Hallo,
ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig mit meiner Frage.
Eine Universität XYZ möchte eine umfangreiche Uni-App für die Studenten mit einer Reihe von Funktionen und Inhalten programmieren.
Es sind zum momentanen Zeitpunkt schon einige kleinere Apps im Umlauf, die Inhalte dieser Universität verwenden (z.B. Mensa-App zum Anzeige des Speiseplans, Anzeige des persönlichen Vorlesungsplans,...). Hierbei handelt es sich um keine offiziellen Apps der Universität, sondern um selbstprogrammierte Apps von Studenten.
Um möglichst optimale Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, möchte die Universität XYZ gerne erreichen, dass nur noch die offizielle Uni-App von den Studenten genutzt wird, da die Gefahr groß ist, dass "inoffizielle" Apps, heimlich Login-Daten und Uni-Account-Daten der Studenten missbrauchen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Hat die Universität die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen, dass eine inoffizielle App mit dem Namen der Universität XYZ wirbt?
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Verwendung von "Firmennamen" in APP
29. Januar 2013
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Frage vom 29. Januar 2013 | 16:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung von "Firmennamen" in APP
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#1
Antwort vom 29. Januar 2013 | 17:54
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
Ungefähr jein.
Unzulässig wäre, fälschlich den Eindruck zu erwecken, es handele sich um eine offizielle Software der Universität.
Somit wäre "Uni Poppelshausen Speiseplan-App" problematisch.
Hingegen ist "Lageplan-App für die Uni Poppelshausen" glatt beschreibend und damit nicht via MarkenG angreifbar, §23 MarkenG
.
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