Vor Abmahnung schützen?

26. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
XRay1992
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Vor Abmahnung schützen?

Hey,

ich habe gerade diesen Artikel bei einem Ebay Verkäufer gefunden.
Kann man sich dadurch eine Abmahnung ersparen und somit viel Geld sparen?

Hier ein Hinweis für unsere Mitbewerber:

K E I N E A B M A H N U N G O H N E K O N T A K T


Sollte jemand Ansprüche jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten geltend machen wollen, so bitten wir zur Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und den daraus entstehenden Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Wir sagen bereits hier verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würden wir wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurückweisen. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden wir mit einer negativen Feststellungsklage beantworten.



Mit freundlichen Grüßen
XRay1992

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:
Kann man sich dadurch eine Abmahnung ersparen und somit viel Geld sparen?

Grundsätzlich Nein

Es gibt aber Fälle in denen dann ersteinmal ein normales Schreiben kommt.

Die Abmahnfuzzis die auf schnelles Geld aus sind werden solche Firmen aber warscheinlich außen vorlassen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
XRay1992
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)



Was meinen Sie mit solche Firmen außen vorlassen?
Sie werden sie erstmal nicht abmahnen?

Ich werde sowieso nicht gewerblich handeln.
Werde nur 1-2 Produkte verkaufen und will mich damit absichern.

Grüße

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-- Editiert am 26.12.2010 23:22

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:
Was meinen Sie mit solche Firmen außen vorlassen?
Sie werden sie erstmal nicht abmahnen?

Genau. Die wollen normalerweise schnelles Geld und keine Komplikationen wie Gegenwehr ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wir sagen bereits hier verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist.


Das ist der erste Denkfehler, denn Wiederholungsgefahr wird schon durch Erstbegehung begründet und nur durch ein strafbewehrtes (!) Unterlassungsversprechen (also nicht nur durch ein "ich mach nie wieder, ich schwör!") beseitigt.

quote:
Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht


Eine solche besteht hier natürlich nicht in der behaupteten Form, denn selbstverständlich darf sich der Rechteinhaber beim Vorgehen gegen den Rechtsverletzer anwaltlich beraten lassen und diese Kosten sind ersatzfähiger Schaden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
XRay1992
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie formuliere ich es dann richtig, sodass ich keine Abmahnung bekomme sonder nur eine "Verwarnung" .

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Gar nicht. Einen solchen "Zauberspruch" gibt es nicht.

Das ist genau so sinnfrei wie die Frage "Wie begehe ich denn einen Betrug, damit ich beim ersten mal nicht bestraft werde?".

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ich geh jetzt 200km/h in der Stadt fahren. Ich hab ja ein Schild: Kein Strafzettel ohne Schimpfen.

So ein Quatsch nützt oder hilft gar nicht.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Wie formuliere ich es dann richtig, sodass ich keine Abmahnung bekomme sonder nur eine "Verwarnung" .


Das klappt schon deshalb nicht, weil Jeder Jedem eine Abmahnung zuschicken kann. Ob er danach auch die Kosten für Abmahnung und Anwalt liquidieren kann, wäre die nächste Frage - bei deren Klärung auf Anrufen ein Zivilgericht hilft, gegen kleine Gebühren.

Zwei sichere Wege gäbe es allerdings.

A. Man unterlässt vor einer notwendig werdenden Unterlassungserklärung einfach schon mal freiwillig jeden Verstoß gegen die Recht Dritter. (Was ja den meisten Menschen selbst im geschäftlichen Verkehr tagtäglich jahrzehntelang gelingt ...)

B. Wenn einem A. nicht gelungen ist, gibt man a priori eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, dann wird es schwer, für ein Verlangen danach noch Anwaltsgebühren zu verlangen - oder doch nicht? Weil man ja als Laie keine Ahnung hat, was der Unterlassungserklärer da von einem will?

C. Dann also doch lieber A.!

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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