Guten Abend,
mir stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, bekannte Racetracks (Monte Carlo, Daytona, Maranello, etc) als Produktnamen auszuwählen.
Vielen Dank und bis bald!
Racetracks als Produktname
7. Januar 2016
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Frage vom 7. Januar 2016 | 20:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Racetracks als Produktname
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#1
Antwort vom 8. Januar 2016 | 10:12
Von
Status: Schlichter (7242 Beiträge, 1525x hilfreich)
Das kommt immer darauf an für welche Produkte. Deine Frage ist leider sehr schwammig formuliert und daher rate ich Dir dass du abcheckst...
... ob der jeiweilige Rennstreckenname geschützt ist und für welche Produkte / Dienstleistungen und ob dieser Schutz national oder international gilt.
... du diesen eventuellen Schutz mit deinen Produkten / Dienstleistungen abgleichst.
Ich fürchte, die Recherche wird dir kein ehrenamtliches Mitglied heir abnehmen und du wirst dich an einen Fachanwalt wenden müssen.
#2
Antwort vom 8. Januar 2016 | 12:57
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:ob es zulässig ist, bekannte Racetracks (Monte Carlo, Daytona, Maranello, etc) als Produktnamen auszuwählen
Dazu muß man mehrerlei beachten.
1. Man müßte schauen, ob man damit eine bereits bestehende Marke verletzt (s.o.).
2. Man müßte schauen, ob nicht im Einzelfall ein Namensrecht der betreffenden Stadt ("Monte Carlo") einer Nutzung im Wege steht.
3. Man müßte schauen, ob der Begriff überhaupt schutzfähig ist. Wenn nicht, hindert nichts deine Konkurrenz daran, ein Konkurrenzprodukt unter dem gleichen Namen anzubieten (ja, ich weiß, über UWG geht das vielleicht über Umwege, aber das ist kein Selbstläufer).
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