Hey,
ich habe gerade diesen Artikel bei einem Ebay Verkäufer gefunden.
Kann man sich dadurch eine Abmahnung ersparen und somit viel Geld sparen?
Hier ein Hinweis für unsere Mitbewerber:
K E I N E A B M A H N U N G O H N E K O N T A K T
Sollte jemand Ansprüche jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten geltend machen wollen, so bitten wir zur Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und den daraus entstehenden Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Wir sagen bereits hier verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würden wir wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurückweisen. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden wir mit einer negativen Feststellungsklage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
XRay1992
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Vor Abmahnung schützen?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
quote:
Kann man sich dadurch eine Abmahnung ersparen und somit viel Geld sparen?
Grundsätzlich Nein
Es gibt aber Fälle in denen dann ersteinmal ein normales Schreiben kommt.
Die Abmahnfuzzis die auf schnelles Geld aus sind werden solche Firmen aber warscheinlich außen vorlassen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Was meinen Sie mit solche Firmen außen vorlassen?
Sie werden sie erstmal nicht abmahnen?
Ich werde sowieso nicht gewerblich handeln.
Werde nur 1-2 Produkte verkaufen und will mich damit absichern.
Grüße
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-- Editiert am 26.12.2010 23:22
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Was meinen Sie mit solche Firmen außen vorlassen?
Sie werden sie erstmal nicht abmahnen?
Genau. Die wollen normalerweise schnelles Geld und keine Komplikationen wie Gegenwehr ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Wir sagen bereits hier verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist.
Das ist der erste Denkfehler, denn Wiederholungsgefahr wird schon durch Erstbegehung begründet und nur durch ein strafbewehrtes (!) Unterlassungsversprechen (also nicht nur durch ein "ich mach nie wieder, ich schwör!") beseitigt.
quote:
Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht
Eine solche besteht hier natürlich nicht in der behaupteten Form, denn selbstverständlich darf sich der Rechteinhaber beim Vorgehen gegen den Rechtsverletzer anwaltlich beraten lassen und diese Kosten sind ersatzfähiger Schaden.
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Wie formuliere ich es dann richtig, sodass ich keine Abmahnung bekomme sonder nur eine "Verwarnung" .
Grüße
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Gar nicht. Einen solchen "Zauberspruch" gibt es nicht.
Das ist genau so sinnfrei wie die Frage "Wie begehe ich denn einen Betrug, damit ich beim ersten mal nicht bestraft werde?".
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Ich geh jetzt 200km/h in der Stadt fahren. Ich hab ja ein Schild: Kein Strafzettel ohne Schimpfen.
So ein Quatsch nützt oder hilft gar nicht.
Uwe
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quote:
Wie formuliere ich es dann richtig, sodass ich keine Abmahnung bekomme sonder nur eine "Verwarnung" .
Das klappt schon deshalb nicht, weil Jeder Jedem eine Abmahnung zuschicken kann. Ob er danach auch die Kosten für Abmahnung und Anwalt liquidieren kann, wäre die nächste Frage - bei deren Klärung auf Anrufen ein Zivilgericht hilft, gegen kleine Gebühren.
Zwei sichere Wege gäbe es allerdings.
A. Man unterlässt vor einer notwendig werdenden Unterlassungserklärung einfach schon mal freiwillig jeden Verstoß gegen die Recht Dritter. (Was ja den meisten Menschen selbst im geschäftlichen Verkehr tagtäglich jahrzehntelang gelingt ...)
B. Wenn einem A. nicht gelungen ist, gibt man a priori eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, dann wird es schwer, für ein Verlangen danach noch Anwaltsgebühren zu verlangen - oder doch nicht? Weil man ja als Laie keine Ahnung hat, was der Unterlassungserklärer da von einem will?
C. Dann also doch lieber A.!
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
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