Hallo,
ich wollte mir gerade einen kleinen online Shop aufbauen, in dem ich Puzzle verkaufe. Dafür versuche ich gerade herauszufinden, welche Motive/ Bilder geschützt sind und welche nicht. Daher frage ich mich, wie ich am besten herausfinden kann ob zum Beispiel eines dieser beiden Motive geschützt ist. Vor allem wie steht es mit Bildern von Van Gogh, bei denen das Urheberrecht schon abgelaufen ist? (Hier Bild 3)
Bild 1: https://ibb.co/mV6hB8
Bild 2: https://ibb.co/mV6hB8
Bild 3: https://ibb.co/giVsB8
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Wie finde ich heraus ob diese Bilder geschützt sind?
26. Juli 2018
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Frage vom 26. Juli 2018 | 13:24
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie finde ich heraus ob diese Bilder geschützt sind?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2018 | 00:25
Von
Status: Schlichter (7123 Beiträge, 1490x hilfreich)
Ich drehe es andersrum:
Wenn es keine einwandfreie Lizenz gibt, dass das Bild überall verwendet werden darf, ist es geschützt.
#2
Antwort vom 13. August 2018 | 09:26
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 33x hilfreich)
von welcher seite hast du die denn?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. August 2018 | 11:04
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Nur von entsprechenden seriösen Quellen kaufen. Kaufen. Die wenigsten (guten und qualitativ hochwertigen) Bilder gibt's kostenlos. Eigentlich keine, denn Fotografen wollen auch Geld verdienen
Gewerbliche Verwender werden direkt mit viel höheren "Preisen" zur Kasse gebeten - wollen Sie das wirklich für die Ersparnis von 20€ riskieren?
-- Editiert von fb367463-2 am 13.08.2018 11:08
#4
Antwort vom 13. August 2018 | 12:47
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatDafür versuche ich gerade herauszufinden, welche Motive/ Bilder geschützt sind und welche nicht. Daher frage ich mich, wie ich am besten herausfinden kann ob zum Beispiel eines dieser beiden Motive geschützt ist. Vor allem wie steht es mit Bildern von Van Gogh, bei denen das Urheberrecht schon abgelaufen ist? :
Alle Fotos, Gemälde, Zeichnungen usw. sind urheberrechtlich geschützt. In der Regel endet die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Urhebers (genau: am Ende des Jahres, in dem sich der Tod des Urhebers zum 70.mal jährt).
"Einfache Lichtbilder" ohne Schöpfungshöhe (§72 UrhG ) haben eine kürzere Schutzfrist (50 Jahre nach Erstellung bzw. Erstveröffentlichung) - man sollte aber davon ausgehen, daß die allermeisten Fotos Lichtbildwerke im Sinne von §2 UrhG sind und keine "einfachen Lichtbilder".
Wenn der Urheber bekannt ist (van Gogh), lässt sich das Todesdatum leicht recherchieren. Anderenfalls kann es schwierig oder sogar unmöglich sein. Dann muss man das so hinnehmen.
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