Ein Mieter hat die Miete gekürzt, weil der Vermieter seit über anderthalb Jahren einen Feuchtigkeitsschaden im Kinderzimmer trotz mehrfacher Absprache nicht entfernt hat und die Mieter nun über die Feiertage in einer halben Baustelle sitzen gelassen hat.
Nun kommt der Vermieter im Gegenzug mit ein paar anderen Themen und es gibt folgende Fragen:
- der Vermieter fordert die Mieter auf, die Fahrräder und den Kinderwagen aus dem Hinterhof zu entfernen (die Mieter wohnen dort seit drei Jahren in einem Hinterhaus und es gab zu Beginn eine mündliche Absprache, dass die Fahrräder und der Kinderwagen dort hingestellt werden können). In dem Hinterhof befinden sich die Zugänge zu zwei Miethäusern sowie der Abstellplatz für die Mülltonnen, die vom Vorderhaus (in dem der Vermieter wohnt) und den beiden Hinterhäusern genutzt werden. Der Hof ist im Mietvertrag nicht explizit als Gemeinschaftsfläche festgehalten. Kann der Vermieter die Mieter zwingen, die Fahrräder an der Straße anzuschließen?
- Vor etwa anderthalb Jahren war die Backofentür kaputt und wurde durch einen durch den Vermieter bestellten Handwerker ersetzt. Nun möchte er das dem Mieter in Rechnung stellen. Ist das möglich? Die Scheibe der Backofentür (die Küche ist ca. 20 Jahre alt) ist ohne das Zutun des Mieters nachts einfach rausgefallen und wurde dann ersetzt. Es gibt eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag für Reparaturen bis 100 EUR, die Reparatur der Backofentür hat 140 EUR gekostet.
- Diese Aufforderungen kamen per SMS. Sind sie rechtsgültig oder haben sie keinerlei Auswirkung? In derselben SMS kündigt der Vermieter einen Termin für die Renovierung an. Ist das auch rechtsgültig?
Vielen Dank vorab!
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Abstellplatz Innenhof, Kosten Backofenreparatur
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:<hr size=1 noshade>Kann der Vermieter die Mieter zwingen, die Fahrräder an der Straße anzuschließen? <hr size=1 noshade>
Nö, aber er kann die Mieter auf die Nutzung der vom Mieter angemieteten Flächen verweisen.
quote:<hr size=1 noshade>Nun möchte er das dem Mieter in Rechnung stellen. Ist das möglich? <hr size=1 noshade>
Möglich wäre das schon, er schreibt einfach die Rechnung und schickt sie euch.
Alledings wird er bei mitgemieteten Sachen die Reperaturen nur auf die Mieter abwälzen können, wenn der Mieter diese beschädigt hat oder eine zulässige Kleinreparaturklausel besteht und die Höhe nicht überschirtten wird.
quote:<hr size=1 noshade>Diese Aufforderungen kamen per SMS. Sind sie rechtsgültig oder haben sie keinerlei Auswirkung? In derselben SMS kündigt der Vermieter einen Termin für die Renovierung an. Ist das auch rechtsgültig? <hr size=1 noshade>
Klar, im Gegensatz zu mündlichen Zusagen sind die sogar besser beweisbar.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo,
die Backofentüre würde ich nicht bezahlen. Zum einen übersteigt es die Grenze der Kleinreparatur- Klausel und zum anderen hat der Vermieter den Handwerker bestellt und ausgesucht.
Die SMS sind schon gültig, aber der Vermieter sollte sich im klaren sein, dass eine SMS das Risiko birgt, dass sie aus technischen Gründen nicht ankommt. Antwortet man aber sachbezogen auf die SMS, kann der Vermieter von einer Zustellung ausgehen.
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"Chylla"
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Der Vermieter war hier clever, er hat den lang ersehnten Renovierungstermin mit rein gepackt.
Will man ihn darauf festnageln, gibt man automatisch den Erhalt zu.
Im übrigen ist ein bestreiten des Erhaltes hier auch nicht nützlich.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Es gibt eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag für Reparaturen bis 100 EUR , die Reparatur der Backofentür hat 140 EUR gekostet
Somit doch schon vom Ansatz her erledigt, oder ??
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