Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich möchte womöglich Modeschmuck (kein Gold-oder Silberschmuck),meistens aus Zink Legierungen,in meinem E-bay Shop verkaufen. Jetzt hat der nette Mann vom Zoll mich vor Plagiaten und Nachahmungen gewarnt. Jetzt die Frage: Woher erkenne ich das der Schmuck eine Nachahmung ist? (auf dem Schmuck ist kein Markenname enthalten).Kann man die Schmuckstücke in irgendwiner Datenbank vergleichen?Oder gibt es Anwälte die anhand der Bilder prüfen können ob man diese verkaufen kann?
Ich hoffe irgendjemand kann mir helfen?
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Schmuck Nachahmung?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
quote:
Woher erkenne ich das der Schmuck eine Nachahmung ist?
Idealerweise durch Einzelvergleich mit potentiellen Originalen von den Original Herstellern.
quote:
Oder gibt es Anwälte die anhand der Bilder prüfen können ob man diese verkaufen kann?
Sicher. Wenn du dir das leisten kannst ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
danke für die schnelle Antwort.
Das ist genau mein Problem, wenn ich mir den Schmuck ansehe sehe ich keine Ähnlichkeit mit anderen Original Schmuckstücken. Dabei ist mir jedoch bewusst, dass es bestimmt einige gibt die ich gar nicht kenne.
Weis jemand ob es womöglich eine Datenbank gibt oder ähnliches auf der man vergleichen könnte?
Sind es Patentanwälte an die ich mich wenden müsste?
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1.) Nicht jedes Schmuckstück ist geschützt als "4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke ... der angewandten Kunst" laut § 2 UrhG
.
2.) Nicht jedes Schmuckstück ist geschützt als Geschmacksmuster beim DPMA oder sonstwo.
3.) Nicht jedes Schmuckstück ist geschützt als Markenartikel. Zwar kann auch die reine Form bzw. das reine Aussehen eines Artikels geschützt sein als Marke (auch ohne zusätzlichem Markenzeichen darauf), aber das kommt nicht oft vor.
In allen Fällen aber kann man bei unwissentlichen Rechtsverstößen den Lieferanten in Regress nehmen - was aber eher funktioniert, wenn man den gut kennt ... samt ladungsfähiger Anschrift, möglichst in der EU.
Ein Plagiator in Fernost oder in Tschingistan wird schwerlich behilflich sein oder verklagbar, wenn ein Rechte-Inhaber dich verklagt oder wenn du verurteilt worden bist zu Unterlassung, Schadensersatz und Kostenersatz.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
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