Verwendung von Markennamen

2. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2011 03:38:11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung von Markennamen

Hallo.

wir betreiben eine Eventagentur und haben für eine kommende Veranstaltung einen Flyer zur Werbung erstellt. Auf diesen führen wir die Namen der DJ's und dahinter die Labelbezeichnung, sofern ein DJ unter einem bestimmten Label auflegt.
Nun hatten wir einen DJ der zu keinem festen Label gehört, sondern regelmäig in einem bestimmten CLub auflegt. Nun haben wir den Clubnamen als Label verwendet, da dies in der Muskbranche üblich ist und eine Abmahnung des Clubbetreibers erhalten.

Unsere Frage.

1. Ist es rechtens, wenn wir den DJ, nicht die Veranstaltung selbst, mit dem Zusatz des Clubs bewerben, ohne dass hierbei eine Schädigung des Clubs entstehen kann. (§23 MarkG)

2. Ist die Abmahnung rechtens wenn Sie formale Fehler, wie Schriftart, Größe, ohne Unterschrift aufweist.

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ist es rechtens, wenn wir den DJ, nicht die Veranstaltung selbst, mit dem Zusatz des Clubs bewerben, ohne dass hierbei eine Schädigung des Clubs entstehen kann. (§23 MarkG)


Ist doch beides im geschäftlichen Verkehr. Hat der DJ denn das Recht, mit dem Namen des Clubs beworben zu werden?

quote:
Ist die Abmahnung rechtens wenn Sie formale Fehler, wie Schriftart, Größe, ohne Unterschrift aufweist.


Seit wann sind Schriftart und Größe "formale Fehler"?

Eine Abmahnung ist sowieso nur eine freundliche Aufforderung, das ganze außergerichtlich zu klären. Als nächstes wird dir vermutlich dann eine Einstweilige Verfügung plus eine fette Gerichtskostenrechnung eintrudeln, wenn du die Abmahnung einfach ignorierst. Ab zum Anwalt!

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