2 Probleme mit Vermieter: Schlüssel und Zweithund

11. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anso89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
2 Probleme mit Vermieter: Schlüssel und Zweithund

Hallo zusammen,

ich habe zwei Probleme mit meiner neuen Vermieterin bei denen ich gerne wüsste wie die rechtliche seite aussieht und ob ich etwas machen kann. Zur Information, wir haben eine Doppelhaushälfte mit Garten in einem Dorf gemietet.

Zum einen geht es um Schlüssel die die Vermieterin scheinbar einbehalten hat. Im Zuge von Handwerkerarbeiten im Garten hat mich die Vermieterin angerufen, dass sie 'morgen vormittags kommen werden um sich das Ganze vorab anzusehen. Sonst nichts, sie hätte ja einen Schlüssel um in den Garten zu kommen.' Sie war auch an dem Tag scheinbar da und im Garten.
So, auf die Nachfrage diesbezüglich und die Bitte die Schlüssel herauszugeben kam die Aussage sie hätte keine Schlüssel.
Was kann ich da jetzt machen? Ich fühle mich, aufgrund sehr schlechter Erfahrungen, extremst unwohl damit, dass sie Schlüssel hat.

Das zweite Thema ist ein Zweithund. Ich habe meine Vermieterin gefragt ob ich mir gegen Ende des Jahres einen zweiten Hund holen darf, weil ich gerne wieder einer Rettungshundestaffel beitreten möchte.
Ihre Aussage war, dass sie mir das nicht gestattet, weil sie denkt, dass ich mir das zu einfach vorstelle. Auf die Nachfrage was 'das' genau meinen soll (Staffelarbeit oder ein zweiter Hund) habe ich keine weitere Antwort erhalten. Bevor ich sie jetzt diesbezüglich noch einmal kontaktiere würde ich gerne die aktuelle rechtliche Situation dazu wissen und was meine Möglichkeiten sind.
Im Internet findet man viel, das Aktuellste ist aber, glaube ich, dass der Vermieter eben nicht einfach ablehnen kann, sondern dies auch gut begründen muss. Vorausgesetzt das stimmt so, sehe ich das in meinem Fall nicht ansatzweise gegeben. Aber was dann, also was ist wenn der Vermieter eben nicht oder nicht ausreichend begründet warum er dies ablehnt? Ich nehme mal sehr stark an, dass dies nicht bedeutet, dass die Ablehnung automatisch nichtig ist und ich einfach machen kann was ich will.
Wenn ich sie jetzt aber darauf anspreche, dass sie einen besseren Grund braucht, schafft sie es aber bestimmt sich irgendeinen Grund aus den Fingern zu saugen, der dann tatsächlich ausreichend ist. Das würde ich jedenfalls an ihrer Stelle machen, wenn ich mich quer stellen wollte.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Schloss austauschen.

Beim Zweithund kommt es auf das Vertragswerk an

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

1. Regel beim mieten / kaufen: alle Schlösser tauschen.



Zitat (von Anso89):
Aber was dann, also was ist wenn der Vermieter eben nicht oder nicht ausreichend begründet warum er dies ablehnt?

Dann würde man notfalls dagegen klagen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Anso89):
Aber was dann, also was ist wenn der Vermieter eben nicht oder nicht ausreichend begründet warum er dies ablehnt?

Dann würde man notfalls dagegen klagen müssen.

Das waere die zu vermeidenste Variante.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anso89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Schlösser austauschen auf unsere Kosten und auch auf unsere Kosten wieder zurücktauschen nehme ich an? Gott, ich freue mich jetzt schon wenn wir uns endlich unser eigenes Haus kaufen können.

Zitat (von AltesHaus):

Beim Zweithund kommt es auf das Vertragswerk an

Der Vertrag hat eine Standardklausel ala Tierhaltung nur mit Zustimmung, ausgenommen Kleintiere. Vermieter kann Zustimmung verweigern, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen, die das Interesse des Mieters überwiegen.
Und dann noch, dass der Hund mit dem wir eingezogen sind ok ist. Die Zustimmung aber nur auf diesen Hund beschränkt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jannanas
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von AltesHaus):

Beim Zweithund kommt es auf das Vertragswerk an

Der Vertrag hat eine Standardklausel ala Tierhaltung nur mit Zustimmung, ausgenommen Kleintiere. Vermieter kann Zustimmung verweigern, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen, die das Interesse des Mieters überwiegen.
Und dann noch, dass der Hund mit dem wir eingezogen sind ok ist. Die Zustimmung aber nur auf diesen Hund beschränkt ist.

ich würde mir dann den Zweithund holen. Was soll schon das berechtigte Interesse sein, wenn Wohnung groß genug ist und das Tie weder laut noch aggressiv. Dann soll sie doch klagen- denke nicht dass sie damit durchkommen würde. Vorsichtshalber eine Rechtschutzversicherung abschließen ;) Damit würde sie m.E. nicht durchkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Warum warten Sie mit dem Zwethund nicht, bis Sie Ihr eigenes Haus haben? Ich sehe das nicht so locker, einfach anschaffen und dann soll der blöde VM mal sehen, was er macht.

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