Ärger mit dem Vermieter (defekte Fenster, Aquarium, Mietrückstand)

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)
Ärger mit dem Vermieter (defekte Fenster, Aquarium, Mietrückstand)

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Brief unseres Vermieters erhalten:

angeblich hätte ich seit Mai insgesamt 407€ zu wenig überwiesen. Das stimmt nicht, ich habe gesehen, dass ich im August und September anstatt 483,00€ nur 400€ überwiesen habe. Also sind es nur 166€. Rechtfertigt diese Summe die Androhung einer fristlosen Kündigung?

Ich habe seit einem Jahr ein 180 Liter Aquarium, dieses wurde nie beanstandet. Jetzt habe ich zu Weihnachten ein 300 Liter Becken bekommen, scheinbar hat jemand im Haus "gepetzt" und der Vermieter fordert mich nun auf, dieses abzubauen. Da es die Sicherheit des Hauses gefährdet. Wir haben Stahlbetonwände, es steht an einer tragenden Wand und ein befreundeter Statiker hat sein Ok gegeben. Ist es rechtlich haltbar, dass ich das Becken abbauen muss?

Der ganze Ärger fing an, als ich im September die defekten Fenster reklamiert habe. Das Wohnzimmerfenster ist zugig, es schließt nur mit größter Kraftanstrengung. Das Fenster im Schlafzimmer schließt auch nicht mehr richtig, der Hebel muss anstatt nach unten ganz nach rechts gedrückt werden. Das Fenster im Badezimmer hängt schief im Rahmen und ein Teil des Rahmens geht mit hoch, wenn man es öffnet.
Wohnzimmer- und Schlafzimmerfenster sind Dachfenster und der Rahmen ist schimmelig.
Ich habe einer Mieterhöhung von 80€ zugestimmt, damit die Fenster getauscht werden. Angeblich hätte es mit dem Voreigentümer eine mündliche Abmachung gegeben, dass dieser nichts in der Wohnung tun müsse, da wir recht günstig wohnen. In den zehn Jahren, in denen wir hier wohnen würde vom Vorvermieter nichts getan, außer einen Heizkörper zu ersetzen, da dieser defekt war und das undichte Wohnzimmerfenster notdürftig zu flicken. Seit September werde ich vertröstet.
Am 03.01. habe ich mit dem Vermieter telefoniert und ihm von dem Aquarium erzählt, seine Aussage war "solange es versichert ist, weiß er von nichts".
Auch hat er mich da erstmals auf die fehlende Miete (er wusste nur das etwas fehlt, aber nicht wieviel) angesprochen und ich versprach diese bis zum 31.01. zu überweisen, womit er einverstanden war.

Heute habe ich einen Brief erhalten, in dem er mit Kündigung droht von mehrfachern Mahnungen spricht und Fristen setzt. Dieser Brief ist das komplette Gegenteil zu das was am Telefon besprochen wurde. Als ich ihn anrief um die Sache zu klären brüllte er mich an, dass ich nur fordern würde und er keine Lust hätte jetzt mit mir zu sprechen, er habe Wochenende und ich dürfte ab Montag anrufen.

Eigentlich möchte ich hier nur in Ruhe mit meiner Familie wohnen. Habt ihr Tipps was ich nun machen kann?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Wir haben Stahlbetonwände, es steht an einer tragenden Wand und ein befreundeter Statiker hat sein Ok gegeben. Ist es rechtlich haltbar, dass ich das Becken abbauen muss?

Na so ganz glaubhaft ist das wohl nicht, der Statiker müsste schon mal was schriftliches geben, und er muss auch dafür gerade stehen.
Zudem kann der Vermieter eben auch eine Versicherung verlangen, dafür gibt es eigene, die normale Gebäudeversicherung schließt Wasserschäden von größeren Aquarien aus.
Bis das geklärt ist, kann der Vermieter eben verlangen, das es abgebaut wird, bzw. das es nicht in Gebrauch ist.
Stahlbetonwände und Decken sagen erst ein Mal sehr wenig in der Betrachtung eines Bauwerkes aus.
Zitat (von fb399766-41):
Eigentlich möchte ich hier nur in Ruhe mit meiner Familie wohnen. Habt ihr Tipps was ich nun machen kann?

Miete regelmäßig in kompletter Höhe überweisen, regelmäßige Mietrückstände bringen die Gefahr der Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
ein befreundeter Statiker hat sein Ok gegeben

In Form eines schriftlichen, baustatischen Gutachtens?
Oder eher so ein LaLa-BlaBla?



Zitat (von fb399766-41):
Ist es rechtlich haltbar, dass ich das Becken abbauen muss?

Bei solchen Dimensionen hat der Vermieter durchaus ein Recht auf einen Beweis das das Aquarium nicht für die Statik problematisch ist. Den Beweis muss der Mieter erbringen.
Anderenfalls könnte der Abbau sogar gerichtlich durchgesetzt werden.



Zitat (von fb399766-41):
Rechtfertigt diese Summe die Androhung einer fristlosen Kündigung?

Ja, tut sie.
Die wäre zwar noch nicht durchsetzbar, aber ständige Mietschulden und/oder ständig verspätete Mietzahlung rechtfertigen die Kündigung (die wären dann durchaus auch gerichtlich durchsetzbar).



Zitat (von fb399766-41):
Eigentlich möchte ich hier nur in Ruhe mit meiner Familie wohnen. Habt ihr Tipps was ich nun machen kann?

Lass den Vermieter in Ruhe, dann lässt er wohl auch in Ruhe.
Die Frage ist halt, ob das praktikabel ist.



Zitat (von fb399766-41):
als ich im September die defekten Fenster reklamiert habe.

Irgendwie gerichtsfest nachweisebar? Mit Fristdetzung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Natürlich ist das Aquarium versichert, sowohl über eine Hausratversicherung, wie auch über meine Haftpflichtversicherung.
Und wo findet sich ein passender Paragraph, der die Nutzung eines Aquariums verbietet? Ich finde dazu nichts. Dazu kommt das jede Decke in einem nach 1945 gebauten Haus 275 KG pro QM halten muss.
Was ist denn mit unserer Basewanne, die voll deutlich mehr wiegt, oder unserem Wasserbett, dass seit einem Jahr im Schlafzimmer steht? Muss das auch jedesmal der Vermieter erlauben?
Was den Mietrückstand betrifft hast du völlig Recht, die fehlenden 160€ gehen auf meine Kappe. Laut meinen Recherchen rechtfertigen sie aber keine Kündigung, da diese keine Monatsmiete übersteigen und bis zum 03.01. nie angesprochenen wurden (worauf hin ich sofort zugesagt habe, diese zu überweisen).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Gibt es zu deiner Aussage, dass der Vermieter den Abbau verlangen kann Ueteile, oder zumindest Paragraphen? Ich finde dazu nämlich nichts außer

Gegen die Haltung von Aquarienfischen kann ein Vermieter grundsätzlich nichts unternehmen. Die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine sei wesentlich höher als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr. (Amtsgericht Eschweiler WuM 1992, S. 240 und Landgericht Karlsruhe WuM 1989, S. 177 ). Lediglich die eventuell zu hohe Gewichtsbelastung bei mehreren Aquarien sei ein Kriterium zur Reduzierung der Aquarienanzahl. Auch Schimmelbildung, verursacht durch Aquarienbetrieb ohne ausreichende Lüftung, ist kein Kündigungsgrund, sondern würde dem Vermieter lediglich einen Anspruch auf Schadenersatz geben AG Schwäbisch Hall, Az: 5 C 1307/96.

Nochmal zu der fehlenden Miete: ich habe am 03.01.2017 mit meinem Vermieter gesprochen, ungefährer Wortlaut:
Ich mache gerade die Nebenkostenabrechnung dabei ist mir aufgefallen, dass sie zu wenig überwiesen haben.
Oh, ok, wieviel denn?
Das weiß ich gerade nicht.
Das tut mir leid, ich gucke sofort nach und überweise den fehlenden Teil bis zum 31.01.2017.
Alles klar.

Jetzt kommt er mit einer Summe um die Ecke, die nicht stimmt und angeblich wurden es auch schon mehrfach angemahnt. Auch das stimmt nicht.

Nein die defekten Fenster habe ich ihm nur telefonisch mitgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Natürlich ist das Aquarium versichert, sowohl über eine Hausratversicherung, wie auch über meine Haftpflichtversicherung.

Und was ist mit den Schäden am Gebäude?
Hausrat zahlt nur den Schaden am eigenen Mobiliar, Haftpflicht nur bei Verschulden. Glasbruch kann auch ohne Verschulden passieren, darum gibt es dafür eine Versicherung.
Zitat (von fb399766-41):
Dazu kommt das jede Decke in einem nach 1945 gebauten Haus 275 KG pro QM halten muss.

Na 300 l Wasser plus das Gewicht des Aquarium dürften schon ein wenig mehr ergeben.
Zitat (von fb399766-41):
Was ist denn mit unserer Basewanne, die voll deutlich mehr wiegt,

Welche normale Badewanne fasst 300 l Wasser?
Zitat (von fb399766-41):
unserem Wasserbett, dass seit einem Jahr im Schlafzimmer steht? Muss das auch jedesmal der Vermieter erlauben?

Ja Wasserbett sollte allgemein bekannt sein, dafür muss man auch Zustimmung vom VM erhalten, bzw Statik besorgen.
Für solche Schäden bezahlt auch keine Haftpflicht, denn es geht dabei um Vorsatz, damit zahlt man im Fall des Unglück ein Leben lang, ist es das wert?
Zitat (von fb399766-41):
Recherchen rechtfertigen sie aber keine Kündigung, da diese keine Monatsmiete übersteigen und bis zum 03.01. nie angesprochenen wurden

Muss nicht angesprochen werden man befindet automatisch in Verzug. Wie Harry oben schon geschrieben, regelmäßige Mietschulden rechtfertigen eine Kündigung, fristlos nicht, jedoch macht das wenig aus wenn die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Mir geht es erstmal um die fristlose Kündigung, sowie um die völlig falsche Summe. Wenn ich die fehlenden 160€ innerhalb der gestellten Frist zahle, bin ich aus der Sache raus. Meine Kontoauszüge belegen ja, dass ich sonst regelmäßig gezahlt habe.

Zum Wasserbett, auch hier sind keine Urteile zu finden. Nur Aussagen im Netz, die von "der Vermieter muss konkrete Zahlen haben, um es zu verbieten", bis hin zu "natürlich muss man fragen."

Unsere Badwanne fasst ca. 140 Liter, ich wiege rund 90 KG dazu nochmal rund 50 KG Eigengewicht. Macht voll dann auch 240 KG, wenn meine Frau noch dazu kommt sind es auch 310 KG. Mein Becken fasst netto ca 250 Liter, also 250 KG plus ca 30 KG Steine und drei KG Schrank. Macht also ca 300 - 310 KG Gewicht. Verteilt auf 2 QM Decke.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Laut meinen Recherchen rechtfertigen sie aber keine Kündigung, da diese keine Monatsmiete übersteigen und bis zum 03.01. nie angesprochenen wurden

Braucht er nicht anzusprechen, es ist Deine Aufgabe dafür zu sorgen, das die Miete zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters ist (Bringschuld).
Passiert das nicht, bist Du in Verzug. Er könnte dann auch direkt vor Gericht klagen.



Zitat (von fb399766-41):
Gibt es zu deiner Aussage, dass der Vermieter den Abbau verlangen kann Ueteile, oder zumindest Paragraphen?

Der kann nicht nur den Abbau verlangen, der kann im Extremfall deswegen sogar kündigen. Siehe § 538 BGB , § 541 BGB .

Natürlich muss der Vermieter nicht dulden, das man die Mietsache beschädigt oder Leib und Leben der anderen Mieter gefährdet.



Zitat (von fb399766-41):
Dazu kommt das jede Decke in einem nach 1945 gebauten Haus 275 KG pro QM halten muss.

Auch wenn das Gerücht oft verbreitet wird, in der Form ist das schlicht falsch.



Zitat (von fb399766-41):
Was ist denn mit unserer Basewanne, die voll deutlich mehr wiegt,

Die Badewanne wurde ja auch für den Ort vorgesehen und vom Vermieter so eingebaut. Das wurde bei der Planung/Errichtung statisch berücksichtigt. Sollte zumindest so sein. Wenn die Wanne dann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch durch die Decke bricht, dann ist das das Problem des Vermieters, dann haftet der dafür.



Zitat (von fb399766-41):
oder unserem Wasserbett, dass seit einem Jahr im Schlafzimmer steht? Muss das auch jedesmal der Vermieter erlauben?

Nein, er muss es nicht erlauben.
Der Mieter muss nur dafür sorgen, das er durch Aquarium, Wasserbett, Granittisch, Bücherpaletten, ... die Mietsache weder beschädigt und/oder gefährdet. Da sollte es idealerweise etwas mehr als ein "Jo, passt schon" vom Kumpel der Statiker ist.
Und wenn der Vermieter den begründeten Verdacht hat, das das doch so ist, dann wird der Mieter den Gegenbeweis antreten müssen - oder die Konsequenzen tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2271 Beiträge, 356x hilfreich)

Ausgehend von einem exakt kubischen Aquarium ergibt sich bei 300 Litern Wasser (die Dicke der Glasscheibe mal außen vor gelassen...ausschließlich das Wasser) eine Kantenlänge des Würfels von 66,9 Zentimetern, was einer Grundfläche von 0,44 Quadratmetern entspricht.

300 Liter Wasser wiegen (grob über den Daumen) 300 Kilogramm. Das ergibt nur für das Aquarium eine Belastung von 669,43 Kilogramm pro Quadratmeter!

Wenn ich jetzt nicht mehr von einem kubischen Aquarium ausgehen sondern von einem, dass seitlich eine quadratische begrenzt ist und doppelt so breit wie hoch kommen wir auf Abmessungen von 106,26 cm breit, 53,13 cm hoch und tief. Die Belastung wäre dann immer noch 531 kg/m² auf gerade mal 0,56m².

Wenn das Aquarium dreimal so breit wie hoch ist wie breit sind das 139x46x46 cm³ und 464 kg/m² auf 0,64m².
Bei viermal so breit wie hoch sind wir bei 168x42x42 cm³ und 421 kg/m² auf 0,71m².
Erst bei 15-fach höher Breite als Tiefe (407x27x27 cm³) kommen wir unter die baustatisch kritische Grenze (nämlich auf 271 kg/m² auf 1,1m²).

Ich glaube das Gewicht von Wasser wird da massivst unterschätzt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

ich habe "aquarium in Mietwohnung " im Suchfeld des Browsers eingetragen und eine Vielzahl sich allerdings auch widersprechender Urteile gefunden.

Zitat (von fb399766-41):
Und wo findet sich ein passender Paragraph, der die Nutzung eines Aquariums verbietet?
Möglicherweise im Mietvertrag zur Kleintierhaltung (unter Verweis auf die Urteile).

Zitat (von fb399766-41):
oder unserem Wasserbett, dass seit einem Jahr im Schlafzimmer steht? Muss das auch jedesmal der Vermieter erlauben?
Er kann es unter Umständen verbieten. Die Begründung muss natürlich haltbar sein.

Zitat (von fb399766-41):
Laut meinen Recherchen rechtfertigen sie aber keine Kündigung, da diese keine Monatsmiete übersteigen
Etwas zu kurz gesprungen. Entweder zwei Monatsmieten oder fortgesetzte geringere Rückstände über einen längeren Zeitraum.

Deine Beschreibung klingt so, als hättest Du den Vermieter an dem Tag auf dem falschen Fuß erwischt. Versuche alle Punkte, dabei aber auch Deine eigenen Reklamationen in einem vernünftigen Gespräch zu klären. Das ist für den Anfang vermutlich besser als ein eskalierender Streit.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zwischen"sofort" und "bis 31.1." liegen Welten...

Ich würde doch erst mal die Luft aus der ganzen Geschichte raus nehmen und den Mietrückstand umgehend(!) bezahlen. Dann ist das erst mal erledigt und du zeigst deinen guten Willen.

Bei allem anderen bist du nämlich weitgehend vom Goodwill des VM abhängig, wäre es da nicht besser, die Fluten erstmal zu besänftigen?

Nicht dass am Ende noch die Verbindung Aquarium - Schimmel hergestellt wird und du dann für die Entstehung des Schimmels verantwortlich gemacht wirst. Das könnte nämlich ganz schnell gehen.

Warum muss man sich immer das Leben so schwer machen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat:
Vier Aquarien mit 500 kg Gesamtgewicht in der Wohnung noch möglich. Das Benutzungsrecht einer Wohnung schließt auch das Recht des Mieters ein, in diesen Räumen seinen persönlichen Hobbys nachzugehen, soweit hierdurch die Belange der übrigen Mitmieter oder des Eigentümers nicht beeinträchtigt werden. Eine derartige Beeinträchtigung ist nicht ersichtlich. Die Aquarien einschließlich der Wasserfüllung haben nicht ein derart hohes Gesamtgewicht, daß hierdurch in irgendeiner Weise der Bestand des Hauses gefährdet wäre. Dies gilt um so mehr, als sich die Aquarien nicht etwa an einer Stelle in der Zimmermitte befinden, sondern verteilt im Bereich der Zimmerwände. AG Eschweiler, Urteil vom 26. September 1991 , Az: 5 C 769/91


Zitat (von 0815Frager):
Ja Wasserbett sollte allgemein bekannt sein, dafür muss man auch Zustimmung vom VM erhalten, bzw Statik besorgen.


Wen man sich bei diesen Sachen schon um die Statik Sorgen machen muss, dann würde ich da lieber ausziehen.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Ich mache gerade die Nebenkostenabrechnung dabei ist mir aufgefallen, dass sie zu wenig überwiesen haben.


Wieso macht man denn keinen Dauerauftrag ???? Dann passiert sowas nicht und ist doch wesentlich einfacher als jeden Monat eine Überweisung auszufüllen.....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wen man sich bei diesen Sachen schon um die Statik Sorgen machen muss, dann würde ich da lieber ausziehen.....

Dein Urteil ist nicht mit einem Aquarium mit 300 l zu vergleichen, denn bei dem Urteil stehen 4 x125 kg gegenüber. Die Punktbelastung ist damit viel größer.
Zitat (von Kalanndok):
Wenn ich jetzt nicht mehr von einem kubischen Aquarium ausgehen sondern von einem, dass seitlich eine quadratische begrenzt ist und doppelt so breit wie hoch kommen wir auf Abmessungen von 106,26 cm breit, 53,13 cm hoch und tief. Die Belastung wäre dann immer noch 531 kg/m² auf gerade mal 0,56m².

Genau das ist die Gefahr, selbst die aktuellen Decken werden nur auf 500 kg /m² ausgelegt, ganz zu schweigen von Leichtbauweisen.
Im übrigen geht es nicht nur um die Tragfähigkeit der Decke nach DIN 1055 sondern auch den Estrich als Flächenlast:
http://www.ibf-troisdorf.de/files/Lastvert.pdf
Die DIN ist ja für den Bauherren nicht immer bindet, gerade die Dämmung unterm Estrich kann wesentlich geringer sein.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Dein Urteil ist nicht mit einem Aquarium mit 300 l zu vergleichen, denn bei dem Urteil stehen 4 x125 kg gegenüber. Die Punktbelastung ist damit viel größer.


Außerdem ist keine Rede davon, was mit 180 Liter-Becken ist, das bereits vorhanden ist.

Zitat (von fb399766-41):
Wohnzimmer- und Schlafzimmerfenster sind Dachfenster und der Rahmen ist schimmelig.


Und es gibt im Wohnzimmer nur Dachfenster und bereits Schimmelbefall.

Zitat (von fb399766-41):
Das Wohnzimmerfenster ist zugig, es schließt nur mit größter Kraftanstrengung. Das Fenster im Schlafzimmer schließt auch nicht mehr richtig, der Hebel muss anstatt nach unten ganz nach rechts gedrückt werden.
Wohnzimmer- und Schlafzimmerfenster sind Dachfenster und der Rahmen ist schimmelig.


Ob das tatsächlich ein Mangel ist? Vielleicht sind nur die "Zwangslüftungsschlitze" offen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Zum Dauerauftrag:
Den gibt es ja, allerdings wurde der Ende August von meinem Konto auf das Konto meiner Frau übertragen.
Meine Frau ist noch von der alten Miete ausgegangen, die 400,00€ betrug. Mir ist das ganze dann im Oktober aufgefallen, der Dauerauftrag wurde geändert und ich war auch sicher, dass meine Frau die Differenz überwiesen hat. Das Ganze ist nicht mal aus Böswilligkeit entstanden.

Nach einer Nacht Schlaf werde ich wie folgt vorgehen:

Montag mit dem Vermieter telefonieren und die Summe klar stellen (das lässt sich ja sofort über Buchungsbelege klarstellen).
Ihn nochmal auf das Aquarium ansprechen und ihm erklären, dass sämtliche mögliche Schäden abgedeckt sind. Sowohl über meine Haftpflichtversicherung, als auch über die Haftpflichtversicherung des Aquristikvereins, die sogar undichte Nähte, defekte Technik etc. abdeckt. Und ihn darauf hinweisen, dass ein Aquarium nicht grundsätzlich verboten werden darf.
Die fehlenden 166€ überweise ich umgehend.
Ich werde ihm nochmal erklären, sodass wir bei den Fenstern auf sämtliche Druckmittel verzichten haben, sogar einer Mieterhöhung oberhalb der gesetzlichen Grenze zugestimmt haben, um keinen Unfrieden aufkommen zu lassen.

Hilft das alles nicht, werden wir uns nach einer neuen Wohnung umsehen. Und uns Hilfe bei einem Anwalt suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Ihn nochmal auf das Aquarium ansprechen und ihm erklären, dass sämtliche mögliche Schäden abgedeckt sind. Sowohl über meine Haftpflichtversicherung, als auch über die Haftpflichtversicherung des Aquristikvereins, die sogar undichte Nähte, defekte Technik etc. abdeckt.

Kaum eine Versicherung zahl bei grober Fahrlässigkeit. Es muss eine extra Glasbruch mit Folgeschäden abgeschlossen werden. Denn der Schaden am Gebäude ist normal nicht abgedeckt.
Vor allem mit ist die Statik und auch die Tragfähigkeit des Bodens nicht geklärt, aber wenn es schon gefüllt wurde, kann hier schon ein Schaden an Estrich und Dämmung vorhanden sein.
Zitat (von fb399766-41):
Hilft das alles nicht, werden wir uns nach einer neuen Wohnung umsehen.

Ob es hilft?
Nun jeder Eigentümer hat ein Interesse das auch sein vermietetes Eigentum keinen Schaden nimmt, und kaum ein anderer Vermieter würde ohne Nachweise das so ein Teil keinen Schaden verursachen kann, das so einfach hinnehmen.
Vielleicht solltest Du erst mal die eingestellte PDF zur DIN durchlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Dass der Vermieter eine bestimmte Nutzung während der Mietzeit nicht untersagen kann, ein Gericht "weil die Bausubstanz an sich nicht gefährdet" sieht, bedeutet auch keineswegs, dass keine anderen Schäden zu befürchten sind und dass man dann für jegliche dadurch entstandene Schäden nicht haftet.

Ich sehe auch die Tragfähigkeit der "nackten" Decke nicht als Problem, sondern die Tragfähigkeit des üblichen schwimmenden Estrichs (da wird öfter 150 kg/m² erwähnt - ich habe aber keine Ahnung, ob das wirklich stimmt). Sinn der darunterliegenden Trittschalldämmung ist es ja gerade nachzugeben; dadurch kann bei zu starker (punktueller) Belastung die schwimmende Estrichplatte reißen. Nicht umsonst halten sich die Hersteller ja auch bei bei Kaminöfen den Rücken frei, indem sie den Verbraucher entsprechend darauf hinweisen. Und auch die Aquaristikforen sind voll von der Problematik (auch Glasbruch durch Verziehen der Estrichplatte).
z.B. hier mal besonders die Beiträge von "Fliesentiger" beachten
http://www.aquarienforum.de/forum/archive/index.php/t-33625.html
Der User "Milenio" kommt bei seinem 480 L Becken rechnerisch auf ein Gesamtgewicht von 950 kg mit allem drum und dran!
auch das hier finde ich sehr interessant:
http://www.deters-ing.de/Statik/Aquariengewicht.htm

Die Aquarienaufstellung sollte in jedem Fall dem Vermieter angezeigt werden, damit der ggf. seine Bedenken anmelden bzw. auf bauliche Besonderheiten hinweisen kann und eine möglicherweise bestehende Anzeigepflicht gegenüber seiner Gebäudeversicherung erfüllen kann. Evtl. "Gefahrerhöhungsprämien" darf der Vermieter auch dem Verursacher alleine berechnen.

Schon aus Eigenschutz sollte eine entsprechende Haftpflichtversicherung aufrechterhalten werden, die dann wiederum auch den Vermieter ruhiger schlafen lassen kann.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb399766-41
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Um mal das leidige Thema Versicherung abzuschließen, ich bin über meine Haftpflichtversicherung bis 50.000.000€ bei Schäden versichert. Dazu kommt noch eine Haftpflichtversicherung durch die Mitgliedschaft im Verein mit einer Schadenssumme von 10.000.000€, die auch undichte Nähte, defekte Technik etc. abdeckt. In sofern sollte das Thema völlig sbgefrühstückt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb399766-41):
Um mal das leidige Thema Versicherung abzuschließen, ich bin über meine Haftpflichtversicherung bis 50.000.000€ bei Schäden versichert.

Die Haftpflicht deckt nur durch eigenes Verschulden entstandene Schäden ab, sofern diese nicht Vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht wurden.
Und es geht ja nicht nur um Thema Haftung bei auslaufen und den Schäden am Gebäude, sondern eben auch um die Schäden an Estrich und Trittschalldämumung. Wie kann man nur so uneinsichtig sein, und später dann über die Folgen jammern, wenn der Vermieter danach den gesamten Boden auf deine Kosten erneuern lässt, die Haftpflicht wird da keine Cent bezahlen, da auf jeden Fall grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist, man ist gleich bei so was mit 20.000€ bis 30.000€ dabei, aber wenn man das aus der Portokasse zahlt ist gut.

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