1945 Euro Nebenkosten für 46 qm Wohnung

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Astaroth1986
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
1945 Euro Nebenkosten für 46 qm Wohnung

Hallo, ich habe da eine Frage ... bin mir nicht sicher, ich zahle 190 EUR Nebenkosten im Monat für eine 46,7 qm Wohnung..

Habe nun die Abbrechnung 2012 bekommen. Die Nebenkosten für meine kleine Wohnung betragen 1945,00 Eur Nebenkosten im Jahr.

Kann das denn wirklich sein ?!

In dem Haus wohnten zu dem Zeitpunkt 20120
Ich und abundzu eine Freundin, weitere 8 Personen und 2 Vermieter.

Eine Person im Haus zahlt nur 90 Eur Nebenkosten und kommt hin, ich 190 Eur..

im Anhang mal die Rechnung Oo

Danke euch wenn mir dazu einer was sagen kann =(



-- Editiert Astaroth1986 am 13.01.2013 15:27

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35 Antworten
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#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Leider ist der Anhang, den sie gepostet haben, nicht vergrösserbar bzw. lesbar.

Grundsätzlich sind immer folgende Fragen zu stellen:

1. Welche Nebenkosten wurden vereinbart bzw. befinden sich Nebenkosten auf der Abrechnung, die nicht vereinbart wurden?

2. Welche Nebenkosten sind denn überhaupt vorhanden? (z.B. Aufzug, Hausmeister?)

€ 3,47 pro m² und Monat (1.945,00 geteilt durch 46,7 geteilt durch 12) sind tatsächlich eine stolze Summe, sind aber bei entsprechenden Heizkosten grundsätzlich möglich.

Ich habe bereits an anderer Stelle davon gesprochen dass der DMB Deutscher Mieterbund von 3,01 pro m² (Jahr 2009) und Monat spricht wenn..

http://www.dmb.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/pdf/bks/2010/BKS_deustchland_2010.pdf&t=1358179776&hash=c6b34b5a92e82966f640d403ce0a992200d203bb

alle Nebenkosten vertraglich vereinbart und auch tatsächlich vorhanden sind...

Also bitte nocheinmal die Abrechnung reinstellen und eben den Mietvertrag bezüglich der vereinbarten Kosten überprüfen!

-- Editiert Barni Gröllheimer am 13.01.2013 16:15

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
im Anhang mal die Rechnung Oo


Wer soll das lesen? Diese Abrechnung ist so groß wie eine Sonderbriefmarke. Bitte noch einmal als JPG Datei uploaden.

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#3
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Hier Klicken für das Bild...
Einfach das 'thumb' aus der Adresse entfernen.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#4
 Von 
Astaroth1986
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

hier nochmal die Rechnung

http://www.myimg.de/?img=nebenkosten2012ea2ec.jpg

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Zunächst mal ist in der Abrechnung anscheinend der "Privatstrom" drin, der natürlich nicht unerhebliche € 377 ausmacht !

Ohne den Privatstrom, der normalerweise sich ausserhalb der NK Abrechnung befindet, wären wir dann auf € 2,80 pro m² u. Monat.

Aussenbeleuchtung mit € 267 erscheint mir sehr hoch, das wären umgerechnet ca. 3 kw/h pro Tag (bei 25 cent pro kw/h).

Mal schaun, ob mir sonst noch was auffällt!

Was wurde überhaupt vereinbart???...die Frage ist nicht beantwortet!

-- Editiert Barni Gröllheimer am 13.01.2013 16:42

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#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

da stimmt was nicht mit der Personenzahl:

sie schreiben sie und ihre Freundin = Verteiler 1,5

noch 8 weitere Personen und 2 VM = Verteiler 10,0
==================
d.h. 11,5 Personen

dies entspricht nicht der Relation

458,86 zu 1990,96, das sind 0,23

und tatsächlich 1,5 Personen zu 11,5 Personen, das sind 0,13

irgendwas ist da nicht korrekt!

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#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Abrechnungsservice 24,32


Das ist der Betrag in DM, Euro stehen eine Spalte davor.

Aber egal, diese Abrechnung ist ein Witz. Alle Positionen, die nach Personen abgerechnet wurden sind komplett falsch. Selbst einem Tauben hätte auffallen müssen, dass bei einer Gesamtpersonenzahl von 11,5 Köpfen nur 13% für den Fragesteller heraus kommen dürfen.

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Seh ich auch so. Die Abrechnung nach Personen ist komplett falsch. Ob die Abrechnung nach q richtig ist, lässt sich ohne die genaue Gesamtquadratmeterzahl nicht sagen.

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#10
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

"Astaroth1986" hat sich anscheinend in den Sonntag verabschiedet und hat keine Lust mehr auf Nebenkostengedöns....

Falls meine Annahme stimmt(11.5/1,5 Personen) und man dies rausrechnet, dann kann man nocheinmal 0,41 € pro m² u. M. von den € 2,80 abziehen, d.h. verbleiben 2,39 € pro m² und Monat.

Dies kann durchaus stimmen, immer unter der Voraussetzung, daß alles andere stimmt und auch vereinbart ? ist.

Vielleicht beliebt "Astaroth1986" nocheinmal mit uns zu sprechen - schluchz ?

-- Editiert Barni Gröllheimer am 13.01.2013 18:27

-- Editiert Barni Gröllheimer am 13.01.2013 18:29

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#11
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Bei der personenabhängigen Posten werden 23 Prozent in Rechnung gestellt, d.h. laut Abrechnung wohnen dort nicht 8 + 2 + 1,5 = 11,5 Personen, sondern nur 5 + 1,5 = 6,5 Personen.

Da wir aber nicht wissen, ob es in dem Gebäude vielleicht mehrere Zähler für Wasser und Strom gibt, muß hier der Vermieter gefragt werden, warum der Anteil für Wasser, Außenbeleuchtung und Zusatzbehälter Müll mit 23% angesetzt wird, wenn in der Wohnung nur 13% der Hausbewohner wohnen.


PS: Der Betrag von 1945 Euro inklusive Strom ist durchaus im Rahmen, ich kenne eine Wohnung, in wurden bei 1,5 Personen und 58 qm in 2011 1905 Euro verbraucht (ohne Strom)!




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#12
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
"Astaroth1986" hat sich anscheinend in den Sonntag verabschiedet und hat keine Lust mehr auf Nebenkostengedöns


wird wohl so sein, eine Antwort wäre dennoch sinnvoll, meinetwegen auch am Montag!

Wie ich bereits sagte, sind € 2,39 pro m² und Monat plausibel, wenn-

-vereinbart
-und wenn der Rest stimmt (m²,Verteiler, Personenzahl etc.)

-- Editiert Barni Gröllheimer am 13.01.2013 20:09

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#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Also inklusive Strom erscheint auch mir das nicht unrealistisch.

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#14
 Von 
Astaroth1986
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

sry für die späte Antwort habe nun beim Vermieter nachgefragt und es kam das verwirrende hierbei heraus ?


Anzahl Personen gesamt:

Nach tatsächlicher Mietzeit gewichtet
mieteinheit 1 1,5 Personen
mieteinheit 2 0,766666667 Personen
mieteinheit 3 3 Personen
mieteinheit 4 0,875 Personen
mieteinheit 5 0,366666667 Personen
mieteinheit 6 0 Personen

Summe: 6,508333333

Wasserverbrauch wurde wie angegeben auf Personen aufgeteilt.



Zusammesetzung der Wasserkosten:

Beitragspflichtige Grunstücksfläche (Abwasser): 3284 qm (Gemäß Bescheid der Verbandsgemeinde XXX )
Wasserverbrauch insgesamt 591 qm


Wasserversorgung:
Grundgebühr 156 156
591qm Verbrauch *2 Euro pro qm 1182 1182
zzgl. 7 % Mwst 93,66 93,66 1431,66

Schmutzwassergebühr:
wiederk. Beitrag Schmutzwasser 525,44 525,44
(Beitragspflichtige Fläche 3284 * 0,16 Euro

Endabrechnung nach Verbrauch 1631,16 1631,16 2156,6
591 qm Verbrauch * 2,76 Euro pro qm



Summe Wasser 3588,26
Pro QM 6,07150592

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#15
 Von 
Astaroth1986
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

hier das Orginal

http://www.myimg.de/?img=nebenkost4c897.jpg

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#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Eine komplette Wohnung stand 1 ganze Jahr leer und 3 weitere hatten relativ viel Leerstand? Kann das so stimmen? Und selbst wenn es so stimmen sollte, stimmt die Abrechnung trotzdem nicht.

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Die Anzahl der m² würde mich auch mal interessieren, denn alles was nach m² abgerechnet wird, muss der Vermieter tragen, egal wie hoch die Kosten sind.

-- Editiert kathi2008 am 14.01.2013 17:05

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#17
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wiso überall die doppelten Zahlen ???
auch die 7% stimmen nicht
etc. das ganze ist ein grosser Murx:

Ich würde um das ganze abzukürzen, mir

-entweder die Originalrechnungen vorlegen lassen
-oder gegen Kostenerstattung Kopien anfordern

und das Ganze nocheinmal durchrechnen und auf Plausibliltät überprüfen!!!

Was kathi2008 sagt stimmt, wenn schon Leerstand, dann muss das Ganze herausgerechnet werden......

wie gesagt erstmal die Originalrechnungen einsehen/bzw. Kopien einsehen............

-- Editiert Barni Gröllheimer am 14.01.2013 18:02

-- Editiert Barni Gröllheimer am 14.01.2013 18:03

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#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hab mir das jetzt auch nochmal näher angeschaut, da ich übersehen hatte, dass die Wohnfläche schon angegeben war. Schon sehr grosszügiges Wohnen.......... grade mal 6,5 Leute auf 591m² Wohnfläche.
Alles was nach qm aufgeteilt wird, müsste daher durch 591 geteilt und dann mit der jeweiligen Wohnfläche (bei euch 46) multipliziert werden.
Da stimmt nix bei dieser Abrechnung!!!

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Und stimmt das mit diesem massiven Leerstand?

-- Editiert kathi2008 am 14.01.2013 18:48

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich frage mich auch, wie man auf 591m² kommt. Habt ihr von einer Luxusvilla die Besenkammer gemietet?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Ich frage mich auch, wie man auf 591m² kommt. Habt ihr von einer Luxusvilla die Besenkammer gemietet?

Schau dir nur mal die Grösse des Grundstücks an. Das ist ja auch schon riesengross.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ach das ist das Gartenhäuschen, was hier gemietet wurde? Verstehe.

Im Ernst: Es mag zwar Objekte geben, wo man zwei kleine Einliegerwohnungen plus 5 Riesen-Wohnungen hat. Aber das klingt mir doch unrealistisch. Selbst wenns das Dachgeschoss ist.
Ich würde auch bei den m² mal nachfassen und ansetzen, ob überhaupt diese merkwürdige Ausgangsrechnung schon stimmig ist oder ob da mit irgendeiner falschen Zahl einer vom Pferd erzählt wird.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Naja es gibt in ländlichen Gebieten, vor allem im Osten unseres Landes schon sehr viele wunderschöne alte Häuser/Villen/Schlösser mit riesigen Grundstücken, die in einzelne Wohnungen aufgeteilt wurden.
Eine "schlechte" Lage (was Arbeitsplätze anbelangt) würde auch den hohen Leerstand erklären.

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#24
 Von 
Astaroth1986
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ne Villa nicht... also es gibt einmal das Haupthaus... darin wohnen Vermiter ( 2 ) und noch 2 Mieter ... dann kommt erstmal ein großer Garten.. dann kommen die anderen 4 Mieteinheiten, wo auch ich wohne.

Ich bin nun ganz verwirrt und weiß garnicht mehr was ich machen soll, ich weiß nur das Ich zuviel Wasser zahle und der ganze Verbrauch durch so und so viel Personen gerechnet wird...

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Ich bin nun ganz verwirrt und weiß garnicht mehr was ich machen soll, ich weiß nur das Ich zuviel Wasser zahle und der ganze Verbrauch durch so und so viel Personen gerechnet wird...



habe ich doch bereits mehrfach gesagt, erst mal ruhig Blut und Originalbelege anschauen, da die VM vor Ort sind, dürfte dies doch kein Problem sein, oder muss das "Deine Mama" machen?

Vielleicht klärt sich da bereits einiges auf, vielleicht gibts ja gar keine Rechnungen, würde mich nicht wundern....bei dem Durcheinander und der "wurschtigen Abrechnung".....

-- Editiert Barni Gröllheimer am 14.01.2013 21:48

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#26
 Von 
Astaroth1986
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn es stimmt?
ist es denn legal, das ich diesen Anteil zahlen muss ?
Man kennt ja nicht meinen genauen Verbrauch

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
und wenn es stimmt?
ist es denn legal, das ich diesen Anteil zahlen muss ?
Man kennt ja nicht meinen genauen Verbrauch

Ein bisschen Mühe musst du dir schon geben die Antworten hier zu verstehen.
Nur du kannst beurteilen, ob die Anzahl der m² und die Anzahl der dort wohnenden Personen ungefähr passen könnte, denn wir wohnen nicht da.
Die Abrechnung nach Personen hat nach deiner Erstangabe nicht gepasst, aber sie passt jetzt. Dafür passt die Abrechnung nach m² nicht mehr.



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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Noch zur Wasserabrechnung:

Wenn ich das richtig deute, bedeutet das zum Einen, dass hier das volle 3284m² Grundstück auf die Mieter angerechnet werden soll (beim Abwasser/Schmutzwasser). Dürft ihr denn den Garten auch vollständig nutzen? Oder sind wesentliche Teile des Grundstücks nur dem Vermieter, der das Objekt ebenfalls bewohnt zugänglich? Das, was nicht Gegenstand des Mietvertrages ist, darf auch nicht auf die Mieter umgelegt werden, wäre mein erstes Argument.

Ansonsten geht man laut statischem Bundesamt von 125L pro Person und Tag aus, was 45m³ im Jahr entspricht. Jetzt stellen wir mal ein kleines Rechenbeispiel an. Es sollen also anteilig 6,5 Personen dort gewohnt haben. Statisch wären das somit 292,5m³ Jahresverbrauch. Wenn ich jetzt keinen Gedankenfehler gemacht habe, soll ja der Betrag von 1182€ der Versorgungspreis sein. Das wären dann stolze 4,04€ pro m³. Bei einem eigentlich eher durchschnittlichen Preis von knapp über 2€ ist das das doppelte. Und die 2€ sind nun Preise aus beispielsweise Berlin, wo die Kartellbehörden bereits eingegriffen haben und Preissekungen zwischen 10% und 20% für 2013 und 2014 erzwungen haben (Aktueller Preis aus 2013 sind 2,02€).
Ähnlich beim Schmutzwasser. Dort sollen ja gar 1631,16€ aufgelaufen sein. Das würde 5,58€ bedeuten. Da liegen die Preise so bei 2,40€-2,50€, also auch weniger als die Hälfte.

Kann es sein, dass hier für das große Grundstück Trinkwasser für die Bewässerung von Grünflächen Und Co. eingesetzt wurde (Sprinkleranlage usw.)? Das wäre mein einziger ansatzpunkt, sowas zu erklären. Normal ist das nicht. Und ohne genaue Verbrauchsangaben in m³ würde ich so eine Abrechnung auch als Unfug zurückweisen. Ich würde vom Vermieter eine genaue Angabe darüber verlangen, wie er zu den berechnungen, vor allem hinsichtlich der "2€ pro qm und 2,76€ pro m³" kommt. Wasserverbrauch wird am Verbrauch, also den verbrauchten Litern bzw. m³ berechnet und nicht anhand der Grundstücksfläche. Oder hat der Vermieter seine eigene Wasserversorgung?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 15.01.2013 01:02

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#30
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Mein Tipp - Mietervereinmitglied werden und die das entsprechend ausfechten lassen. Die haben am meisten Ahnung. Mietvertrag und Abrechnung mitnehmen.

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0x Hilfreiche Antwort

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