Hallo, unter Fotografen ziemlich bekannt ist die Plattform Fotocommunity.de, in der Szene abgekürzt als "fc".
Ich würde gerne eine Seite erstellen für unsere lokale Fotoszene und dabei als Domain fc-wohnort.de nutzen.
Ist das erlaubt oder können bereits die zwei Buchstaben "fc" als Begriff geschützt sein?
(Ich erinnere mich an studiVZ-Zeiten, da gab es auch andere Domains mit VZ, die aber deswegen abgemahnt wurden)
Zwei Buchstaben bereits geschützt?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Wenn du FC im Sinne von Fotocommunity nutzt, wird das ein Problem geben.
Wenn du FC im Sinne von Fussballclub benutzt, bekommst du ein Problem, wenn es schon einen Fußballclub in dem Verein gibt.
Die eigentlichen Buchstaben FC sind vermutlich nicht geschützt (und auch nicht schützbar). Aber im Kontext sieht das dann wieder ganz anders aus.
Und wie sieht es aus, wenn ich nirgends den Begriff Fotocommunity benutze aber trotzdem fc-wohnort.de verwende?
FC könnte ja auch Fotoclub oder sowas bedeuten.
Auch habe ich mal bei der DPMA geschaut, für die Fotocommunity.de sind zwar Wort/Bild-Marken eingetragen, der Name Fotocommunity ist aber nicht geschützt.
(Hat mal jemand versucht, wurde aber abgelehnt: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/301333238/DE)
Also darf man den Begriff doch verwenden, oder?
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"Fotocommunity" wäre in Deutschland wohl ein freihaltebedürftiger Gattugnsbegriff.
Die Kombination "FC-Wohnort" könnte je nach Verbreitungsgrad des Originals problematisch sein.
Es könnte eine Verwechslungsgefahr entstehen mit den Buchstaben "fc". Dann wird es problematisch.
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