Zwei Buchstaben bereits geschützt?

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Zwei Buchstaben bereits geschützt?

Hallo, unter Fotografen ziemlich bekannt ist die Plattform Fotocommunity.de, in der Szene abgekürzt als "fc".
Ich würde gerne eine Seite erstellen für unsere lokale Fotoszene und dabei als Domain fc-wohnort.de nutzen.

Ist das erlaubt oder können bereits die zwei Buchstaben "fc" als Begriff geschützt sein?
(Ich erinnere mich an studiVZ-Zeiten, da gab es auch andere Domains mit VZ, die aber deswegen abgemahnt wurden)

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wenn du FC im Sinne von Fotocommunity nutzt, wird das ein Problem geben.

Wenn du FC im Sinne von Fussballclub benutzt, bekommst du ein Problem, wenn es schon einen Fußballclub in dem Verein gibt.

Die eigentlichen Buchstaben FC sind vermutlich nicht geschützt (und auch nicht schützbar). Aber im Kontext sieht das dann wieder ganz anders aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Und wie sieht es aus, wenn ich nirgends den Begriff Fotocommunity benutze aber trotzdem fc-wohnort.de verwende?
FC könnte ja auch Fotoclub oder sowas bedeuten.

Auch habe ich mal bei der DPMA geschaut, für die Fotocommunity.de sind zwar Wort/Bild-Marken eingetragen, der Name Fotocommunity ist aber nicht geschützt.
(Hat mal jemand versucht, wurde aber abgelehnt: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/301333238/DE)

Also darf man den Begriff doch verwenden, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

"Fotocommunity" wäre in Deutschland wohl ein freihaltebedürftiger Gattugnsbegriff.

Die Kombination "FC-Wohnort" könnte je nach Verbreitungsgrad des Originals problematisch sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Es könnte eine Verwechslungsgefahr entstehen mit den Buchstaben "fc". Dann wird es problematisch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.487 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen