegbar.



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#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ist diese Miete des Stellplatzes auf die Bewohner umlegbar oder sind dies nicht umlegbare Kosten?

Kommt drauf an, auf die ET aber allemal.

quote:
also die monatl. Miete die an den einen Eigentümer

Nicht Miete, NK.
Evtl. wird Die auch mit den Rücklagen verrechnet.

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann man das irgendwo nachlesen? <hr size=1 noshade>



Ja, auf Mieter sind nur die nach § 556 BGB zulässigen BK umlegbar.

In § 2 Nr. 8 BetrKV sind die Kosten der Müllentsorgung klar definiert.

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