Angemietete Garage - Ärger mit Vermieter

11. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.11.2011 20:19:44
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)
Angemietete Garage - Ärger mit Vermieter

Hallo ,

habe ein Problem mit einer angemieteten Garage und möchte diese hier kurz schildern um eventuell Hilfe zu erhalten.

Zu der Vorgeschichte:

Mein Bruder hat ein Haus, er ist Alleineigentümer. Er kommt in finanzielle Probleme und es wird die Zwangsversteigerung eröffnet, aber keine Zwangsverwaltung. Da ich die auf dem Grundstück befindliche Garage nutze (bisher ohne Vertrag) mache ich mit Ihm als Eigentümer in Kenntnis der ZV einen Pachtvertrag. Zustand der Garage: mehr ein baufälliger Abstellraum ohne Schloss, kaputtes Dach, Fenster kaputt. Wir vereinbaren einen Zweijahresvertrag und eine Jahrespacht in Höhe von 150 Euro. Die Versteigerung zieht sich hin, in den ersten Terminen gibt es keinen Zuschlag, ich schicke meinen Pachtvertrag dann ans Amtsgericht, er wird den Akten auch beigelegt, also jeder Ersteigerer weiss vom Pachtvertrag. Da sich das über mehrere Jahre hinzieht und ich aber Planungssicherheit möchte vereinbare ich eine Zehnjahresmietzeit und zahle gleich die ersten beiden Jahresmieten an meinen Bruder als Eigentümer.
Ein paar Monate nach dieser Verlängerung und der Zahlung wird das Haus doch versteigert.
Ich selbst gebe noch am Versteigerungstag im Auftrag meines Bruders die Hausschlüssel an den neuen Eigentümer, und mache mich als Mieter bekannt. Der neue Eigentümer gibt an vom Mietvertrag zu wissen, und fragt noch ob ich nicht die Pachtdauer verlängern möchte, es wird aber weder über die Pachthöhe noch die Pachtdauer gesprochen. Ich erbete mir Bedenkzeit und gehe nicht weiter auf das Angebot ein.
Da das Haus dann doch anscheinend nicht so ganz den Ansprüchen der neuen Besitzer entspricht und sie auch noch 600km entfernt wohnen höre ich dann lange Zeit nichts mehr.
Nach 3 Monaten ist dann die Zeit des Sonderkündigungsrechtes vorbei .

Nach mehr als einem halben Jahr werde ich dann angerufen und soll doch mal die Mietverträge einsenden da die Besitzer keine hätten. Das tue ich mit der vereinbarten Verlängerung und höre wieder nichts.

Irgendwann bekomme ich ein Schriftstück von der Tochter des neuen Besitzers ohne Datum ohne Fristen mit dem lapidaren Satz das sie den Mietvertrag kündigen.
Ich erwidere das ich mit der Dame keine Vertrag habe und widerspreche der Kündigung .

Dann bekomme ich eine Vollmacht die sie bevollmächtigt für Ihren Vater das Grundstücks verwalten zu dürfen mit einer erneuten Kündigung .

Ich widerspreche auch dieser da eine Kündigung in der Pachtzeit nicht möglich sei.

Dann bekomme ich ein Anwaltsschreiben in dem mir ein Anwalt kündigt mit einer Frist die schon abgelaufen war als das Schreiben zur Post ging (poststempel) mit folgenden Begründungen:

1.Die Jahremiete wäre lächerlich gering und deswegen wäre der Vertrag nichtig.
2.Ich hätte das Grundstück zweckentfremdet und Müll abgelagert.
3. Mein Bruder hätte den Vertrag gar nicht machen dürfen da er ja kein Besitzer war sondern ein Verwalter bestellt wäre.
4. Ein Zehnjahresvertrag wäre sowieso nichtig.

Ich widerspreche wieder und weise auf den mehr als schlechten Zustand hin und die ländliche Gegend und das die Miete durchaus im Rahmen des Üblichen wäre. Ausserdem weise ich darauf hin das der Müll schon vor der Versteigerung auf dem Grundstück gelegen hatte und mit der Mietsache überhaupt nichts zu tun hat und auch nicht von mir dort abgelegt wurde. Ich zeige auch an des es nie eine Verwaltung gab, und das ich durchaus auch eine zehnjährigen Vertrag abschliessen kann wenn es beide Partner so möchten.

Nun hörte ich wieder nichts mehr.

Dann begannen im Haus renovierungsarbeiten und die Besitzer kamen alle Monate mal vorbei.

Vor einem Monat etwa war plötzlich mein Vorhängeschloss an der Garage von unbekannten verschweisst worden. Ich habe dann Anzeige gegen die Besitzer gemacht und das von der Polizei dokumentieren lassen. Gestern bekam ich die fast schon erwartetet Antwort das das Verfahren eingestellt wurde.

Vor zwei Wochen dann wollte ich in die Garage und der Besitzer hat sein Auto auf dem Platz vor der Garage der ausdrücklich mitvermietet ist quer vor beide Tore gestellt mit einem Abstand von wenigen Zentimetern und reagierte auch nicht auf mein Klopfen. Die herbeigerufene Polizei verwies in des Platzes mit der Warnung im Widerholungsfall Anzeige wegen Nötigung zu stellen. EinenTag später stand dann sein Auto wieder quer und die Polizei dokumentierte alles und schrieb eine Anzeige da er auch ihnen dann nicht öffnete. Eine Woche später dann wieder die Garage zugeparkt und er war draussen und als ich bat er möge mir die Zufahrt ermöglichen kam nur zur Antwort ich solle doch die Polizei rufen. Allerdings fuhr er dann ca 2 Stunden später wieder weg ohne das ich mich weiter gekümmert hatte.

Heute Abend dann die Krönung, meine neues Schloss war aufgebrochen, Teile des gelagerten Materials war herausgeräumt und das Auto des Besitzers stand in der Garage. Ich war aber nicht vor Ort, sondern wohne ca. 15 km entfernt und wurde von Nachbarn informiert das die Garage aufstünde, Material vor der Tür und ein Auto in der Garage. Ich informierte gleich die Polizei und begab mich zu der Garage. Dort waren die Besitzer noch am Räumen,und da mir bereits mehrfach auch gedroht wurde stieg ich nicht aus sondern rief nochmal bei der Polizei an.

Die jedoch sahen heute plötzlich die Vermieter im Recht, ein Beamter sagte sogar wörtlich er hätte sofort nach der Kündigung den Schrott rausgeschmissen und die 250 euro Bussgeld dann bezahlt (!) . auf meinen Einwand das ich einen Vertrag besitze und selbst wenn der nichtig sein sollte müsse das ja von einem Gericht festgestellt werden, und auch dann bedarf es ja noch einer Räumungsklage meinte er das ginge ihn nichts an, er würde den Fall jetzt dokumentieren und sich extra vorbehalten gegen mich eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat zu schreiben . Ich solle das bei einem Rechtspfleger klären und erst dann würde er wegen Einbruchs ermitteln, ansonsten eben gegen mich. Ich vereinbarte dann das ich die Sachen nochmal einstelle und die Sache dann vor Gericht kläre.

Meine Frage nun:

Was soll ich tun, ich habe immer gegen die Kündigung Einspruch eingelegt, und es war auch keine dabei die nur annähernd der From genügen würde. Es gibt keinen Gerichtsbeschluss gegen mich. Vom Anwalt erhielt ich auch nur einmalig das besagte Schreiben und dann nie wieder etwas... Muss nicht vielmehr der Eigentümer eine Räumungsklage herbeiführen nach einer Kündigung und solange ist es die Aufgabe auch der Polizei mein Eigentum zu schützen?
Wer kann also etwas über den Pachtvertrag und seine Rechtmässigkeit etwas sagen, was ja eine Sache ist. Wohlgemerkt fühle ich mich da im Recht und würde es auch gar nicht auf eine Räumung ankommen lassen wenn ich gerichtlich den Bescheid hätte das ich im Unrecht bin.
Und wer kann etwas über meine Rechte sagen in Annahme das der Vertrag rechtmässig ist.

Ich dachte eigentlich wir leben in einem Rechtstaat und nicht in einem Faustrechtstaat...




Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Es gibt keinen Gerichtsbeschluss gegen mich.

Den brauchts auch nicht.
Räume die Garage, sofort, und gut ists.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.11.2011 20:19:44
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Naja , es kann ja nicht sein das der Vermieter eine von mir angemietete Garage aufbricht und mein Eigentum an die Straße zum entsorgen stellt.Morgen früh wäre mein Eigentum vom erstbesten Schrotthändler mitgenommen worden.

Ist es nicht so das der Vermieter erstmal den Vertrag für nichtig bzw ungültig erklären lässt(von einem Gericht) und ich dann eine Frist bekomme die garage zu räumen?



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Ich vereinbarte dann das ich die Sachen nochmal einstelle und die Sache dann vor Gericht kläre.
Dann tu das auch.
Sicherheitshalber kannst du den Vermieter gerichtsfest (Zugen oder Postzustellungsurkunde) erst mal auffordern, deine Mietgegenstände in Ruhe zu lassen.
Tut er es nicht, kommt die Unterlassungsklage, zu der du einen Anwalt brauchst.
Dann ght die Sache vor Gericht und da wird dann geklärt, ob du mit der Unterlassungsklage Recht hast.
Wenn ja, dann hat die Gegenseite auch dienen Anwalt zu zahlen.
Wenn nein, ist das teuer.

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