Hallo
Habe am 01.09.2007 einen 5 Jahres Mietvertrag unterschrieben, nun habe ich am 22.06.2010 eine Zusage für eine neue Lehre bekommen diese beginnt am 09.08.2010 in einer anderen Stadt in die ich ziehen müsste, nun habe ich dem Vermieter die Kündigung gegeben (wohnt im Haus) und der will mich nicht gehen lassen, "dann können sie die lehre eben nicht machen, mein geld hol ich mir!"
Aber ich muss die Arbeit nun antreten, weil die ARGE nun auch Bescheid weiß, wenn ich jetzt wieder absage dann streichen die mir eh das Geld und ER kann auch nix bekommen....
Ich hätte das vor dem unterschreiben alles wissen müssen meinte er, aber HALLO was weiß ich was in 5 Jahren alles passiert.....
Habe nun Arbeit und will mit meinem Kind nochmal neu beginnen, wieso legt der mir nun Steine in den Weg, man kennt sich fast 16 Jahre und nun das....
(mein Großvater hat eine Garage bei ihm gemietet seit 16 Jahren)....
Was kann ich tun??????????? Habe ja nur noch 4 Wochen Zeit.....
5 Jahres-Vertrag, dennoch Auszug vorher??????
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Habe am 01.09.2007 einen 5 Jahres Mietvertrag unterschrieben,
Wie lautet denn die Formulierung, die dies so festlegt ??
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Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 5 Jahren, also bis 1.9.2010 geschlossen.
Mehr nicht......
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HALLO was weiß ich was in 5 Jahren alles passiert.....
Genau DESHALB bindet man sich (als vernünftiger Mensch) ja auch nicht so lange.
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Wenn weiter keine Begründung angegeben ist für die Befristung, kannst Du mit 3monatiger Frist den Vertrag ordentlich kündigen.
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Wie wäre es wenn du einen Nachmieter findest, sind ja immerhin noch zwei Jahre.
Oder einen Untermieter.
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Wie wäre es wenn du einen Nachmieter findest, sind ja immerhin noch zwei Jahre.
Oder einen Untermieter.
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Gekündigt habe ich auch mit der 3 Monate, da ich oft gelesen hatte das man ohne Grund keine 5 jahresverträge machen kann, ABER er hier macht ja seine eigenen gesetze..... leider.
ER SIEHT DIE KÜNDIGUNG NICHT AN!!!!!
Nachmieter, in 4 Wochen, der muss doch auch woanders 3 monate frist einhalten...
Habe schon Annoncen geschaltet, aber keiner will in ein Privathaus ziehen....
Das Beste wird sein ich blas die Lehre ab und bleibe eben ALO.... nur wollte ich eben genau das ändern, um meinem sohn mal was bieten zu können.....
Weiß nicht mehr weiter.....
--- editiert vom Admin
Und vor allem die Belege über den Zugang der Kündigung gut aufheben !!
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
DANKE
Hier herrscht Krieg hoch 3 im Haus.....
Habe gestern Kündigung reingetan, hatte ja auch Zusage erst am 22.06. bekommen für die Lehre - VORHIN stag die Kündigung wieder in meinem Briefkasten durchgestrichen und mit der Aufschrift "wo bleibt der Nachmieter" oder Bleiben bis 2010.....
Nun habe ich noch Stress mit dem Rest aus dem Haus (haben uns immer super verstanden, aber nun...., die eine davon ist seine Stieftochter und die hält sich raus), dolle show......
frage mich ob die lehre eine gute idee war????? zweifel grad an mir selbst....
aber egal.....
Was willst Du denn jetzt noch hören ?
Die Klausel ist unwirksam, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die Du abgegeben hast und mit der Rückgabe durchgestrichen ist m.M. nach auch der Zugang der Kündigung beim Vermieter nachgewiesen. Ob der Vemieter der Kündigung zustimmt ist in Deinem Fall völlig unwichtig.
Zieh jetzt nach Ablauf der Kündigungsfrist (30.09.2010 ?) aus und lass den Vermieter weiter seiner Meinung sein.
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-- Editiert am 01.07.2010 12:19
OKAY
Nur werde ich am 01.08. ausziehen müssen da meine Lehre ja am 09.08. beginnt, klar muss ich dann eben noch die 2 Monate zahlen, aber das lässt sich nun nicht ändern.... - kann ja nicht jeden Tag 170km fahren eine Strecke....
Gut also lass ich jetzt die gestrichene Kündigung bei mir und ziehe aus....
OKAY DANKE
quote:
oder Bleiben bis 2010.....
Irgendwie "hält" sich das.
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ich meine 2012.........
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Die zurückerhaltene Kündigung gut aufbewahren, denn seine schriftlichen Zusätze beweisen den Zugang.
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quote:
seine schriftlichen Zusätze beweisen den Zugang
Aber nur bei angeheftetem graphologischen Gutachten.
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--- editiert vom Admin
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Aber nur bei angeheftetem graphologischen Gutachten.
Hängt halt davon ab, wieviel Kosten sich der Vermieter dann aufbürden will....
Da er den Prozess verlieren wird, muss er halt dann zahlen, auch das erforderliche Gutachten..
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Muß der Vermieter beweisen, daß er die Kündigung nicht bekommen hat, oder muß der Mieter beweisen, daß er sie rechtzeitig abgegeben hat ?
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Da er den Prozess verlieren wird
Woraus ergibt sich denn, daß er den Prozeß verlieren wird ?
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Haste Recht, wenn er einigermassen Glück hat, dann sagt ihm schon der Rechtsanwalt, dass prozessieren keinen Sinn macht.
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Bilden wir doch mal ein (ruhig krasses) Szenario:
Der Mieter hat einen noch längeren Kündigungsausschluß laufen.
Er schreibt eine Bitte um Vertragsaufhebung und malt anschließend mit einem Collimarker ein großes OK auf das Schreiben.
Ist er damit "aus dem Schneider" ?
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Du hast von einem graphologischen Gutachten über das auf die Kündigung vom Vermieter geschriebene sinniert. Nicht von einem selbstgemalten "OK".......
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Wer weiß denn, ob der Vermerk auf dem Schreiben mehr hergibt als ein selbstgemaltes OK ?
Bezüglich der gerichtsfesten Zustellung von Kündigungsschreiben sollten die alten Klassiker nicht in Vergessenheit geraten.
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??????????????
Also ich werde nun nix mehr zu IHM sagen und einfach ausziehen am 01.08. - die 3 Monate werde ich einhalten und bis 30.09. zahlen und gut - Schlüssel gebe ich seiner Tochter am Auszugstag!!! Fertig.....
Ich lass mir doch meine Zukunft nicht verbauen wegen so einer Bude hier....
Selbstgemaltes "OK", check ich ne..... ;-)
Also bin ICH im Recht, er behauptet ich wäre ein Besserwisser.......
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--- editiert vom Admin
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