Abnahme

29. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chi84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Abnahme

Hallo!
Ich habe in der Wohnung in der ich mit meiner Mutter zusammen gelebt habe gekündigt und Mittwoch läuft auch die Frist aus. Nun drängt der Vermieter auf einen Termin zur Wohnungsabnahme, allerdings besteht das Wohnverhältnis zu meiner Mutter noch, warum soll also die Abnahme mit mir erfolgen, wo sie doch noch da wohnt??? Bin ich gezwungen darauf einzugehen ??? Ich muss nur noch den Schlüssel abgegeben was ich gleich noch tun werde und dann ist die Sache für mich eigentlich erledigt.
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
Gruß Chi

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das musst Du etwas genauer erklären. Wenn sowohl Du als auch Deine Mutter im Mietvertrag stehen, könnt Ihr nur gemeinsam kündigen bzw. der Vermieter hat zugestimmt, dass Du als Mieter ausscheidest und der Mietvertrag auf Deine Mutter übertragen wird.

Wenn nur Deine Mutter im Mietvertrag steht, dann wohnst Du halt als Familienangehörige mit in der Wohnung und kannst ohne Kündigung ausziehen.

Was ist denn genau der Sachverhalt??

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chi84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es war so, das wir beide im Mietvertrag standen. Er sagte auch das wir beide hätten kündigen müssen, nach meinem Wissen hat sie das aber nicht getan und er hat mir auch nichts mehr gesagt ob sie das getan hat. Er hat meine Kündigung angenommen, mir ne Frist gesetzt und die Kündigung bestätigt. Also besteht das Wohnverhältnis meines Wissens nach noch mit meiner Mutter. Wenn man es GANZ GENAU nimmt, besteht es sogar noch mit meinem Vater, da der 2005 einfach abgehauen ist und bis heute nicht gekündigt hat. Der Vermiter hat dann mit meiner Mutter und mir einen neuen Vertrag gemacht.

Gruß Chi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde dann schnellstens klären, ob Deine Mutter tatsächlich nicht gekündigt hat. Redet Ihr nicht miteinander??

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chi84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist kaum ansprechbar. Sie ist Alkoholikerin, der Grund warum ich ausgezogen bin, sie nimmt NICHTS ernts und Informationen bekommt man von ihr nicht wirklich. Ich hab schon vor Monaten aufgegeben mit ihr zu reden.
Gehen wir mal von beiden Fällen aus, wenn sie gekündigt hat und wenn nicht. Wie sieht dann in beiden Fällen die Lage ungefär aus?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chi84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für den Doppelpost, habe gerade noch diese E-Mail von meinem Vermieter bekommen.

Sehr geehrte Frau ...,

die Schlüssel habe ich erhalten.Zur Klarstellung:Ein Mietverhältnis mit
Ihrem Vater besteht nicht mehr.Wir haben damals einen Aufhebungsvertrag
geschlossen, der auch von Ihnen unterschrieben worden ist.Dadurch erst
konnte ich mit Ihnen und Ihrer Mutter einen neuen Mietvertrag
abschliessen.Daher besteht ab dem 1.6.06 nur noch ein Mietverhältnis mit
Ihrer Mutter.
Leider haben Sie mir keine Möglichkeit gegeben, eine Wohnungsabnahme
durchzuführen.Aber ich denke, wir können darauf verzichten.
Ich möchte Sie bitten, mir Ihre neue Adresse mitzuteilen, da am 30.6.
die Heizperiode abläuft und wir danach noch die Heizkosten abrechnen
müssen. Gleiches gilt auch für die im September ablaufende
Nebenkostenperiode für Wasser und allg.Strom.
Für Ihren weiteren Weg wünsche ich Ihnen alles Gute.

Muss ich ihm meine neue Adresse geben??? Ich möchte meine Adresse eigentlich so gut es geht "geheim" halten, da ich unerwünschten Verwandtenbesuch vermeiden will und wenn mein Vermieter davon weis, besteht leider die Möglichkeit, dass die Adresse an eben solche weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

der VM braucht deine Anschrift um dir die NK-Abrechnung zuzuschicken. Miete dir doch einfach ein Postfach an.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das tut mir natürlich Leid, dass es so unglückliche familiäre Umstände sind!
Mir fallen 2 Möglichkeiten ein, die Nennung der neuen Adresse zu vermeiden:
Postfach eröffnen oder Adresse bei einem Freund oder einer Freundin Deines Vertrauens angeben als Nachsendeadresse.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Der Vermieter wird sich die Adresse so oder so besorgen ( notfalls über Einwohnermeldeamt etc. ). Wie soll er sonst die Heizkosten in Rechnung stellen wenn er nicht weiss wo sie aufzutreiben sind? Mit dem Spielchen würde ich gar nicht anfangen, das ist unfair und bringt nur Unkosten und Ärger für beide Seiten. Sie können ja zur Sicherheit dem Vermieter schriftlich mitteilen das Sie unter keinen Umständen mit der Weitergabe Ihrer neuen Adresse einverstanden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chi84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihm angeboten mir Nachricht zu geben und das ich dass dann abhole, denn ich möchte das wirklich unter keinen Umständen weiter geben, nicht wegen dem Vermieter sondern eben wegen anderen Dingen.

Und es wird vll. darauf hinauslaufen, das er mir alle Kosten allein aufhalst, kann ich da irgendwas gegen machen?

-- Editiert von Chi84 am 29.05.2006 21:26:29

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Nein da können Sie nichts machen wenn Sie und Ihre Mutter zu gleichen Teilen im Mietvertrag stehen. Der Vermieter kann wahlweise bei einem oder beiden Vetragspartnern die Rechnung stellen und bei Nichtzahlung vollstrecken lassen.

Geben Sie Ihrem Vermieter die neue Adresse und weisen Sie ihn darauf hin das er die Adresse unter keinen Umständen weitergeben darf. Alles andere ist Unsinn !

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Babayaga82
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Wegen der Adresse und ungewolltem Verwandten-Besuch: Vielen ist nicht bekannt, dass sich JEDER beim Einwohnermeldeamt Auskunft erteilen lassen kann. Wenn man das nicht will, muss man die Auskunft sperren lassen. Das ist kein Problem, aber in diesem Fall würde ich dran denken!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen