Abrechnungszeitraum/Nebenkosten

29. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
kati2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnungszeitraum/Nebenkosten

Hallo !
Meine Frage : Habe gestern die Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung bekommen . Habe dort bis zum 31.05.05 gewohnt .

Auf dieser von der Firma techem erstellten Abrechnung steht :

Ihr Nutzzeitraum : 01.11.04 - 31.05.05
Abrechnungszeitraum : 01.11.04 - 31.10.05
Versorgung Heizung : 01.11.04 - 31.10.05
Versorgung Wasser : 01.11.05 - 31.10.05
Muß diese nebenkostenabrechnung bezahlt werden (18 Monate sind seit dem Auszug vergangen ) ? Vielen Dank im vorraus !!!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
capitano69
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja und Nein! Die Abrechnung ist in so fern nicht korrekt, als dass hier noch der Zeitraum von 01.11.04-31.12.04 abgerechnet wird. Dies ist aber schon verjährt (ausser der VM hat diese Verspätung der Abrechnung wie z.B. bei einem verspätet eingegangenen Grundsteuerbescheid etc. nicht zu vertreten) und muss nicht mehr bezahlt werden. Also der Abrechnung widersprechen und um Korrektur bitten mit Hinweis auf den noch abzurechnenden Zeitraum von 01.01.05 bis 31.05.05.
Viele Grüße
der Capitän

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Der Abrechnungszeitraum ging bis zum 31.10.2005. Dein Auszugsdatum spielt insofern keine Rolle.

Die Nebenkostenabrechnung hätte 12 Monate später, also spätestens am 31.10.2006 bei Dir vorliegen müssen. Wenn Du sie gestern erst bekommen hast, dann ist das verpätet. Nachzahlungen brauchst Du daher nicht zu leisten.

Die Antwort von capitano69 ist daher nicht richtig, da der Abrechnungszeitraum nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss.

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@kati2007

hh hat Recht! :rock: :wipp: :cheers: :dance:

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 29.11.2006 17:16:47

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#4
 Von 
kati2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !!!
Vielen Vielen Dank ! Dank eurer Hilfe weiß ich jetzt, wie ich weiter vorgehen muß !!!

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#5
 Von 
capitano69
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry - rechnen war noch nie meine Stärke!
Um so besser für Dich und Danke für die Korrektur hh!
Gruß
Der Capitän

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
XYunbekannt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
vor einigen Wochen bekam ich auch eine seltsame Nebenkostenabrechnung vom Januar 2005. Zuerst habe ich mir mal alle Belege, die zu dieser Abrechnung geführt haben, kopieren lassen. Dabei waren Kosten, mit denen ich überhaupt nichts zu tun hatte. Die haben einfach den Gesamtverbrauch des Jahres genommen und mich anteilmässig in den Januar hineingesetzt. Im Vorjahr hatte ich eine Nachzahlung von 4 Euro und nun soll ich in einem Monat 130 Euro nachzahlen. So nicht, dachte ich mir und habe dem Vermieter geschrieben das ich die Nebenkostenabrechnung nicht bezahle, da meine Endzählerstände nicht berücksichtigt wurden. Seitdem habe ich nie wieder was von ihm gehört. Aber um auf die Frist zurückzukommen. Es gelten 24 Monate nach dem Abrechnunszeitraum. Leider!

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#7
 Von 
kati2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo xy !
DER § 556 ABs 3 BGB besagt etwas anderes .

Wie kommst du darauf , das die Frist 24 Monate beträgt ?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
XYunbekannt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Kati,
sorry, war ne Falschinformation von mir. Habe im Internet mal gestöbert und sah, das seit dem 01.09.2001 folgende Frist gilt:

Die Betriebskostenabrechnung muss Ihrem Mieter spätestens 12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode zugegangen sein.

Die Aberechnungsperiode ist doch Ende des Kalenderjahres, oder? Also wenn es wie im meinem Fall der Abrechnungszeit Januar war, ist die Abrechnungsperiode doch der 12.05, oder irre ich mich da? :???:
Ich bekam die Nebenkostenabrechnung nämlich erst im Oktober 06.

Gruss

XY

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#9
 Von 
oslo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tach zusammen!
Von Mitte Mai 2004 bis Mitte Juni 05 habe ich eine Wohnung bewohnt. Bin dann in die Nachbarwohnung gezogen (gleicher VM) und wohne dort seit Mitte Mai 05. Der Abrechnungszeitraum ist immer vom 1.10. bis zum 30.9.
Habe Ende Sept./Anfang Oktober (Datum auf dem Brief ist der 27.9.06) eine Abrechnung für die neue Wohnung für den Zeitraum 1.10.04 bis 30.9.05 erhalten. Habe für die 3,5 Monate dort 104€ zurückerhalten. Gleichzeitig wurden von meinem Konto 214€ abgebucht, was ich mir nicht erklären konnten und sofort zurückgebucht habe. Heute (4.12.06) erhielt ich einen Brief von VM mit der Kopie einer NK-Abrechnung für die alte Wohnung (Nachzahlung 214€). Dort stand auch der 27.9.06 als Datum, aber der Brief wurde an die falsche Adresse geschickt (trotz Vermerk der neuen Wohnung) und kam desbalb nie an!
Was bedeutet das nun für mich? Muss ich die 214€ nun zahlen? Wer kann mir weiterhelfen?
Übrigens habe ich für den Zeitraum davor ebenfalls nie eine Abrechnung bekommen, was ist damit?

Vielen Dank im Voraus.
oslo

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

@XYunbekannt

Es gelten 12 Monate!

Die Frist beginnt aber erst mit dem Ende des Abrechnungszeitraumes und nicht mit dem Auszug.

Wenn Abrechnugnszeitraum und Kalenderjahr übereinstimmen, dann kann es dazu kommen, dass bei einem Auszug Ende Januar die Nebenkostenabrechnung erst nach 23 Monaten kommt und damit noch innerhalb der Frist von 12 Onaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes ist.

@oslo
War dem Vermieter Deiner alten Wohnung Deine neue Anschrift bekannt?

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#11
 Von 
oslo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh!

Der Vermieter kannte allerdings die neue Adresse, schließlich sind wir in die Nachbarwohnung (gleiches Haus, gleiche Etage, gleicher VM) gezogen!
Hab auch mal was von Ausschluss- bzw. Verjährungsfristen gelesen. Was hat es damit auf sich?

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