2 kleine Fragen: Mietminderung und

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
matcho77
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
2 kleine Fragen: Mietminderung und

Hallo liebe Community,

ich möchte es kurz halten.

1. Frage: Wir haben in unserer Wohnung einige Mängel (Wasserschaden, etc) zu verbuchen und haben daher vom Recht der Mietminderung Gebrauch gemacht. Insgesamt haben wir 15% von der Bruttomiete einbehalten. Ist es falsch gewesen, dass wir die 15% für den ganzen Monat berechnet haben, wenn der Wasserschaden 14 Tage anhielt oder hätten wir 15% auf die Summe der Tage berechnen müssen?

2. Frage: Ist es wahr, dass Studenten nicht an eine mindestmietvertragslaufzeit (bspw. 1 Jahr) gebunden werden können/dürfen?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

1. Minderung gibt es natürlich nur für die Tage des Schadens.
2. Nein.



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