Wortmarke Produktbeschreibung

17. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
madrew
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wortmarke Produktbeschreibung

Hallo liebe Community.

Nehmen wir an, eine fiktive Firma möchte ihr innovatives Produkt, welches Milch durch Zugabe einer Essenz innerhalb von Sekunden zu Käse verwandelt für die Vermarktung benennen und diesen Produktnamen schützen lassen.

Wäre die Bezeichnung 'cheese on time' bzw: 'käse on time' schutzwürdig oder lediglich 'on time' in der jeweiligen Warengruppe des dpma? Da die lediglich das Produkt bezeichnenden Wortlaute ja prinzipiell nicht schutzwürdig sind.

Wie würde es sich in der gleichen Konstellation mit Bindestrichen bzw. zusammengeschrieben verhalten? (cheese-on-time bzw. cheeseontime)

Und zum Thema der Verwechslungsgefahr: Hätte die Molkerei Glückskuh mit ihrer im dpma eingetragenen Marke 'Glückskuh Cheese time' (gleiche Warengruppe) berechtigte Ansprüche gegenüber der neu eingetragenen Marke 'Cheese on time'?

Ich freue mich über Eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Hätte die Molkerei Glückskuh mit ihrer im dpma eingetragenen Marke 'Glückskuh Cheese time' (gleiche Warengruppe) berechtigte Ansprüche gegenüber der neu eingetragenen Marke 'Cheese on time'?


Es wäre wohl verwechslungsfähig, da "on" keine prägende Wirkung für den Gesamteindruck hat.

Zitat:
Wäre die Bezeichnung 'cheese on time' bzw: 'käse on time' schutzwürdig


Unklar. Handelt es sich um eine Hardware zur Herstellung von Käse oder um die Essenz, die darunter verkauft werden soll?
Man könnte evtl. argumentieren, eine Hardware unter diesem Namen sei damit noch zu generisch beschrieben, ähnlich wie bei "Schnellkochtopf".
Anders könnte es evtl. bei blumigeren Namen wie "Käseturbo" oder "Lightning Cheese Maker" aussehen.

Zitat:
oder lediglich 'on time' in der jeweiligen Warengruppe


"On time" wäre wohl auch noch glatt beschreibend (ähnlich "schnell", "quick", "fix").

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