markenrecht und die Prüfung

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Arsalan123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
markenrecht und die Prüfung

Wenn das Zoll die waren einbehalten hat.
In wie viel wochen muss die Markeninhaber entscheiden ob die Waren Echt sind !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Da gibt es meines Wissens nach keine verbindlichen Fristen.

Bei Privatleuten darf es aber durchaus etwas länger daueren als bei Gewerblichen.

Allerdings darf die Prüffrist nicht missbraucht werden, um den "Grauimport" zu bestrafen.
Aber auch da sind die Grenzen sind fließend, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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