2 Parteien unterschreiben einen Mietvertrag, darf einer allein kündigen?

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
2 Parteien unterschreiben einen Mietvertrag, darf einer allein kündigen?

Hallo,

Mal eine Frage. Wenn zwei Personen einen Mietvertrag schließen und einer aus dem Mietvertrag raus möchte aber der andere nicht unterschreibt, kann diese Person dann irgendwie trotzdem aus dem Vertrag raus?

Und wie sieht es aus, wenn die Person, die raus möchte, in der Wohnung, Laminatboden, Türen, Wände aus Wut zerstört hat und es schafft irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen. Haftet diese Person dann nicht mehr für die Schäden die es verursacht hat?

mfg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Wenn zwei Personen einen Mietvertrag schließen und einer aus dem Mietvertrag raus möchte aber der andere nicht unterschreibt, kann diese Person dann irgendwie trotzdem aus dem Vertrag raus?

Ja. Zum einen kann er die Zustimmung gerichtlich durch Urteil ersetzen lassen.
Zum anderen können auch die beiden anderen beteiligten Parteien dem zustimmen.



Zitat (von Mietmaier):
Haftet diese Person dann nicht mehr für die Schäden die es verursacht hat?

Kommt darauf an, wie genau das "irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen" sich gestaltet hat.
Und natürlich, ob er überhaupt Geld hat, also zahlungsfähig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn beide Hauptmieter sind, müssen beide den Vertrag kündigen. Eventuell könnt ihr aber mit dem Vermieter besprechen, dass derjenige, der in der Wohnung bleiben möchte danach einen neuen Mietvertrag bekommt.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Natürlich kann man sich der Haftung nicht entziehen, indem man auszieht.


Absolut richtig; allerdings verschiebt sich die Haftung.

Der Vermieter hält sich weiterhin an den verbleibenden Mieter, der verbleibende Mieter hat einen Anspruch gegen den Exmieter.

Die Situation ist bei Unwilligkeit des auszugswilligen Exmieters nicht einfach zu lösen, wenn er nicht mitspielt.

Berry

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#5
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von Mietmaier):
Und wie sieht es aus, wenn die Person, die raus möchte, in der Wohnung, Laminatboden, Türen, Wände aus Wut zerstört hat und es schafft irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen. Haftet diese Person dann nicht mehr für die Schäden die es verursacht hat?
Die Frage stellst du ernsthaft? Natürlich kann man sich der Haftung nicht entziehen, indem man auszieht.


Aber was ist wenn die Person die ausgezogen ist, sagt das es damit was in der Wohnung alles beschädigt ist nichts zu tun hat? Dann muss doch der der noch in der Wohnung wohnt für Schäden haften oder irre ich mich da?

Und wie sieht es aus wenn die Person die ausziehen möchte, die anteilige Miete(Hälfte/Hälfte) seit längerem nicht mehr bezahlt. Haftet die Person trotzdem für Mietrückstände? Wie geht dann der Vermieter vor? Rechnet er alles zusammen und es wird durch zwei geteilt?

mfg

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Wenn zwei Personen einen Mietvertrag schließen und einer aus dem Mietvertrag raus möchte aber der andere nicht unterschreibt, kann diese Person dann irgendwie trotzdem aus dem Vertrag raus?


Ja, indem sie die andere Person auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagt.

Dann ersetzt das Urteile die Unterschrift unter der Kündigung.

Zitat (von Mietmaier):
Aber was ist wenn die Person die ausgezogen ist, sagt das es damit was in der Wohnung alles beschädigt ist nichts zu tun hat? Dann muss doch der der noch in der Wohnung wohnt für Schäden haften oder irre ich mich da?


Es haften weiter beide.

Zitat (von Mietmaier):
Und wie sieht es aus wenn die Person die ausziehen möchte, die anteilige Miete(Hälfte/Hälfte) seit längerem nicht mehr bezahlt. Haftet die Person trotzdem für Mietrückstände?


Ja

Für den Vermieter gibt es nicht 2 Personen, sondern einen Mieter.

Egal welche Person nicht zahlt oder einen Schaden an der Mietsache anrichtet, der Vermieter kann sich an beide halten oder an einen. Das aber zu 100 %.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

@Anitari

Zitat:
Ja

Für den Vermieter gibt es nicht 2 Personen, sondern einen Mieter.

Egal welche Person nicht zahlt oder einen Schaden an der Mietsache anrichtet, der Vermieter kann sich an beide halten oder an einen. Das aber zu 100 %.


Was bedeutet das dann, wenn er sich nur an einen hält? Muss dann nur dieser für alles aufkommen und der zweite ist fein raus?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
@Anitari

Zitat:
Ja

Für den Vermieter gibt es nicht 2 Personen, sondern einen Mieter.

Egal welche Person nicht zahlt oder einen Schaden an der Mietsache anrichtet, der Vermieter kann sich an beide halten oder an einen. Das aber zu 100 %.


Was bedeutet das dann, wenn er sich nur an einen hält? Muss dann nur dieser für alles aufkommen und der zweite ist fein raus?

mfg


Im Glücksfall, für die zweite Person, ja. In der Praxis wird er Vermieter aber nicht so unklug sein, sondern sich an beide Personen zu 100 % halten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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