Ab wann vorgetäuschter Eigenbedarf?

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
SebastianS85
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Ab wann vorgetäuschter Eigenbedarf?

Hallo Damen und Herren,

wurden zum Dezember wegen Eigenbedarf aus unserer Mietwohnung geworfen. Der Vermieter hatte meinem Vater hierbei sogar unter 4 Augen zugegegen, noch keinen Nachmieter zu haben und nur jemanden zum Pflegen für sich zu suchen.

Nach einem Monat steht die Wohnung immer noch leer.

Ab wann kann ich hier rechtlich etwas machen in Punkto vorgetäuschtem Eigenbedarf?

Danke für die Infos.

MfG Sebastian

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Wer steht denn als Eigenbedarfsperson in der Kündigung?

Eigenbedarf kann ach für Pflegepersonal geltend gemacht werden.

Zitat (von SebastianS85):
Nach einem Monat steht die Wohnung immer noch leer.


Vielleicht ist der Eigenbedarfsgrund ja kurz nach Eurem Mietende/Auszug ja weg gefallen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Ab wann kann ich hier rechtlich etwas machen in Punkto vorgetäuschtem Eigenbedarf?

Ein bisschen wenig Informationen, um aus der Ferne einen Rat zu geben. Aber egal, in solch einem Fall beauftragt man einen Anwalt für Mietrecht, denn ein Forum kann nicht für dich tätig werden.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Ich kann hier keine Vortäuschung erkennen.

Wenn der Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung die Absicht hat, die Wohnung für eine Pflegekraft zu verwenden, dann liegt berechtigter Eigenbedarf vor.
Eine berechtigte Eigenbedarfskündigung wird auch nicht zur "vorgetäuschten", wenn der Vermieter seine ursprüngliche Absicht später wieder aufgibt.
Falls der Vermieter die Wohnung später doch "frei" vermietet, dann wäre eben die Frage, warum er dies tat:

Wenn Du rechtlich etwas machen möchtest, dann müsstest Du jedenfalls beweisen, dass die in der Kündigung benannte Nutzngsabsicht zum Zeitpunkt der Kündigung gar nicht bestand. Das ist schon grundsätzlich nicht so einfach und bei dem geschilderten Sachverhalt ist kein Ansatz dafür zu erkennen.

z.B. hier mal lesen
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-angemeldet-aber-nicht-eingezogen/


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120033 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Der Vermieter hatte meinem Vater hierbei sogar unter 4 Augen zugegegen, noch keinen Nachmieter zu haben

Das spräche schon mal für Eigenbedarf.



Zitat (von SebastianS85):
jemanden zum Pflegen für sich zu suchen.

Und das erst recht ...



Das jetzt noch keine Pflegekraft da ist, ist erst mal unerheblich. Kannn ja sein, das man (noch) keinen passenden Kandidaten gefunden hat.
Oder der erst in einpaar Wochen kommt. Kluge Vermieter planen da immer etwas Abstand ein, falls der Mieter "bockt".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
SebastianS85
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

@Anitari:

Es stand niemand in der Kündigung, nur das Pflegebedarf bestehen würde. Haben ihn mehrere Male darauf aufmerksam gemacht das die Kündigung ohne Angabe einer Person wohl nicht der Norm entsprechen würde, hat er aber immer nur abgewunken. Der er dann immer übler wurde (hat uns nachgestellt, unseren Müll durchwühlt, ist uns nachgefahren um unsere neue Adresse herauszufinden, uns beschimpft, etc.) sind wir Dezember ausgezogen, da wir es nicht mehr ausgehalten haben.

Danke schon mal für die zahlreichen antworten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120033 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Haben ihn mehrere Male darauf aufmerksam gemacht das die Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) ohne Angabe einer Person wohl nicht der Norm entsprechen würde,

Doch, wenn die Person noch nicht bekannt ist (wie das z.B. bei Pflegedienstleistungen üblicherweise so ist) dann muss diese auch nicht angegeben werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Der er dann immer übler wurde (hat uns nachgestellt, unseren Müll durchwühlt, ist uns nachgefahren um unsere neue Adresse herauszufinden, uns beschimpft, etc.) sind wir Dezember ausgezogen, da wir es nicht mehr ausgehalten haben.


Also erfolgte der Auszug, nicht wegen des Eigenbedarfs, sondern "freiwillig", weil ihr es nicht mehr ausgehalten habt.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Also erfolgte der Auszug, nicht wegen des Eigenbedarfs, sondern "freiwillig", weil ihr es nicht mehr ausgehalten habt.
Es gab eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Offenbar sind die Mieter aufgrund dieser Kündigung ausgezogen. Wenn der Kündigungsgrund tatsächlich nicht bestand, dann würde das Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter auslösen. Es ist dabei unerheblich, dass die Mieter nicht erst gerichtlich gezwungen werden mussten. Sie sind der Kündigung des Vermieters nachgekommen. Freiwillig ist da doch eine sehr eigenwillige Bezeichnung.

Ich würde dem Teilnehmer raten, weiter ein Auge auf die Wohnung und z.B. die Immobilienanzeigen im Internet zu halten. Wenn da irgendwann Pflegepersonal einzieht, dann ist alles in Ordnung. Wird die Wohnung dagegen wieder zur normalen Miete angeboten, dann macht der Gang zu einem Anwalt durchaus Sinn. Natürlich kann ein Eigenbedarf auch wegfallen. Aber wenn der Eigentümer wegen Pflegepersonal kündigt, dann müsste er schon einigermaßen gute Gründe finden, warum dieser Pflegebedarf plötzlich nicht mehr vorhanden ist.

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#9
 Von 
SebastianS85
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, wir sind zum vom Vermieter gewünschten datum ausgezogen, war eher so gemeint das wir uns nicht noch ein Viertel Jahr mit ihm rumstreiten wollten ob deine Kündigung rechtens ist oder nicht.

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