Hallo,
vielleicht kann mir ein Leser dieses Beitrags helfen:
Im Dezember letzten Jahres wurde unsere drei Gasheizungen (Küche, 2 Zimmer) gewartet. Die Wartung wurde durch uns (WG Hauptmieterin) ausgelöst, da meine Gasheizung immer "komisch" geknackt hat. Das Knacken stellte sich dann als normal raus.
Jetzt stellt uns der Vermieter circa 240 € für die rund 300 € teure Wartung (2 Arbeiter, 30 min) in Rechnung und hat außerdem noch die Miete um 20 € erhöht (Grund: zukünftige Wartungen).
Ich habe mich über die Kleinreparaturklausel informiert:
Gilt Wartung als Kleinreparatur?
Darf der Vermieter 240 (2/3 des Preises) in Rechnung stellen?
Ist eine Klausel im Mietvertrag über die gängigen 75-80 € pro Reparatur zuöässig?
Kann er damit argumentieren, dass ja 8% der Jahresmiete für eine Kleinreparatur (entspricht bei uns 560 €) verlangt werden können? Oder gilt das nur bei mehreren Reparaturen?
Ist die Erhöhung nach eurer Meinung legal?
Würde mich freuen. wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Ulrike
240 € wegen Gasheizungswartung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Liebe Ulrike,
circa 240 € für die rund 300 € teure Wartung (2/3 des Preises)
Ah ja (Du studierst vermutlich vergleichende Mathematik).
Schon mal überlegt, daß man 240 durch drei teilen kann und dann 80 herausbekommt ?
Danke für die Antwort,
aber die Rechnung macht 300 € aus. Und in der WG wohnen nur die Hauptmieterin und ich.
Ich habe im Internet zur Kleinreparaturklausel gelesen, dass alle Rechnungen über 80 € der Vermieter tragen muss.
Heißt dass das der Betrag durch Vermieter + Mieter + Untermieter geteilt wird?
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Ich hatte mich daran
unsere drei Gasheizungen
orientiert.
Die Kleinreparaturklausel kommt hier garnicht zum Zuge, da keine Reparatur durchgeführt wurde.
Was steht denn im Mietvertrag zum Thema 'Wartung' ?
--- editiert vom Admin
... eine reparatur liegt in diesem fall wohl allem anschein nach nicht vor, so dass evtl. eher von einer wartung zu reden ist. dann aber dürfte dieser posten - sofern vertraglich vereinbart - in die wartungskosten einfließen, die der vm i.d.r. dem mieter überwälzt.
die miete
darf der vm deswegen nicht erhöhen, wohl aber kann er eine anpassung der nk-vorauszahlung verlangen.
kleinraparaturklauseln sind (auch in der höhe) anerkannt - nicht sicher allerdings bin ich, ob nicht auch eine jahresobergrenze erforderlich ist.
nicht sicher allerdings bin ich, ob nicht auch eine jahresobergrenze erforderlich ist.
Ich schon.
@ morthi
... die obergrenze ist also notwendig. - habe nachgesehen: max. 8 % der jahresnettomiete.
@ubi
++ Kann er damit argumentieren, dass ja 8% der Jahresmiete für eine Kleinreparatur (entspricht bei uns 560 €) verlangt werden können?
++
'können' ist gut: er kann, wenn der vm die entsprechende klausel enthält. m.a.w.: eine klausel ohne diese grenze ist nicht gültig. gemeint sind zunächst einzelreparaturen und übers jahr hin diverse kleinreparaturen - kleinvieh macht bekanntlich auch mist.
--- editiert vom Admin
Da kommt vielleicht sogar manches zusammen.
'Die Wartung wurde durch uns (WG Hauptmieterin) ausgelöst'
Wie erfolgte dies konkret?
Wer hat den Auftrag erteilt?
Richtig ist, dass bei einer Kleinreparatur bei entsprechender Klausel ab ca. EUR 75,-- der Vermieter die gesamten Kosten immer übernehmen muss.
Bis EUR 75,-- müssen die Kosten vom Mieter nur so oft getragen werden bis 8 % der Jahresnettomiete erricht ist.
Ich sehe hier aber auch Probleme mit der Einschlägigkeit dieser Klausel.
Was ist denn im Mietvertrag zum Punkt Wartungen geregelt?
--- editiert vom Admin
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