2004 wurde Vertrag auf 5 Jahre mit : Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.03.2004.
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 5 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmal nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Hilfe, ist das so okay und rechtens ??
Haben Kündigung an Vermieter mit Datum 01.06.2005 für Kündigung zum 31.08.2005 weggeschickt.
5 Jahres Vertrag
8. Juni 2005
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Frage vom 8. Juni 2005 | 17:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
5 Jahres Vertrag
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#1
Antwort vom 9. Juni 2005 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ein Kündigungsausschluss ist nach aktueller Rechtssprechung des BGB maximal für 4 Jahre zulässig.
Siehe:
http://www.123recht.net/article.asp?a=12989
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