Schmuck Nachahmung?

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Alinadana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmuck Nachahmung?

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich möchte womöglich Modeschmuck (kein Gold-oder Silberschmuck),meistens aus Zink Legierungen,in meinem E-bay Shop verkaufen. Jetzt hat der nette Mann vom Zoll mich vor Plagiaten und Nachahmungen gewarnt. Jetzt die Frage: Woher erkenne ich das der Schmuck eine Nachahmung ist? (auf dem Schmuck ist kein Markenname enthalten).Kann man die Schmuckstücke in irgendwiner Datenbank vergleichen?Oder gibt es Anwälte die anhand der Bilder prüfen können ob man diese verkaufen kann?

Ich hoffe irgendjemand kann mir helfen?



-----------------
""

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Woher erkenne ich das der Schmuck eine Nachahmung ist?

Idealerweise durch Einzelvergleich mit potentiellen Originalen von den Original Herstellern.



quote:
Oder gibt es Anwälte die anhand der Bilder prüfen können ob man diese verkaufen kann?

Sicher. Wenn du dir das leisten kannst ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alinadana
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort.
Das ist genau mein Problem, wenn ich mir den Schmuck ansehe sehe ich keine Ähnlichkeit mit anderen Original Schmuckstücken. Dabei ist mir jedoch bewusst, dass es bestimmt einige gibt die ich gar nicht kenne.

Weis jemand ob es womöglich eine Datenbank gibt oder ähnliches auf der man vergleichen könnte?

Sind es Patentanwälte an die ich mich wenden müsste?







-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

1.) Nicht jedes Schmuckstück ist geschützt als "4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke ... der angewandten Kunst" laut § 2 UrhG .

2.) Nicht jedes Schmuckstück ist geschützt als Geschmacksmuster beim DPMA oder sonstwo.

3.) Nicht jedes Schmuckstück ist geschützt als Markenartikel. Zwar kann auch die reine Form bzw. das reine Aussehen eines Artikels geschützt sein als Marke (auch ohne zusätzlichem Markenzeichen darauf), aber das kommt nicht oft vor.

In allen Fällen aber kann man bei unwissentlichen Rechtsverstößen den Lieferanten in Regress nehmen - was aber eher funktioniert, wenn man den gut kennt ... samt ladungsfähiger Anschrift, möglichst in der EU.

Ein Plagiator in Fernost oder in Tschingistan wird schwerlich behilflich sein oder verklagbar, wenn ein Rechte-Inhaber dich verklagt oder wenn du verurteilt worden bist zu Unterlassung, Schadensersatz und Kostenersatz.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.767 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen