Hallo liebe Community,
ich möchte es kurz halten.
1. Frage: Wir haben in unserer Wohnung einige Mängel (Wasserschaden, etc) zu verbuchen und haben daher vom Recht der Mietminderung Gebrauch gemacht. Insgesamt haben wir 15% von der Bruttomiete einbehalten. Ist es falsch gewesen, dass wir die 15% für den ganzen Monat berechnet haben, wenn der Wasserschaden 14 Tage anhielt oder hätten wir 15% auf die Summe der Tage berechnen müssen?
2. Frage: Ist es wahr, dass Studenten nicht an eine mindestmietvertragslaufzeit (bspw. 1 Jahr) gebunden werden können/dürfen?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
LG
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2 kleine Fragen: Mietminderung und
4. Januar 2010
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Frage vom 4. Januar 2010 | 09:24
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
2 kleine Fragen: Mietminderung und
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2010 | 10:05
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
1. Minderung gibt es natürlich nur für die Tage des Schadens.
2. Nein.
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