Werbung mit fremden Marken

16. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Woingenau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbung mit fremden Marken

Guten Tag,

darf eine Autovermietung auf Plakaten Autos mit sichtbarem Markennamen abbilden ?
§ 23 Abs. 3 MarkenG verlangt ja die Notwendigkeit, die denke ich mal nicht gegeben ist. Oder gilt hier der Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 MarkenG ?

Danke für eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Woingenau):
§ 23 Abs. 3 MarkenG verlangt ja die Notwendigkeit, die denke ich mal nicht gegeben ist.

Natürlich ist die gegeben. Denn das Image der Marken ist für die Geschäftsanabahnung und den potentiellen Mieter ja durchaus relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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