Abmahnung, Kündigung, Mobbing

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
marie13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung, Kündigung, Mobbing

Wir wohnen zu zweit in der mittleren Wohnung eines 3-Parteien Hauses . Im letzten Jahr haben nun die beiden Nachbarparteien angefangen "Lärmprotokolle" an zu fertigen, die uns Reden, Lachen, Gehgeräusche, Staubsaugen, Katzen, Umfallen von Gegenständen und die Nutzung von Waschmasch.+Trockner (Waschkeller) zu Ruhe- und Nichtruhezeiten vorwerfen.
(leider sind beide Parteien sehr laut und rücksichtslos und das Haus zudem extrem hellhörig.) Daraufhin hat der Vermieter uns ungeprüft eine Abmahnung erteilt und mit Kündigung gedroht. Diesem haben wir widersprochen und unsererseits auf die tatsächlich vorliegenden Übertretungen der Hausordnung und gesetzl. Vorschriften der Nachbarn hingewiesen und um Eingreifen des Vermieters gebeten. Wir haben jedoch unsererseits Gesprächsbereitschaft zur Schlichtung signalisiert, da wir weder laut sind und zudem die Vorwürfe absurd sind. Leider haben wir seit 2 Mon. keine Reaktion erhalten. Wir haben den starken Verdacht, dass uns die Nachbarn gerne aus dem Haus "ekeln" würden und der Vermieter dies begrüsst und unterstützt. Wie sollen wir uns weiterhin verhalten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo maria13,

eigentlich wäre es notwendig, dass der Vermieter in dieser angespannten Situation zwischen den Parteien vermittelt. Scheinbar macht er sich seine Sache einfach, indem er die Vorwürfe übernimmt und Ihnen mit Kündigung droht. Wirklich vorwerfen kann man ihm das aber nicht, weil Lärmprotokolle durchaus eine gewisse Beweiskraft haben und sich immerhin die beiden anderen Mieter durch Ihr Verhalten gestört fühlen. Wahrscheinlich drohen sie auch mit Mietminderung.

Eine fristlose Kündigung ist zwar nach erfolgter Abmahnung und fortgesetzter Störung des Hausfriedens grds. zulässig, allerdings muss eine objektive Stöung vorliegen. Wenn sich die Nachbarn wegen der Hellhörigkeit des Gebäudes subjektiv in Ihrer Ruhe gestört fühlen, liegt hier eher ein baulicher Mangel vor, als ein vertragswidriges Verhalten Ihrerseits. Eine Kündigung wäre in diesem Fall unzulässig.

Das Ihnen vorgeworfene Verhalten (Reden, Lachen, Gehgeräusche, Staubsaugen, Katzen, Umfallen von Gegenständen und die Nutzung von Waschmasch.+Trockner (Waschkeller) zu Ruhe- und Nichtruhezeiten) sind eher Ausdruck gelebten Lebens und an sich nicht vertragswidrig.

Um den Streit nicht eskalieren zu lassen, sollten Sie aber m.E. versuchen, Ihre Tätigkeiten in den Ruhezeiten einzuschränken.

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 10.01.2005 19:33:53

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo marie13

ich würde leider Gottes vorsorglich protokoll führen wann ihr gar nicht da seid und am besten dies immer auch gleich bestätigen lassen.

Diese Art des Mietermobbings ist durchaus bekannt und kann erfolgversprechend sein, insbes. wenn alle Nachbarn sich zusammentun.

Gleichzeitig aber auch das Gespräch suchen evtl. mit einer neutralen Person.

Und unbedingt die Ruhezeiten einhalten.

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