Guten Tag,
darf eine Autovermietung auf Plakaten Autos mit sichtbarem Markennamen abbilden ?
§ 23 Abs. 3 MarkenG
verlangt ja die Notwendigkeit, die denke ich mal nicht gegeben ist. Oder gilt hier der Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 MarkenG
?
Danke für eure Hilfe
Werbung mit fremden Marken
16. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. Januar 2017 | 16:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbung mit fremden Marken
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Januar 2017 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitat:§ 23 Abs. 3 MarkenG verlangt ja die Notwendigkeit, die denke ich mal nicht gegeben ist.
Natürlich ist die gegeben. Denn das Image der Marken ist für die Geschäftsanabahnung und den potentiellen Mieter ja durchaus relevant.
Und jetzt?
Schon
268.387
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
26 Antworten