imac

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
inthox
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
imac

hi!

vlt kann mir ja jemand paar hinweise geben wie ein kollege am besten vorgehen soll. folgendes:

eine firma bietet mittlerweile einen holzstandfuß fuer den imac an, der seinem identisch ist. fällt es unters UrhG oder kann die andere firma das exakt so nachbauen und selber vertreiben?

wichtig zu erwaehnen waere vlt noch, dass mein kollege damals bei der entwicklung & recherche nur ein aehnliches produkt gefunden hatte. vertrieben wurde es von einem kanadier den er damalß auch anschrieb und der ihm anschließend die erlaubnis zum verkauf fuer europa & asien erließ. dies hat er auch schrifltich.
ein patent gibt es nicht, da es nicht moeglich ist. allerdings wurde seitens des kollegen das design- und gebrauchsmuster gesichert und ist auch entsprechend aufgefuehrt beim deutschen patent- und markenamt.

patentanwalt? lizenzgebuehren verlangen? ideen? vielen dank!

edit:

alter standfuß:
https://www.amazon.de/Holzgefuehl-woodster-Standfu%C3%9F-iMac-2012/dp/B00XJD6GXU

jetzt neu auf den markt gekommener:
https://www.woodcessories.com/EcoFoot-iMac-Monitor-Staender-aus-Massivholz

(sollten die links nicht erlaubt sein wg. mogl. eigenwerbung, bitte entfernen)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Die sehen in meinen Augen noch nicht einmal ansatzweise gleich aus.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von inthox):
und der ihm anschließend die erlaubnis zum verkauf fuer europa & asien erließ.

Die hätte er wohl gar nicht benötigt.



Zitat (von inthox):
design- und gebrauchsmuster gesichert

Und immer schön verlängert worden alle 5 Jahre?



Wobei es auch darauf an kommt, was und wie genau da geschützt wurde.

"Holzklotz zum draufstellen" dürfte wohl nicht schutzfähig sein. Mit etwas Pech geht der "Kollege" also hin und gibt eine Nichtigkeitserklärung beim DPMA ab, dann ist für den die Sache erledigt.

Mag aber sein, das die Schichtholzmethode und die Fassung der USB-Anschlüsse ausreichend sein könnte um einen wirksamen Schutz zu erhalten.

Dann greift der Schutz aber nicht, weil der Kollege ja offensichtlich ganz anders fertigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
inthox
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank fuer die schnelle antwort!

der originale wortlaut im DPMA register lautet: "[DE] Ein Objekt aus Holz oder holzähnlichem Material, welches als Erhöhung eines Monitors oder Computer dient. Zusätzlich werden verschiedene technische Details wie zum Beispiel ein USB-HUB integriert"

also gehe ich davon aus, dass nichts zu machen ist weil der konkurrent "nur" mit einem holzblock arbeitet und nicht zusaetzlich mit einer usb-einheit?

edit: anmeldung zur eintragung ins register erfolgte am 19.11.2013

-- Editiert von inthox am 13.08.2018 18:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von inthox):
also gehe ich davon aus, dass nichts zu machen ist weil der konkurrent "nur" mit einem holzblock arbeitet und nicht zusaetzlich mit einer usb-einheit?

Wenn der Test alles ist, dann wird es wohl gar keinen Schutz geben der entsprechende Gegenwehr überleben wird - selbst wenn der Mitbewerber da noch einen USB-Hub reindübeln würde.



Ich rate mal: bei der Eintragung am Fachanwalt gespart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
inthox
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das weiß ich ehrlich gesagt nicht. ich konnte aber eben in erfahrung bringen, dass das der schutz nicht erneuert wurde. damit hat sich meine frage eigentlich schon fast erledigt ...

gibt es hier noch iwas zu reißen mit dem UrhG?

vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Ein Objekt aus Holz oder holzähnlichem Material, welches als Erhöhung eines Monitors oder Computer dient. Zusätzlich werden verschiedene technische Details wie zum Beispiel ein USB-HUB integriert


Dafür bekommt man weder Patent noch Gebrauchsmuster, weil es so viel zu allgemein gehalten ist.
Was hat der Eintragende denn geglaubt, daß es einen pauschalen Schutz auf Holzuntersetzer gibt? So naiv kann man doch eigentlich gar nicht sein.

Zitat:
gibt es hier noch iwas zu reißen mit dem UrhG?


Unwahrscheinlich. Es haben doch schon mehrere hier geäußert, daß sie die Artikel nicht mal annähernd für gleich aussehend halten. Damit ist dann auch nichts mehr zu reißen.
Im Prinzip versuchst du gerade, ein Schutzrecht auf "Held rettet schöne Frau" zu bekommen und von "Thor" bis "Oblivion" jedem Film zu untersagen, dein "Werk" zu "kopieren".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
inthox
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke fuer deinen beitrag. das gebrauchsmuster ist bereits - entsprechend dem wortlaut - so beim dpma eingetragen. ein patent ist - wie bereits erwaehnt - auch nicht moeglich gewesen.
tatsaechlich gab es aber bis dato keinen holzuntersetzer fuer imacs. das einzige aehnliche produkt wurde in amerika&kanada vertrieben.

da der gebrauchsmusterschutz aber - wie erwaehnt - nicht verlaengert wurde, ist er erloschen. insofern spielt es keine rolle mehr ob dies vor gericht standhalten wuerde. aber dem allgemeinen kanon hier zu entnehmen saehen die chancen dafuer von vornherein nicht gut aus da sich das produkt vom konkurrenten zu sehr unterscheidet.

dies leuchtet mir allerdings noch nicht ganz ein ... inwiefern liegt hier ein signifikanter unterschied zwischen den produkten vor?! rein optisch und vom gebrauchszweck here sehe ich den nicht (kann mich auch irren). hoechstens in der art und weise wie und mit welchem materialien der standfuß hergestellt wird. ist das ausreichend um eine verletzung zu verneinen?

-- Editiert von inthox am 14.08.2018 14:12

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat:
dies leuchtet mir allerdings noch nicht ganz ein ... inwiefern liegt hier ein signifikanter unterschied zwischen den produkten vor?!


Einmal mit USB und einmal ohne.
Einmal Massiv und einmal Schichtholz

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

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