Alter Zeitmietvertrag und Kündigungsfrist

11. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
däumeling
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Zeitmietvertrag und Kündigungsfrist

Ich habe noch einen alten Zeitmietvertrag der zum 1.07.1999 geschlossen wurde.
Wann kann ich frühestens aus diesem Vertrag aussteigen bzw. kündigen? Gilt in diesem Falle die sechsmonatige (in dem Standardmietvertrag im Kleingedruckten: nach einer Zeit von mehr als 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate) oder eine dreimonatige Kündigungsfrist? Dann hätte ich ein Problem, weil ich erst zum 30.06.2007 kündigen könnte.

Was kann ich tun?

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"däumeling"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Star Anwalt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nach der Reform des Mietrechts besteht für jeden Mieter egal wie lange er dort in der Wohnung lebte eine 3 monatige Kündigungsfrist. Sie können die Wohnung unbesorgt mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, egal was in ihrem Mietvertrag steht. Sollte sich der Vermieter querstellen, kontaktieren sie mich. Zusammen werden wir dann eine Lösung finden.

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