Abrechnung erhalten, aber ...

23. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
dattel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung erhalten, aber ...

Hallo,
bin neu hier und bräuchte mal einen Rat.

Ich habe letztes Jahr nach fast 3 Jahren meine Mietwohnung fristgerecht zum 30.06. gekündigt, bin aber schon zum 14.05.2006 aus der Wohnung ausgezogen, da ich ja schon die neue Whg. angemietet hatte. Die Übergabe mit Schlüssel erfolgte mit meinem Ex-Vermieter am 14.05.2006.
Nun habe ich eine Nk-Abrechnung v. meinem Ex-Vermieter erhalten die bis zum 30.06. alle Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müll, Versicherungen, Heizung) erhalten sind.
Muss ich wirklich alle Nebenkosten bezahlen, obwohl ich schon viel früher ausgezogen bin ?
Für Eure Hilfe danke ich schon einmal.
Viele Grüsse
dattel

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ja, die Nebenkosten müssen bis zum Ende des Mietvertrages übernommen werden. Dass keine Nutzung aufgrund des Auszuges mehr möglich war, geht alleine zu Deinen Lasten.

Selbst personenzahlabhängige Kosten müssen bei einer leer stehenden Wohnung mit mindestens einer Person berechnet werden.

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#2
 Von 
dattel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber muss ich auch die mtl. Pauschale für Heizung und Warmwasser bezahlen, ich habe doch nicht geheizt und Wasser verbraucht !

Danke im Voraus
grüsse
dattel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Welche monatliche Pauschale?

Das wird doch nach Verbrauch abgerechnet, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

Er meint sicher die NK-Vorausszahlung.

Selbst wenn du nicht in der Wohnung gewohnt hast und die Heizung aus war, fallen Kosten an. Bei der Abrechnung nach Ablesegeräten werden z. B. oft 30% der Kosten auf die Mieter umgelegt und 70% nach Verbrauch abgerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dattel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich zahlte mtl. eine NK-Vorauszahlung von 120,00 Euro für 90 qm im 2-Fam.Haus. Davon sind 60,00 Euro für Warmwasser, Heizung, Allgemeinstrom und Kabel. Die anderen NK (Wasser, Müll, Abwasser, Versicherung, Schornsteinfeger etc.) wird nach Personen abgerechnet, da ich nur eine Person bin und die anderen 4 Personen. Ich hatte auch noch nie eine Nachzahlung sondern immer Guthaben.
Muss ich wirklich die Pauschale für den Monat noch zahlen, in dem ich nicht mehr drin gewohnt habe?
Grüsse
dattel

-- Editiert von dattel am 23.08.2007 14:29:03

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ob du drin gewohnt hast oder nicht, ist absolut und vollkommen egal (siehe auch Antwort von hh und die hat wirklich Ahnung vom Mietrecht) !!!! Es gilt nicht das Datum des Auszugs, sondern allein die Dauer des Mietvertrages.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das ist keine Pauschale, sondern eine Vorauszahlung, die Du zahlen mußt und anschließend angerechnet bekommst.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3772x hilfreich)

Genau! Und deshalb hast du Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung, die für diesen unbewohnten Monat zumindest auch den Nichtverbrauch von Wasser, Strom u. ä. berücksichtigen wird.

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