Änderung / Ergänzung Mietvertrag

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Justin_Time
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 3x hilfreich)
Änderung / Ergänzung Mietvertrag

Ich bin am 01.04.2015 zu meiner Freundin gezogen. Sie hatte also bereits einen bestehenden Mietvertrag. Wir wollten dann, dass der Vermieter mich namentlich mit in den Mietvertrag aufnimmt. Dies wurde aber Aufgrund einer negativen Schufa abgelehnt, allerdings bekam ich einen Untermietervertrag, der dann die Miete um 6 EUR monatlich erhöhte. Mittlerweile haben meine Freundin und ich geheiratet, sie hat meinen Nachnamen angenommen. Haben wir nun einen Art Sonderrecht, dass nicht nur ihr neuer Nachname im Mietvertrag geändert wird, sondern dass auch ich ohne Wenn und Aber mit in diesen Verterag aufgenommen werde?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
allerdings bekam ich einen Untermietervertrag, der dann die Miete um 6 EUR monatlich erhöhte.

versteht ich das richtig, einen Untermietvertrag vom Vermieter ?
oder war es ein Untermietvertrag mit der damaligen Freundin ?
Der Untermietvertrag mit der Freundin könne ja ohne Probleme, aufgelöst werden.

Als Ehepartner hat man die gleichen Rechte wie die Mieterin.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Justin_Time
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich bekam den Vertrag zur Untermiete vom Vermieter, in diesem Fall eine Wohnungs- und Städtebaugesellschaft. Und wie schon erwähnt, das war nur deshalb so, weil ich einen negativen Schufaeintrag habe. Er wurde also NICHT zwischen mir und meiner damaligen Freundin - jetzt Ehefrau - geschlossen.

Verstehe ich das also richtig: Ich kann jetzt bei dieser besagten Wohnungs- und Städtebaugesellschaft anklopfen und eine Änderung des Mietvertrags verlangen, dass also beide Ehepartner gleichberechtigt eingetragen sind?
Und es gibts dann keine Schwierigkeiten, wegen meiner Schufa, da dieser Mietvertrag ja schon besteht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, der Untermietvertrag ist nichtig. Nur der Mieter kann einen Untermietvertrag abschließen.
Es geht hier wohl nur um eine Erhöhung der Nebenkosten.Das wäre korrekt.
Mit der Heirat haben Sie das Recht die Wohnung zu nutzen, aber Ihre Gattin hat das Hausrecht.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen neuen Mietvertrag abzuschließen, oder den Vertrag zu ändern.-

1x Hilfreiche Antwort

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