Abrechnungszeitraum der Nebenkosten

6. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Genervte_Mieter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnungszeitraum der Nebenkosten

Hallo und guten Abend,

sicher wurde meine Frage schon oft gestellt. Doch liegen wir mal wieder im Klinsch mit unseren Vermietern wegen der Nebenkostenabrechnung. Am 03.08.2011 haben wir die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.10.2009 bis 30.11.2010 erhalten. Für mein Verständnis ist jetzt wieder ein Jahr rum und es müsste der Zeitraum vom 01.12.2010 bis 30.11.2011 schon längst abgerechnet worden sein.

Unsere Vermieterin ist aber der felsenfesten Überzeugung, dass sie noch Zeit habe, weil die Ablesefirma erst Anfang Dezember 2011 abgelesen habe und ab dann die 12 Monatefrist gelten würde.

Gedanklich gehe ich weiter zur nächsten Abrechung, welche uns theoretisch Ende November 2012 für den Zeitraum vom 01.12.2011 bis 30.11.2012 erreichen müsste.

Habe ich einen Denkfehler und unsere Vermieterin denkt richtig? Leider ist ein ruhiges und sachliches Gespräch mit der älteren Frau nicht möglich, weil sie sich sehr schnell aufregt und scheinbar auch nicht bereit ist zuzuhören. Hinzu kommt, dass sie im Augenblick überfordert ist, weil ihr Mann schwer erkrankt ist. Das ist für mich auch in Ordnung, weil dies eine Ausnahmesituation ist und ich dafür Verständnis habe. Leider ist das Problem mit Abrechnung von Anfang an nie wirklich rund gelaufen......

Über hilfreiche und kompetente Antwort freue ich mich.

Mit freunlichen Grüße
Marion

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-- Editiert Genervte_Mieter am 06.08.2012 21:32

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17 Antworten
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#2
 Von 
Genervte_Mieter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

naja ich denke,dass unsere Vermieter die Frist versäumt haben. Was verstehen Sie unter Versorger? Die Firma die die Zählerstände abliest? Die Vermieterin sagt allerdings auch, dass die Abrechnungen für z.B. Müll und Wasser erst im Mai des Folgejahres kommen würden (für das Vorjahr?).

Ich habe eher den Eindruck als versteht unsere Vermieterin das System nicht?

Was soll ich nur machen um an ihren Sachverstand zu kommen?

Grüße
Marion

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#4
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

hallo Marion,

die Fristen dafür kenne ich leider nicht. Aber Ihr Problem verstehe ich so wirklich auch nicht. Entsteht Ihnen ein Schaden daraus, dass die Abrechnungen (evtl.) zu spät kommen?

LG

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#8
 Von 
Genervte_Mieter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Florian! :-)

Deine Antwort hat mir am meisten geholfen.
Wir haben keinen Nachteil dadurch, doch tut mir die Frau leid, weil sie es scheinbar nicht verstehen WILL. Wir bekommen in der Regel eine Erstattung. Ich habe ihr schon mehrmals versucht zu erklären, dass es besser sei innerhalb des Abrechnungszeitraumes abzurechnen, weil sie u.U. eben Nachteile hat und auf ihren Forderungen sitzen bleibt. Dann muss ich gestehen, dass wir auf die Erstattung angewiesen sind......

Jetzt trotzdem noch eimal für mich zum richtigen Verstehen:
Der Zeitraum 01.12.2010 - 30.11.2011 hätte die Vermieterin bis zum 01.12.2011 abrechnen müssen? Mit der evtl. Nachfrist von drei Monaten spätesten zum 31.03.2012?

Wenn ich der Frau das doch nur in Ruhe erklären könnte. Doch die hört einfach nicht zu und regt sich endlos auf, dass ich fast einen Herzinfarkt bei ihr befürchte. :sad:

Ich hoffe, dass sie endlich mal in den Rhythmus der Abrechnung kommt, damit hier Ruhe rein kommt.

Dir herzlichen Dank für deine hilfreiche Antwort.

Grüße
Marion

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Der Zeitraum 01.12.2010 - 30.11.2011 hätte die Vermieterin bis zum 01.12.2011 abrechnen müssen?


Nein, ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode ist der 30.11.2012. Die Abrechnung ist also noch nicht verspätet.

Und wenn die Ablesung im Dezember 2011 erfolgt ist, dann ist das doch völlig normal und ändert nichts daran, dass die Abrechnung erst am 30.11.2012 fällig ist. Dass eine Ablesung taggenau zum Stichtag erfolgt, ist doch ein seltener Zufall.

quote:
Die Vermieterin sagt allerdings auch, dass die Abrechnungen für z.B. Müll und Wasser erst im Mai des Folgejahres kommen würden (für das Vorjahr?).


Es gilt das Zahlungsflussprinzip. In die Abrechnung 01.12.2010 - 30.11.2011 gehören alle Zahlungen, die die Vermieterin in diesem Zeitraum getätigt hat. Hinsichtlich der Müll- und Wassergebühren also die Rechnung aus dem Mai 2011 unabhängig davon, für welchen Zeitraum die erfolgt ist.

Insgesamt verstehe ich die bisherigen Antworten nicht so ganz. Die Abrechnung 2010 war zwar verpätet, daraus kann man aber für die Abrechnung 2011 zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Rückschlüsse ziehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

@florian: ich verstehe nicht ganz, warum Sie der TE Recht geben, obwohl Ihren eigenen Ausführungen zufolge der Vermieter die Frist eingehalten hat.

quote:
Abrechnung 01.10.2009 bis 30.11.2010: In der Regel ist innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechungszeitraumes abzurechnen


Hat der Vermieter doch getan, die Abrechnung erhielt die TE am 3.8. 2011. Oder stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch?

Auch hat die Vermieterin für den Abrechnungszeitraum 1.12.2010 - 30.11. 2011 doch noch Zeit bis November für die Abrechnung? Oder versteh ich jetzt alles falsch?

In meinen Augen liegt die Vermieterin noch klar in der Frist, denn Sie hat doch nach der Abrechnung 12 Monate Zeit?

LG

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0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Genervte_Mieter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

jetzt bin ich völlig durcheinander.

Hat unsere Vermieterin als für den Abrechnungszeitraum vom 01.12.2010 bis 30.11.2011 für die Nebenkostenabrechnung 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum Zeit????

Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass die Abrechnung auch am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt sein muss. Weiter gedacht: ab dem 01.12.2011 bis 30.11.2012 sollte die Abrechnung bis zum 01.12.2012 oder bis 01.12.2013 erfolgen????

Über fundierte Antworten freue ich mich.

Fragende Grüße
Marion

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P.S.: Ich glaube der Knoten ist geplatzt. Die Abrechnungsfrist beträgt 12 Monate. Das bedeutet wohl, dass unsere Vermieterin den Abrechnungszeitraum vom 01.11.2010 bis 30.11.2011 innerhalb der Abrechnungsfrist von 12 Monaten bis zum 30.11.2012 des Folgejahres abgerechnet haben muss. Ist das so jetzt richtig???
-- Editiert Genervte_Mieter am 07.08.2012 21:46

-- Editiert Genervte_Mieter am 07.08.2012 21:54

-- Editiert Genervte_Mieter am 07.08.2012 22:00

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#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)


AM Ende des Abrechnungszeitraums ist praktisch doch gar nicht möglich. Wie soll denn bitte am 01.12.2012 eine Abrechnung für einen Zeitraum vorliegen, der erst am 30.11.2012 endet? Der Vermieter kriegt die Endabrechnungen der Versorgerfirmen NACH ENDE des Abrechnungszeitraums. Erst dann kann er daraus eine BK-Abrechnung machen. Wie sollen bitte innerhalb eines einzigen Tages die Versorgerfirmen sämtliche Wohnungen und Häuser des Landes abrechnen?

Also, wenn der Abrechnungszeitraum am 30.11.2012 endet, dann hat die Abrechnung bis spätestens 30.11.2013 vorzuliegen. Jetzt klar?

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-- Editiert Moderator am 07.08.2012 23:06

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#16
 Von 
Genervte_Mieter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anjuli123

Deinen Oh-wie-blöd-muss-ein-Mensch-sein-Ton kannst du dir echt schenken. Dafür ist ein Forum eben da um auch mehrmals nachzufragen.

Gruß


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