Supreme Box Logo

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Supreme Box Logo

Moin Moin,
ich habe kürzlich erfahren, dass das bekannte und gehypete "Box Logo" der Modemarke Supreme nicht urheberrechtlich geschützt werden konnte, bzw. dass gerade wieder ein neuer Antrag auf Schutz der Wort-/Bildmarke gestellt wurde.
Ich als Laie verstehe das so, dass im Moment jeder T-Shirts mit besagtem Logo drauf verkaufen dürfte, solange es nicht unter dem Markennamen Supreme New York vertrieben wird und solange dieser Antrag nicht genehmigt wurde. Ist das so richtig oder habe ich da etwas nicht beachtet?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Ihre Antworten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat:
Ich als Laie verstehe das so, dass im Moment jeder T-Shirts mit besagtem Logo drauf verkaufen dürfte, solange es nicht unter dem Markennamen Supreme New York vertrieben wird und solange dieser Antrag nicht genehmigt wurde.


Ich als Laie würde ein Shirt, auf dem jemand ein Logo einer bekannten Marke drucken lässt um es teurer zu verkaufen als Plagiat bezeichnen. Eine Fälschung die illegal ist.

Im übrigen dürfte die Kombination Mode (Shirt, Jacke usw.) mit dem Namen Supreme weiterhin geschützt sein. Es gibt neben dem Schutz von Logos auch geschützte Wortmarken in Verbindung mit Produkten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von EuleMitKeule):
Ist das so richtig oder habe ich da etwas nicht beachtet?

Ja, nämlich die Tatsache, das in Deutschland urheberrechtlicher Schutz so wie markenrechtlicher Schutz nicht erst dann entstehen wenn diese irgendwo eingetragen werden, sondern das diese schon Kraft Gesetzes Schutz genießen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay das verstehe ich.
Jedoch steht beispielsweise bei Wikipedia, dass das Logo in der Public Domain ist, da es sich um einfache geometrische Formen handelt, welche nicht geschützt werden können.
Wenn man ein Plagiat dann verkaufen sollte, ohne es irgendwie als "Supreme"-Produkt zu kennzeichnen, verstehe ich immer noch nicht an welcher Stelle jetzt welches Gesetz greifen sollte.

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#4
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Möchtest du jetzt unter der Marke Supreme verkaufen, weil es noch nicht geschützt ist? Diese Gefahr solltest du nicht eingehen, denn was ist, wenn die Marke gerade jetzt geschützt wird? Suche dir eine andere Marke für deine Artikel aus und kontrolliere, ob diese Marke bereits existiert, bevor du Ärger bekommst.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wenn X durch Nutzung des Logos vortäuscht, er sei U oder das dei mit dem Logo versehene Ware von U wäre. Dann haben wir zum einen den möglichen Straftatbestand des Betruges.
Zum anderen könnte der echte U im Rahnen der Gesetzgebung des unlauteren Wettbewerbs gegen die Ausbeutung seines Rufes vorgehen.

Egal was in Wikipaedia steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Scheinbar haben Sie mich nicht richtig verstanden.
1. Ich selbst möchte sowieso gar nichts machen, es ist nur etwas, das mir in den Kopf gekommen ist und mich beschäftigt.
2. Es soll nicht vorgetäuscht werden, dass es sich um Produkte der Marke Supreme / Supreme New York handelt oder der Verkäufer Supreme / Supreme New York ist.
Unsere erfundene Marke könnte man z.B. "Box Logo Shirts Germany" nennen und Shirts produzieren, welche eine rote Box mit einem Schriftzug aufgedruckt haben. Ob dieser Schriftzug nun "Supreme" ist oder etwas anderes sollte dabei eigentlich keine Rolle spielen aufgrund dem fehlendem Schutz.
Solange Kunden explizit darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um Originalware handelt.
Was die Sache mit dem unlauteren Wettbewerb angeht verstehe ich noch nicht, wodurch genau der Tatbestand erfüllt sein soll. Könnten Sie darauf noch etwas genauer eingehen?

-- Editiert von EuleMitKeule am 02.08.2018 21:37

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#7
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe hierzu eine interessante Entscheidung des OLG Düsseldorf gefunden.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2014, I-15 U 49/14 , Tz. 131

"Eine unangemessene Rufausnutzung liegt erst vor, wenn die Eigenart und die Besonderheiten des Originalerzeugnisses zu Qualitätserwartungen führen, die diesem Produkt zugeschrieben werden und der Nachahmung deshalb zu Gute kommen, weil der Verkehr sie mit dem Original verwechselt."
Nun kann man meines Erachtens bei einem Logo, das auf Grund seiner Unbesonderheit nicht geschützt werden kann, nicht von einer Eigenheit des Produktes sprechen. Außerdem sollen Käufer nicht getäuscht werden, da vorm Kauf explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um Supreme-Ware handelt.

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#8
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay ich habe mir noch ein paar Urteile durchgelesen und offenbar ist der Tatbestand doch schon dadurch erfüllt, dass Leute auf der Straße die Ware verwechseln könnten. Angeblich würde ihr "Prestigedenken" dadurch angeregt werden und sie würden zum Kauf der Nachahmungen angeregt werden.
Für mich nicht wirklich verständlich, aber dann mache ich die Shirts halt nur für mich selbst. :)

-- Editiert von EuleMitKeule am 02.08.2018 21:57

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

:respekt:

Genau so sieht es aus. Gute Entscheidung!

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von EuleMitKeule):
Okay ich habe mir noch ein paar Urteile durchgelesen und offenbar ist der Tatbestand doch schon dadurch erfüllt, dass Leute auf der Straße die Ware verwechseln könnten.


Das genügt nicht!

Urheberrechtlich käme kein Verbotsrecht in Betracht, weil das Logo "zu einfach" ist, um daran Rechte aus "dem Werk einer persönlich-geistigen Schöpfung" geltend machen zu können.

Markenrechtlich besteht keine Handhabe, solange kein Schutz aus
a) einer EINITRAGUNG einer -erst im Anmeldeverfahren befindlichen- Markenanmeldung besteht
b) einer erlangten VERKEHRSGELTUNG einer Markenzeichenbenutzung entstanden ist ( wofür regelmäßig der Nachweis gefordert wird, das in ca. 30% der Verkehrskreise Bekanntheit der Benutzung besteht, wofür grundsätzlich nur die Vorlage einer Verbraucherbefragung anerkannt wird).

Wettbewerbsrechtlich kann kein Verbot ausgesprochen werden, wenn die Ware(!) keine Eigenart aufweist, die einen besonderen Nachahmungsschutz rechtfertigt.

Kennzeichenrechtlich kommt allerdings in Betracht, daß an dem fraglichen Kennzeichen Rechte als "geschäftliche Bezeichnung" erworben worden sein könnten, weil es dafür ausreicht, daß das Zeichen z.B. als Unternehmenskennzeichen Verkehrsgeltung erlangt hat ( wofür es genügt, daß unter dieser Firmenbezeichnung -in Deutschland- der Geschäftsbetrieb aufgenommen wurde. )

Zitat:
Man könnte ... Shirts produzieren, welche eine rote Box mit einem Schriftzug aufgedruckt haben.
Solange Kunden explizit darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um Originalware handelt.


Das wäre unter dem Gesichtspunkt einer unlauteren vergleichenden Werbung wettbewerbsrechtlich unzulässig: wer -zulässigerweise- Nachahmungen einer Markenware anbietet, der handelt dabei unlauter, § 6 UWG , wenn er dabei die Marke oder deren Hersteller erkennbar macht.

Zulässig wäre grundsätzlich eine Werbung mit Vergleichen mit Markenprodukten, wenn die Vergleiche objektiv sind, keine Ausbeutung der Markenwertschätzung vorliegt, und keine Herabsetzung ( "besser als", "effektiver als", "Strapazierfähiger als", "besser auf Kundenbedürfnisse abgestimmt als" ) erfolgt.

"Unsere "NoName"-Tshirts sind aus 1a-Baumwolle, die Supreme-TShirts aus 0815-Material. Unsere TShirts kosten 9,95€, die Supreme-Shirts 69,95€"

RK

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#11
 Von 
Tonycross
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und wie sieht es aus wenn man ein rotes Box Logo mit dem Namen „München" statt „Supreme" verwendet?

Ist das zulässig oder verletzt man damit die Rechte dieser Modemarke?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Alleine schon die Box - also das Logo (ohne den Text) kann einen Wiedererkennungswert haben und ist somit geschützt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat:
wie sieht es aus wenn man ein rotes Box Logo mit dem Namen „München" verwendet?


Zulässig.

Zitat (von cirius32832):
Alleine schon die Box - also das Logo (ohne den Text) kann einen Wiedererkennungswert haben und ist somit geschützt.


Das rote Rechteck ist wohl weder als Marke eingetragen, noch hat es als Marke Verkehrsgeltung erlangt ---> kein (eigenständiger) Markenschutz für ein "rotes Rechteck".

Das als Marke geschützte Zeichen "Das weißgeschriebene Wort "Supreme" auf einer roten rechteckigen Fläche" dürfte dem Zeichen
"Das weißgeschriebene Wort "München" auf einer roten rechteckigen Fläche" ausreichend unähnlich sein. Ein verwechslungsrelevanter Ähnlichkeitseindruck wird nicht allein aufgrund der Übereinstimmung in Form und Farbe der Fläche begründet werden können, auf der sich die Zeichen "Supreme" und "München" befinden.

RK

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