Hallo Rechtforum,
zunächst einmal vielen Dank, dass es euch gibt. Der Betreff sagt ja schon einiges über mein Problem aus. Ich habe mich ein bisschen in das Thema eingelesen und mein Bauchgefühl sagt mir dass es in Ordnung ist, Textpassagen aus einem lizenzierten Softwarehandbuch zu übernehmen, wenn das Unternehmen die Lizenz für die Software besitzt. Gründe hierfür liegen darin, dass (soweit ich weiß) man sogar das Recht besitzt, die Software an sich zu verändern (für die eigene Nutzung), wenn man die Lizenz besitzt. Somit dürfte es bei dem Handbuch ebenfalls kein Problem sein.
Ich wollte eine kurze Bestätigung von erfahreneren Leuten und hoffe hier auf eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
juri1554
-- Editiert von juri1554 am 21.09.2018 11:07
Unternehmen: Texte aus lizenziertem Softwarehandbuch für unternehmensinternes Handbuch übernehmen
21. September 2018
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Frage vom 21. September 2018 | 11:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmen: Texte aus lizenziertem Softwarehandbuch für unternehmensinternes Handbuch übernehmen
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#1
Antwort vom 21. September 2018 | 13:47
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatSomit dürfte es bei dem Handbuch ebenfalls kein Problem sein. :
Das Recht zur Veränderung der Software fließt aber aus dem Abschnitt 8 "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme" im UrhG. Für normale Werke (Bücher) gilt das nicht.
#2
Antwort vom 21. September 2018 | 14:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Recht zur Veränderung der Software fließt aber aus dem Abschnitt 8 "Besondere Bestimmungen für Computerprogramme" im UrhG. Für normale Werke (Bücher) gilt das nicht. :
Vielen Dank für deine Antwort!
Somit darf ich also die Abschnitte nicht ohne die Zustimmung/Erlaubnis wortwörtlich rauskopieren? Wie sieht es mit der sinngemäßen Übernahme aus, ohne einen Verweis auf die Originalquelle, wie mit einem Verweis?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. September 2018 | 15:01
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitatmein Bauchgefühl sagt mir dass es in Ordnung ist, Textpassagen aus einem lizenzierten Softwarehandbuch zu übernehmen, wenn das Unternehmen die Lizenz für die Software besitzt. :
Das Bauchgefühl trügt.
Zitat:
Gründe hierfür liegen darin, dass (soweit ich weiß) man sogar das Recht besitzt, die Software an sich zu verändern (für die eigene Nutzung), wenn man die Lizenz besitzt.
Die Veränderung der Software bedarf der Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers - es sei denn sie erfolgt in den (relativ engen) Grenzen, die §69d UrhG zieht.
Zitat:
Somit dürfte es bei dem Handbuch ebenfalls kein Problem sein.
Das Handbuch hat damit nix zu tun. Das Handbuch ist (im Regelfall) ein eigenständiges Textwerk. (Ausnahme: die Schöpfungshöhe wäre so gering, daß gar kein urheberrechtlicher Schutz besteht.)
Wenn das Handbuch zusammen mit der Software geliefert wird, darf man damit genau dasselbe machen wie mit einem Handbuch, das man im Laden kauft. Es lesen, einzelne Kopien für ausschließlich private Zwecke herstellen (fällt bei einem Unternehmen schon mal weg, das hat keine privaten Zwecke), usw.
#4
Antwort vom 21. September 2018 | 15:03
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat[q :
Somit darf ich also die Abschnitte nicht ohne die Zustimmung/Erlaubnis wortwörtlich rauskopieren?
Nein.
Zitat:Wie sieht es mit der sinngemäßen Übernahme aus, ohne einen Verweis auf die Originalquelle, wie mit einem Verweis?
Die reinen Inhalte von Texten haben keinen urheberrechtlichen Schutz. Ein sinngemäßes Übernehmen ist insofern unproblematisch.
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