Hallo,
Mal eine Frage. Wenn zwei Personen einen Mietvertrag schließen und einer aus dem Mietvertrag raus möchte aber der andere nicht unterschreibt, kann diese Person dann irgendwie trotzdem aus dem Vertrag raus?
Und wie sieht es aus, wenn die Person, die raus möchte, in der Wohnung, Laminatboden, Türen, Wände aus Wut zerstört hat und es schafft irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen. Haftet diese Person dann nicht mehr für die Schäden die es verursacht hat?
mfg
2 Parteien unterschreiben einen Mietvertrag, darf einer allein kündigen?
7. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 7. August 2018 | 21:08
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 49x hilfreich)
2 Parteien unterschreiben einen Mietvertrag, darf einer allein kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. August 2018 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120069 Beiträge, 39826x hilfreich)
ZitatWenn zwei Personen einen Mietvertrag schließen und einer aus dem Mietvertrag raus möchte aber der andere nicht unterschreibt, kann diese Person dann irgendwie trotzdem aus dem Vertrag raus? :
Ja. Zum einen kann er die Zustimmung gerichtlich durch Urteil ersetzen lassen.
Zum anderen können auch die beiden anderen beteiligten Parteien dem zustimmen.
ZitatHaftet diese Person dann nicht mehr für die Schäden die es verursacht hat? :
Kommt darauf an, wie genau das "irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen" sich gestaltet hat.
Und natürlich, ob er überhaupt Geld hat, also zahlungsfähig wäre.
#2
Antwort vom 8. August 2018 | 08:27
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
Wenn beide Hauptmieter sind, müssen beide den Vertrag kündigen. Eventuell könnt ihr aber mit dem Vermieter besprechen, dass derjenige, der in der Wohnung bleiben möchte danach einen neuen Mietvertrag bekommt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 8. August 2018 | 11:45
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatNatürlich kann man sich der Haftung nicht entziehen, indem man auszieht. :
Absolut richtig; allerdings verschiebt sich die Haftung.
Der Vermieter hält sich weiterhin an den verbleibenden Mieter, der verbleibende Mieter hat einen Anspruch gegen den Exmieter.
Die Situation ist bei Unwilligkeit des auszugswilligen Exmieters nicht einfach zu lösen, wenn er nicht mitspielt.
Berry
#5
Antwort vom 8. August 2018 | 12:44
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 49x hilfreich)
Zitat:Die Frage stellst du ernsthaft? Natürlich kann man sich der Haftung nicht entziehen, indem man auszieht.ZitatUnd wie sieht es aus, wenn die Person, die raus möchte, in der Wohnung, Laminatboden, Türen, Wände aus Wut zerstört hat und es schafft irgendwie aus dem Vertrag raus zu kommen. Haftet diese Person dann nicht mehr für die Schäden die es verursacht hat? :
Aber was ist wenn die Person die ausgezogen ist, sagt das es damit was in der Wohnung alles beschädigt ist nichts zu tun hat? Dann muss doch der der noch in der Wohnung wohnt für Schäden haften oder irre ich mich da?
Und wie sieht es aus wenn die Person die ausziehen möchte, die anteilige Miete(Hälfte/Hälfte) seit längerem nicht mehr bezahlt. Haftet die Person trotzdem für Mietrückstände? Wie geht dann der Vermieter vor? Rechnet er alles zusammen und es wird durch zwei geteilt?
mfg
#6
Antwort vom 8. August 2018 | 13:11
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatWenn zwei Personen einen Mietvertrag schließen und einer aus dem Mietvertrag raus möchte aber der andere nicht unterschreibt, kann diese Person dann irgendwie trotzdem aus dem Vertrag raus? :
Ja, indem sie die andere Person auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagt.
Dann ersetzt das Urteile die Unterschrift unter der Kündigung.
ZitatAber was ist wenn die Person die ausgezogen ist, sagt das es damit was in der Wohnung alles beschädigt ist nichts zu tun hat? Dann muss doch der der noch in der Wohnung wohnt für Schäden haften oder irre ich mich da? :
Es haften weiter beide.
ZitatUnd wie sieht es aus wenn die Person die ausziehen möchte, die anteilige Miete(Hälfte/Hälfte) seit längerem nicht mehr bezahlt. Haftet die Person trotzdem für Mietrückstände? :
Ja
Für den Vermieter gibt es nicht 2 Personen, sondern einen Mieter.
Egal welche Person nicht zahlt oder einen Schaden an der Mietsache anrichtet, der Vermieter kann sich an beide halten oder an einen. Das aber zu 100 %.
#7
Antwort vom 19. August 2018 | 11:54
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 49x hilfreich)
@Anitari
Zitat:Ja
Für den Vermieter gibt es nicht 2 Personen, sondern einen Mieter.
Egal welche Person nicht zahlt oder einen Schaden an der Mietsache anrichtet, der Vermieter kann sich an beide halten oder an einen. Das aber zu 100 %.
Was bedeutet das dann, wenn er sich nur an einen hält? Muss dann nur dieser für alles aufkommen und der zweite ist fein raus?
mfg
#8
Antwort vom 19. August 2018 | 12:50
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat@Anitari :
Zitat:Ja
Für den Vermieter gibt es nicht 2 Personen, sondern einen Mieter.
Egal welche Person nicht zahlt oder einen Schaden an der Mietsache anrichtet, der Vermieter kann sich an beide halten oder an einen. Das aber zu 100 %.
Was bedeutet das dann, wenn er sich nur an einen hält? Muss dann nur dieser für alles aufkommen und der zweite ist fein raus?
mfg
Im Glücksfall, für die zweite Person, ja. In der Praxis wird er Vermieter aber nicht so unklug sein, sondern sich an beide Personen zu 100 % halten.
Und jetzt?
Schon
267.826
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten