Abmahnung erhalten - Gründe gelogen und absolut sinnfrei. Was nun?

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stallonie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung erhalten - Gründe gelogen und absolut sinnfrei. Was nun?

Meine 82 jährige Vermieterin hat mir eine Abmahnung geschickt. Als Grund gab sie folgendes an:
1. Sperrmüll in meinem Kellerabteil. (Es handelt sich hier um meinen zerlegten Schrank)
2. Gegenstände über Balkon. (Auf meinen Balkon steht nur ein Klappstuhl)
3. Haftpflichtversicherung Nachweis (Das geht sie doch gar nichts an)
4. Kartons nicht zerkleinert in Papiertonne (Mache ich aber immer!)

Wenn bis 15ten keine Besserung eintritt will sie mich kündigen :-D
Wahnsinn..

Soll ich Anzeige stellen? Die behauptet irgendeinen Blödsinn.
Widerspruch einlegen oder gar nichts machen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Entweder ignorieren Sie den Unsinn, oder sie widersprechen dieser.

Bezgl. der Haftpflichtversicherung ... wurde der Abschluss und die Unterhaltung einer solchen im MV vereinbart?

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

Anzeige --- wegen was?
Widerspruch --- nicht möglich.

gar nichts machen --- möglicherweise unklug

Ich würde ihr schreiben und den Sachverhalt zu allen Punkten richtig stellen. Aber dann nicht weiter diskutieren.

Anmerkung: Gegenstände über Balkon bedeutet nicht Klappstuhl auf dem Balkon!

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Stallonie):
gar nichts machen?




Zitat (von Stallonie):
1. Sperrmüll in meinem Kellerabteil.

Kommt auf den Zustand der Sachen an. Zumindest ist die Einteilung des Vermieters nicht maßgeblich.



Zitat (von Stallonie):
2. Gegenstände über Balkon.

Da sollte man mal intensiver nachdenken, ob da wirklich nichts über den Balkon ist.



Zitat (von Stallonie):
3. Haftpflichtversicherung Nachweis (Das geht sie doch gar nichts an)

Korrekt, sofern das nicht vertraglich vereinbart ist. Und dann müsste man mal prüfen, ob die Vereinbarung überhaupt wirksam ist.



Zitat (von Stallonie):
4. Kartons nicht zerkleinert in Papiertonne

Sofern das nicht vertraglich vereinbart ist oder in einer entsprechenden Satzung der Gemeinde steht, fehlt dafür die Rechtsgrundlage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Stallonie):
4. Kartons nicht zerkleinert in Papiertonne

Sofern das nicht vertraglich vereinbart ist oder in einer entsprechenden Satzung der Gemeinde steht, fehlt dafür die Rechtsgrundlage.


Falsch... Rücksichtnahme auf Belange der übrigen Bewohner ist auch ohne explizite Vereinbarung oder Satzungsregelung eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Falsch... Rücksichtnahme auf Belange der übrigen Bewohner ist auch ohne explizite Vereinbarung oder Satzungsregelung eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag.

Nö, richtig.
Denn die Rücksichtnahme auf Belange der übrigen Bewohner kann man in solchen Fällen jederzeit auch ohne zerkleinern der Kartons erfüllen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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